Stadtrat Bamberg setzt sich für bessere Bürgeranträge bei Umsetzung erneuerbare Energien ein
Seit über einem halben Jahr kämpft eine Anwohnerin in der Hubertusstraße mit den Hürden der Bamberger Bürokratie. Eine auf der Garage befindliche PV-Anlage soll an das häusliche Stromnetz angebunden werden. Wenige Meter einer Seitenstraße, welche im städtischen Eigentum ist, lassen dieses Vorhaben bislang in die Ferne rücken, da hier eine Leitung hindurch geführt werden muss und bislang kein gangbarer Weg gefunden wurde der dies Nutzerfreundlich ermöglicht. Dieses Praxisbeispiel war nun Grund für die Stadträte vom Bamberger Bürgerblock (BBB) Andreas Triffo, Hans-Jürgen Eichfelder und Norbert Tscherner einen Antrag an Oberbürgermeister Andreas Starke zu stellen. Die BBB-Fraktion fordert hier Antragsverfahren dieser Art deutlich zu vereinfachen, insbesondere wenn es um die Umsetzung von Baumaßnahmen in Bezug auf erneuerbarer Energie geht. Es sei schließlich unverständlich, dass man einerseits regenerative Energien als Zukunftsmodel fordert, andererseits den Bürgerinnen und Bürgern die Umsetzung erschwert.
Hier der Antrag zum nachlesen:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir nehmen das Musterbeispiel einer Anwohnerin in der Hubertusstraße. Die Bürgerin hat auf Ihrer Garage eine PV-Anlage verlegt. Zum Anschluss an das häusliche Stromnetz muss sie eine Leitung durch eine Nebenstraße der Hubertusstraße verlegen. Um dieses Ziel zu erreichen war ein Schriftverkehr über einem halben Jahr mit Ämtern der Stadt Bamberg notwendig. Im Resultat wurde Ihr ein Vertragswerk über viele Seiten vorgelegt. (Der Fall ist Ihnen im Detail per Email zugegangen).
Wir alle möchten zum einen den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern, zum anderen den Bürgerinnen und Bürgern in dieser Stadt die Abhandlungen mit den Ämtern so einfach wie es geht ermöglichen.
Daher soll dieser Einzelfall als Grundlage für diesen ANTRAG dienen:
Bei der Beabsichtigung Anlagen für „erneuerbare Energien“ auf dem eigenen Grundstück zu errichten, wir das Antragsverfahren vereinfacht. Hierzu sollen die betroffenen Ämter die Möglichkeit von Bagatellentscheidungen erhalten und möglichst zeitnah den Antragstellern antworten. Gebühren in diesem Zusammenhang sollen auf einen geringstmöglichen Betrag angesetzt, und in jedem Fall aber dem Antragsteller plausibel dargestellt werden.
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