Gut­ach­ter­aus­schuss des Land­krei­ses Wun­sie­del setzt neue Boden­richt­wer­te fest

Der Gut­ach­ter­aus­schuss des Land­krei­ses Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge hat die Boden­richt­wer­te zum Stich­tag 01.01.2024 neu fest­ge­setzt. Zum ers­ten Mal nach über 10 Jah­ren wur­de dabei eine rück­läu­fi­ge Ent­wick­lung auf dem Immo­bi­li­en­markt fest­ge­stellt. Im Ver­gleich zum Jahr 2021 fan­den in den Berichts­jah­ren 2022 und 2023 knapp 23 Pro­zent weni­ger Ver­käu­fe statt. Schaut man auf die Ver­kaufs­prei­se ist aller­dings eine gegen­läu­fi­ge Ent­wick­lung zu beob­ach­ten. Hier wur­de ein land­kreis­wei­ter kon­junk­tu­rel­ler Preis­an­stieg für Wohn­bau­flä­chen und gemisch­te Bau­flä­chen von 10 Pro­zent ermit­telt. Die deut­lich spür­ba­re Dämp­fung der Ver­käu­fe im Land­kreis wirkt sich auf die ver­schie­de­nen Grund­stücks­ar­ten aller­dings unter­schied­lich aus. Der stärks­te Rück­gang war im Teil­markt „unbe­bau­te Grund­stü­cke“ spür­bar. Die Trans­ak­ti­ons­zah­len haben sich hier gegen­über dem Jahr 2021 um rund 30 Pro­zent ver­rin­gert. Die Anzahl redu­zier­te sich auf cir­ca 750 ver­kauf­te Grund­stü­cke mit einem Gesamt­um­satz von knapp 31 Mil­lio­nen Euro. Der Teil­markt „bebau­te Grund­stü­cke“ hin­ge­gen muss­te ledig­lich einen Rück­gang von 17 Pro­zent ver­zeich­nen. Ins­ge­samt wech­sel­ten hier in den Berichts­jah­ren 2022 bis 2023 über 950 Immo­bi­li­en mit einem Gesamt­um­satz von 179 Mil­lio­nen Euro die Eigen­tü­mer. Der Teil­markt „Wohn­ei­gen­tum“ schließ­lich nahm eine unge­wöhn­li­che Ent­wick­lung. Im Jahr 2022 konn­te eine Stei­ge­rung der Ver­kaufs­fäl­le von 23 Pro­zent fest­ge­stellt wer­den. Im Jahr 2023 san­ken die Trans­ak­tio­nen dann wie­der deut­lich. Im gesam­ten Land­kreis wech­sel­ten im Berichts­zeit­raum cir­ca 500 Woh­nun­gen mit einem Gesamt­um­satz von 64 Mil­lio­nen Euro den Eigentümer.

Die Boden­richt­wert­zo­nen zum Stich­tag 01.01.2024 sind ohne Wert­an­satz auch online ein­seh­bar: www​.boden​richt​wer​te​.bay​ern​.de. Amt­li­che Boden­richt­wert­aus­künf­te zu ein­zel­nen Boden­richt­wer­ten sind dage­gen kos­ten­pflich­tig und kön­nen bei der Geschäfts­stel­le des Gut­ach­ter­aus­schus­ses per E‑Mail (gutachterausschuss@​landkreis-​wunsiedel.​de) schrift­lich bean­tragt wer­den. Boden­richt­wer­te nach § 196 Abs. 1 des Bau­ge­setz­bu­ches sind durch­schnitt­li­che, aus der Kauf­preis­samm­lung abge­gli­che­ne Lage­wer­te des Bodens für eine Mehr­heit von Grund­stü­cken inner­halb eines abge­grenz­ten Gebiets (Boden­richt­wert­zo­ne), die nach ihren Grund­stücks­merk­ma­len (§ 4 Abs. 2 Immo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung) ins­be­son­de­re nach Art und Maß der Nutz­bar­keit (§ 6 Abs. 1 Immo­wertV) weit­ge­hend über­ein­stim­men und für die im Wesent­li­chen glei­che all­ge­mei­ne Wert­ver­hält­nis­se (§ 3 Abs. 2 Immo­WertV) vor­lie­gen. Die Nota­re sind nach § 195 BauGB ver­pflich­tet, eine Abschrift von jedem Kauf­ver­trag über eine Immo­bi­lie an den Gut­ach­ter­aus­schuss zu sen­den. Hier­aus wer­den unter Beach­tung des Daten­schut­zes indi­vi­du­el­le Aus­künf­te erteilt und Sta­tis­ti­ken zur Ermitt­lung der Boden­richt­wer­te im Land­kreis geführt. Die neu­en Boden­richt­wer­te wur­den auf Grund­la­ge der geführ­ten Kauf­preis­samm­lung der Jah­re 2022 bis 2023 ermittelt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert