„Sofort­hil­fe Hoch­was­ser 2024“ im Raum Coburg-Kulmbach

LOGO Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach

AELF Coburg-Kulm­bach unter­stützt Land­wir­te bei Antragstellung

Für Land­wir­tin­nen und Land­wir­te, die durch das Hoch­was­ser nach dem 31. Mai 2024 Scha­den davon­ge­tra­gen haben, ist bay­ern­weit das Hilfs­pro­gramm Sofort­hil­fe Hoch­was­ser 2024 auf­ge­legt wor­den. Frü­hes­tens ab dem 17. Juni 2024 kön­nen Betrof­fe­ne die Anträ­ge beim Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Fors­ten (AELF) Coburg­Kulm­bach stel­len. Das AELF Coburg-Kulm­bach unter­stützt durch Bera­tung und bei der Antrag­stel­lung. Die Scha­dens­schät­zung wer­den in ers­ter Linie die ver­ei­dig­ten Scha­dens­schät­zer durchführen.

Wofür kön­nen Land­wir­te Sofort­hil­fe beantragen?

Aus­schließ­lich Schä­den, die ab dem 31. Mai 2024 durch Hochwasser/​Überschwemmung ent­stan­den sind, sind aus­gleichs­fä­hig. Stark­re­gen­schä­den gehö­ren nicht dazu. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen, Anträ­ge und Anla­gen gibt es online im För­der­weg­wei­ser: https://​www​.stm​elf​.bay​ern​.de/​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​/​h​i​l​f​s​p​r​o​g​r​a​m​m​-​h​o​c​h​w​a​s​s​e​r​-​2​0​2​4​/​i​n​d​e​x​.​h​tml.

Wich­tig: zeit­na­he und aus­sa­ge­kräf­ti­ge Doku­men­ta­ti­on von Schä­den Um die Sofort­hil­fe in Anspruch neh­men zu kön­nen, soll­ten die Land­wir­te früh­zei­tig und aus­sa­ge­kräf­tig die Schä­den doku­men­tie­ren. Über­schwemm­te Flä­chen und geschä­dig­te Kul­tu­ren bzw. Auf­wüch­se soll­ten mög­lichst sofort und geo­re­fe­ren­ziert foto­gra­fiert wer­den. Mit der App FAL-BY sind sol­che Fotos schlag­be­zo­gen erstellbar.

Fol­gen­de Daten sind wichtig:

  • Ort (Flur­stück­num­mer und Gemar­kung; FID-Nummer)
  • Zeit­punkt des Schadenseintritts
  • Geschä­dig­te Kul­tur (Art, Sor­te, Anbau­sta­di­um, Daten zum Anbau)
  • Beschrei­bung des Schad­bil­des in Stich­punk­ten mit Schadenshergang
  • Geschätz­te geschä­dig­te Flä­che (idea­ler­wei­se als Skiz­ze mit Abmessungen)
  • Mög­lichst vie­le Fotos aus ver­schie­de­nen Blick­win­keln (evtl. die Blick­win­kel auf der Skiz­ze einzeichnen)
  • Fest­hal­ten von Beson­der­hei­ten, z. B. wenn die Flä­che inner­halb eines Flut­pol­ders liegt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert