Stel­lung­nah­me zur Ver­le­gung des Fünf-Seid­la-Steigs / Beschluss des Grä­fen­ber­ger Stadtrats

Stel­lung­nah­me der „Kul­tur- und Pro­jekt­werk­statt Landweg“:

Die fol­gen­de Stel­lung­nah­me beruht auf einer per­sön­li­chen Ein­schät­zung der Situa­ti­on nach dem Grä­fen­ber­ger Stadt­rats­be­schluss vom 16. Mai 2024 zur Ver­le­gung des Fünf-Seid­la-Steigs nach Ein­sicht­nah­me in das Beschluss­buch mit Nie­der­schrift über die betref­fen­de Sit­zung. Grund­la­ge die­ser Ein­schät­zung sind die Kennt­nis der ört­li­chen Gege­ben­hei­ten und die Kon­zep­ti­on und Beglei­tung des Pro­jekts durch mein Büro seit sei­ner Initi­ie­rung und Grün­dung im Jahr 2008.

1. Kern­aus­sa­ge

Der Fünf-Seid­la-Steig kann und soll nicht auf die durch den Stadt­rats­be­schluss fest­ge­leg­te Weg­füh­rung ver­legt werden.

Einer­seits ist ersicht­lich, dass die Pro­ble­ma­tik der feh­len­den Über­lei­tung an der B2-Fuß­gän­ger­am­pel Rich­tung Sol­len­ber­ger Stra­ße aus­führ­lich im Stadt­rat dis­ku­tiert wur­de. Auch gehe ich davon aus, dass der Beschluss wohl­mei­nend im Sin­ne einer Ver­ein­fa­chung der schwie­ri­gen Ver­kehrs­füh­rung für Fuß­gän­ger gefasst wur­de. Ande­rer­seits hat die zeit­li­che Ver­zö­ge­rung der kom­ple­xen Ange­le­gen­heit nun offen­sicht­lich kurz­sich­ti­ge Schluss­fol­ge­run­gen her­vor­ge­bracht, die dau­er­haft nicht ziel­füh­rend im Sin­ne einer guten und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Weg­füh­rung für Wan­de­rer und ande­re Fuß­gän­ger im Stadt­ge­biet sind.

Der Beschluss erwirkt kei­nen Anschluss eines Fuß­gän­ger­we­ges an die Que­rung der Bun­des­stra­ße (oder umge­kehrt) und führt Fuß­gän­ger nicht sicher und nach fest­ge­leg­ten Kri­te­ri­en für Wan­der­we­ge auf einer gemä­ßen Strecke.

Der Grä­fen­ber­ger Stadt­rat han­del­te und beschloss die Tras­se offen­sicht­lich in Unkennt­nis oder Ver­drän­gung der fol­gen­den Sachverhalte:

  • Es exis­tiert für den Fünf-Seid­la-Steig eine Kom­mu­ni­ka­ti­ons­struk­tur zur Anwen­dung auf Wege­ver­le­gun­gen, die durch ein lang­jäh­ri­ges Ver­fah­ren mit allen Pro­jekt­be­tei­lig­ten erar­bei­tet wurde.
  • Der Deut­sche Wan­der­ver­band hat Kri­te­ri­en für qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Weg­füh­run­gen fest­ge­legt, an die der Fünf-Seid­la-Steig ange­lehnt ist.
  • Die Stre­cken­füh­rung des Fünf-Seid­la-Steigs als rela­tiv „jun­ger“ Wan­der­weg wur­de sei­tens des FSV bewusst und aus­schließ­lich auf bereits bestehen­de Wan­der­we­ge gelegt.
  • Die Stadt Grä­fen­berg als Kom­mu­ne inner­halb der Qua­li­täts­wan­der­re­gi­on Frän­ki­sche Schweiz hat in Bezug auf Weg­füh­run­gen eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung, auch hin­sicht­lich der Wegebeschaffenheit.

Vor die­sem Hin­ter­grund ist aus mei­ner Sicht die Grund­la­ge des Beschlus­ses in Fra­ge gestellt.

Fer­ner ist unklar, auf wel­cher Basis die Betei­lig­ten die­sen Beschluss umset­zen müss­ten, da er den inter­nen Richt­li­ni­en der mit der Mar­kie­rung beauf­trag­ten Orts­grup­pen des Frän­ki­sche­Schweiz-Ver­eins (FSV) sowie des Haupt­ver­eins des FSV wider­spricht – kei­ne ein­zel­nen Wege getrennt zu füh­ren, son­dern die Weg­füh­rung aller auf einer vor­han­de­nen Tras­se lau­fen­den Wan­der­we­ge mög­lichst gebün­delt zu halten.

Für mein Pro­jekt­bü­ro kann ich unge­ach­tet der gel­ten­den Lage schon jetzt die Aus­sa­ge tref­fen, dass die­ser Beschluss so nicht durch mei­ne Tätig­keit mit getra­gen wäre. Dies betrifft die fol­gen­den Berei­che der bis­he­ri­gen Auf­ga­ben mei­nes Büros im Auf­trag der Braue­rei­en und Gaststätten:

  • Anwei­sung der Wege­war­te und Aus­stat­tung mit Beschilderungsmaterial
  • Ände­rung von Kar­ten­ma­te­ri­al / Beauf­tra­gung und Bestel­lung von Lay­out und Kar­tie­rung in Digi­tal- und Printmedien
  • Kom­mu­ni­ka­ti­on der geän­der­ten Weg­füh­rung an die betei­lig­ten Projektpartner

Das Pro­jekt wird durch die­sen Beschluss in sei­nem Kern so wesent­lich beschä­digt, dass ich mich mit mei­nem Büro wei­gern wür­de, die Nach­sor­ge­leis­tun­gen ins­ge­samt in der bis­he­ri­gen Form wei­ter­hin aus­zu­füh­ren. Begrün­det sehe ich dies dar­in, dass der ursprüng­lich als kon­form zu den Richt­li­ni­en des Deut­schen Wan­der­ver­ban­des aus­ge­lob­te Fünf-Seid­la-Steig künf­tig weder den Qua­li­täts­vor­ga­ben des Deut­schen Wan­der­ver­ban­des, des Frän­ki­sche-Schweiz-Ver­eins sowie der Qua­li­täts­wan­der­re­gi­on Frän­ki­sche Schweiz ent­spre­chen würde.

Im Fol­gen­den wer­den die wesent­li­chen Aus­sa­gen der Stel­lung­nah­me detail­lier­ter ausgeführt.

2. Begrün­dun­gen

2.1. Tras­sen­füh­rung wei­te­rer Wanderwege

Die nun feh­len­de Weg­füh­rung über die bis­he­ri­ge Trep­pen­an­la­ge betrifft außer dem Fünf­Seid­la-Steig auch den Fran­ken­weg, ein „Qua­li­täts­weg Wan­der­ba­res Deutsch­land“. Auch die­ser Weg kann nicht wie bis­her began­gen wer­den und müss­te der Logik nach mit dem Fünf-Seid­la-Steig ent­lang der Stra­ße ver­legt wer­den – was nach den Qua­li­täts­richt­li­ni­en jedoch nicht mög­lich ist.

Wei­ter­hin führt der Stre­cken-Wan­der­weg Lil­ling­hof-Peg­nitz (Mar­kie­rung Blau­er Punkt) ent­lang der­sel­ben Trasse.

Der Stadt­rats­be­schluss legt nicht dar, wie mit die­sen Wegen wei­ter ver­fah­ren wer­den soll.

2.2. Vor­ge­hens­wei­se bei Ver­le­gungs­an­trä­gen & Richt­li­ni­en des Fränkische-Schweiz-Vereins

Für den Fünf-Seid­la-Steig wur­de in Abstim­mung mit dem FSV und den betei­lig­ten Kom­mu­nen rela­tiv früh­zei­tig bei den ers­ten Anwoh­ner­an­fra­gen zur Stre­cken­än­de­rung eine Struk­tur mit allen Part­nern erar­bei­tet, wie in einem sol­chen Fal­le Kom­mu­ni­ka­ti­ons­schrit­te ein­zu­hal­ten wären. Dies wur­de letzt­ma­lig im Jahr 2018 von den Betei­lig­ten bestätigt.

Das wesent­li­che Gespräch mit dem dama­li­gen Haupt­we­ge­wart des FSV, Fritz Sitz­mann, ergab im Juli 2018 von sei­ner Sei­te fol­gen­de Ver­fah­rens­schrit­te, an die man sich zu hal­ten hätte:

  • Qua­li­täts­we­ge müss­ten (bei einer Ver­le­gung) geson­dert hin­sicht­lich Ver­schlech­te­run­gen und Kri­te­ri­en des Deut­schen Wan­der­ver­ban­des bewer­tet werden.
  • Wenn meh­re­re Markierungen/​Wege betrof­fen sind, soll­ten sämt­li­che Wege ins­ge­samt auf die neue Stre­cke ver­legt werden.

Ergän­zend wur­de ein Mus­ter­an­schrei­ben für Anwoh­ner ver­fasst, wel­ches ver­deut­licht, wie sehr sich die Betei­lig­ten bewusst über ein sen­si­bles Vor­ge­hen bei Anträ­gen auf Stre­cken­ver­le­gun­gen waren (hier in Auszügen):

Im Jahr 2008 wur­de die Weg­füh­rung für den Fünf-Seid­la-Steig in enger Abstim­mung mit dem dama­li­gen Haupt­we­ge­wart des Frän­ki­sche Schweiz-Ver­eins e. V. festgelegt.

Der Frän­ki­sche Schweiz-Ver­ein hat­te zu die­sem Zeit­punkt bereits beschlos­sen, neue The­men­we­ge in der Frän­ki­schen Schweiz nur über das bereits bestehen­de Wan­der­we­ge­netz, betreut durch die jewei­li­gen Orts­grup­pen des FSV, zu füh­ren und dabei die Kri­te­ri­en des Deut­schen Wan­der­ver­ban­des für Stre­cken­füh­run­gen anzu­wen­den. Gro­ße Abschnit­te des Fünf-Seid­la-Steigs ver­lau­fen unter ande­rem des­we­gen über den über­ört­li­chen „Fran­ken­weg“. Für alle Ent­schei­dun­gen über Wege­ver­le­gun­gen, die über­ört­li­che Wege mit betref­fen, ist der Haupt­ver­ein des FSV daher mit zuständig.

Auch bei der Füh­rung oder Ver­le­gung ört­li­cher Wan­der­we­ge wird der Haupt­we­ge­wart des FSV zur Koor­di­na­ti­on mit gehört.

Die fol­gen­den Betei­lig­ten sind im Ein­zel­fall gefragt, Stel­lung­nah­men zu mög­li­chen Weg­ver­le­gun­gen abzugeben:

    • Stadt Grä­fen­berg / Gemein­de Wei­ßen­ohe – je nach Wegeabschnitt
    • Die jewei­li­ge Orts­grup­pe / Wege­wart des FSV
    • Fünf-Seid­la-Steig-Braue­rei­en

Nur im sel­te­nen Fall kann eine Wege­ver­le­gung im ört­li­chen Umfeld geprüft, bewer­tet und ent­schie­den wer­den. Wir bit­ten auch zu beden­ken, dass die rein ört­li­che Prü­fung meist auch im Vor­feld erfolgt ist, um einen best­mög­li­chen Wege­ver­lauf hin­sicht­lich land­schaft­li­cher und kul­tu­rel­ler Beson­der­hei­ten und anhand der Kri­te­ri­en des Deut­schen Wan­der­ver­ban­des zu wäh­len (z. B. Ver­mei­dung von Wan­der­stre­cken ent­lang von Straßen).

Sämt­li­che Vor­gän­ge wur­den hier­bei doku­men­tiert und die Doku­men­ta­tio­nen und Schrift­stü­cke den Rat­häu­sern zur Ver­fü­gung gestellt.

Die Stadt Grä­fen­berg hält sich im Fal­le des Beschlus­ses nicht an die Regu­la­ri­en zur Ver­le­gung von Wege­ab­schnit­ten, die sie selbst in einem Pro­zess für außen­ste­hen­de Per­so­nen und Insti­tu­tio­nen mit fest­ge­schrie­ben hat und die sei­tens der betei­lig­ten Pro­jekt­part­ner vor allem mit dem für die Tras­sen­füh­rung und Mar­kie­rung im Wesent­li­chen zustän­di­gen FSV ent­wi­ckelt wurden:

  • Die Braue­rei­en wur­den nicht zu den für einen kon­kre­ten Beschluss zur Debat­te ste­hen­den ein­zel­nen, geson­der­ten Vor­schlä­gen mit ange­hört – der Bespre­chungs­ter­min im Rat­haus am 15. April war offen­bar nicht der Rah­men, kon­kre­te Vor­schlä­ge aus­zu­ar­bei­ten und die­se den Braue­rei­en und dem FSV zur Beur­tei­lung im Vor­feld der Stadt­rats­sit­zung vor­zu­le­gen. Eine Stel­lung­nah­me zu einem bestimm­ten Ver­le­gungs­wunsch wur­de nicht angefragt.
  • Der im FSV zustän­di­ge Haupt­we­ge­wart, Tho­mas Ber­balk, wur­de nicht ange­hört. (Der Beauf­trag­te für Qua­li­täts­we­ge im FSV, Gün­ther Häu­ßer, wur­de offen­bar über die The­ma­tik infor­miert. Im zeit­li­chen Rah­men der Erstel­lung die­ser Stel­lung­nah­me konn­te nicht her­aus­ge­fun­den wer­den, ob er Gele­gen­heit hat­te, sich zu äußern.)
  • Da die Wege­war­te bei­der Orts­grup­pen (Grä­fen­berg und Wei­ßen­ohe) mit betrof­fen sind, wären hier bei­de um eine Ein­schät­zung der Situa­ti­on zu bit­ten. Stel­lung­nah­men zu dem kon­kre­ten Vor­schlag der Beschluss­grund­la­ge wur­den nicht angefragt.

Laut Aus­kunft von Ire­ne Breh­mer-Sto­ckum war im All­ge­mei­nen von einer Ver­le­gung zwi­schen Bahn­hof Grä­fen­berg nach Wei­ßen­ohe und zurück in dem Bespre­chungs­ter­min im Rat­haus kei­ne Rede und inso­fern nicht ersicht­lich, dass zu die­ser Vari­an­te eine Stel­lung­nah­me sei­tens aller Betei­lig­ten erfor­der­lich sei.

„Das Fazit des Gesprä­ches war aus mei­ner Sicht, dass man sich mit der 5‑Seid­la-Steig Ver­le­gung an den Fran­ken­weg hält.“

Quel­le: E‑Mail Ire­ne Brehmer-Stockum

2.3.Richtlinien des Deut­schen Wanderverbandes

Der Fünf-Seid­la-Steig ist nach den Qua­li­täts­richt­li­ni­en des Deut­schen Wan­der­ver­ban­des ein­ge­rich­tet und mar­kiert, jedoch nicht zer­ti­fi­ziert. Seit der Ent­ste­hung hat der Deut­sche Wan­der­ver­band die Kri­te­ri­en fort­ge­schrie­ben und spe­zi­ell für kur­ze Wan­de­run­gen neue Richt­li­ni­en erar­bei­tet. Für den Fünf-Seid­la-Steig bie­tet die fol­gen­de Vor­ga­be für Wege von 4 bis 25 km Stre­cken­län­ge eine Ori­en­tie­rung in der Fra­ge der ange­streb­ten Beschaf­fen­heit der Wege:

Richtlinien Wanderverband

Richt­li­ni­en des Wanderverbands

Da die beschlos­se­ne Weg­füh­rung geteert und eine für den Auto­ver­kehr frei­ge­ge­be­ne Stra­ße ist, kommt sie gegen­über mög­li­chen ande­ren Alter­na­ti­ven, die bes­se­re Wan­der­kri­te­ri­en auf­wei­sen, aus die­ser Sicht kei­nes­falls in Frage.

2.4. Zusam­men­hang zur Qua­li­täts­wan­der­re­gi­on Frän­ki­sche Schweiz

Mit einer Inves­ti­ti­ons­sum­me von 1,2 Mil­lio­nen Euro (auch aus kom­mu­na­len Mit­teln!) wur­de bis in das Jahr 2023 hin­ein die „Qua­li­täts­wan­der­re­gi­on Frän­ki­sche Schweiz“ eta­bliert. Die Kon­zep­ti­on weist u. a. die Dar­stel­lung des Wege­net­zes auch hin­sicht­lich der Wege­be­schaf­fen­heit aus, um ein mög­lichst natur­na­hes Wan­dern zu ermög­li­chen. Gewor­ben wird u. a. mit der „Schön­heit und Ein­zig­ar­tig­keit“ der Regi­on. Weg­füh­run­gen ent­lang von Stra­ßen wer­den unter die­sen Aspek­ten als qua­li­ta­tiv min­der­wer­tig eingestuft.

Ein High­light ist das rou­ting­fä­hi­ges Wege­por­tal: Unter www​.wan​der​re​gi​on​-fraen​ki​sche​schweiz​.de kön­nen Sie als Wan­de­rer und Besu­cher der Frän­ki­schen Schweiz die Stre­cken­ver­läu­fe aller ver­mes­se­nen Wan­der­rou­ten ein­se­hen, sich über Län­ge, Dau­er, Anspruch, Höhen­pro­fil und Wege­be­schaf­fen­heit infor­mie­ren und die Stre­cken downloaden.

Quel­le: www​.fraen​ki​sche​-schweiz​.com

Die im LEA­DER-Pro­jekt „Wan­der­leit­sys­tem Frän­ki­sche Schweiz“ defi­nier­ten Kri­te­ri­en fol­gen dabei den Vor­ga­ben für Qua­li­täts­wan­der­we­ge, die beim Deut­schen Wan­der­ver­band für die Zer­ti­fi­zie­rung gel­ten. Zu die­sen Kri­te­ri­en für die Auf­nah­me von Wegen gehört hier u. a.

Wege­for­mat / Unter­grund­wech­sel und Zusatz­at­tri­bu­te anhand fünf vor­de­fi­nier­ter Kate­go­rien im Gelän­de: Asphalt stark befah­ren, Asphalt/(Beton-)Pflaster gering befah­ren, Forst­weg, Wan­der­weg unbefestigt/​Landwirtschaftlicher Weg, Trail

Quel­le: Qua­li­täts­kri­te­ri­en Wege, LAG Kul­tur­er­leb­nis Frän­ki­sche Schweiz

2.5. Wei­te­re Hinweise

Die Stadt Grä­fen­berg (Bür­ger­meis­ter und Ver­wal­tung) wur­de bereits im März 2023 aus der inter­nen Bespre­chung der Fünf-Seid­la-Steig-Ver­ant­wort­li­chen per Mail über das Büro Land­weg infor­miert, dass eine Ver­än­de­rung in der Stre­cken­füh­rung im frag­li­chen Abschnitt zu erwar­ten sei und dass die Braue­rei Fried­mann anbie­ten wür­de, den Fünf-Seid­la-Steig tem­po­rär über das eige­ne Grund­stück zu füh­ren. Hier­auf wur­de weder reagiert noch geant­wor­tet. Erst nach der tat­säch­li­chen Sper­rung des Pri­vat­grund­stücks und auf Anfra­ge eines ein­zel­nen Mit­glieds des Stadt­rats wur­de der Stadt­rat nach mona­te­lan­ger Bau­stel­len­si­tua­ti­on ins­ge­samt aktiv. Der Vor­schlag selbst wur­de sei­tens der Fünf-Seid­la-Steig-Betei­lig­ten nicht wei­ter ver­folgt, da auch hier eine Tren­nung der bis­lang gemein­sam geführ­ten Wege im Raum gestan­den und nur eine tem­po­rä­re Ver­le­ge-Mög­lich­keit geschaf­fen wor­den wäre.

Die not­wen­di­gen behörd­li­chen Vor­gän­ge zur längst über­fäl­li­gen Ent­schär­fung einer sich anbah­nen­den Pro­ble­ma­tik und einer lang­jäh­ri­gen bestehen­den frag­wür­di­gen Situa­ti­on hin­sicht­lich eines feh­len­den Geh­steigs ent­lang der inner­ört­li­chen Bun­des­stra­ße und einer Tank­stel­len­an­la­ge bis an den Fahr­bahn­rand wur­den nicht ein­ge­lei­tet. Vor die­sem zeit­li­chen Hin­ter­grund ist ein Beschluss aus mei­ner Sicht zwar über­fäl­lig, jedoch fehlt eine koor­di­nier­te Vorgehensweise.

3. Fazit

Der Grä­fen­ber­ger Stadt­rats­be­schluss spie­gelt die Bemü­hun­gen um die Eta­blie­rung, Koor­di­na­ti­on und Nach­sor­ge qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger Wan­der­we­ge im Gebiet der Frän­ki­schen Schweiz nicht wie­der und trägt der struk­tu­rel­len Ent­wick­lung des Fünf-Seid­la-Steigs nicht Rechnung.

Aus mei­ner Sicht ist für die Situa­ti­on der Weg­füh­rung an der Bun­des­stra­ße ein ergeb­nis­of­fe­ner Dia­log mit den Betei­lig­ten – ggf. auch den Anwoh­nern – wünschenswert.

Den Stadt­rats­be­schluss hal­te ich für nicht ziel­füh­rend in Bezug auf anzu­stre­ben­de Ver­bes­se­run­gen für Anwoh­ner und Fuß­gän­ger, für das Stadt­bild, die Ver­kehrs­füh­rung, das Mobi­li­täts­und Tou­ris­mus­kon­zept, die Stadt­ent­wick­lung ins­ge­samt und das Image der Stadt Grä­fen­berg nach innen und außen.

Wei­ßen­ohe, 20. Juni 2024 
Julia End­res
Land­weg Kul­tur- und Projektwerkstatt

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