„Soforthilfe Hochwasser 2024“ im Raum Coburg-Kulmbach
AELF Coburg-Kulmbach unterstützt Landwirte bei Antragstellung
Für Landwirtinnen und Landwirte, die durch das Hochwasser nach dem 31. Mai 2024 Schaden davongetragen haben, ist bayernweit das Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024 aufgelegt worden. Frühestens ab dem 17. Juni 2024 können Betroffene die Anträge beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) CoburgKulmbach stellen. Das AELF Coburg-Kulmbach unterstützt durch Beratung und bei der Antragstellung. Die Schadensschätzung werden in erster Linie die vereidigten Schadensschätzer durchführen.
Wofür können Landwirte Soforthilfe beantragen?
Ausschließlich Schäden, die ab dem 31. Mai 2024 durch Hochwasser/Überschwemmung entstanden sind, sind ausgleichsfähig. Starkregenschäden gehören nicht dazu. Aktuelle Informationen, Anträge und Anlagen gibt es online im Förderwegweiser: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/hilfsprogramm-hochwasser-2024/index.html.
Wichtig: zeitnahe und aussagekräftige Dokumentation von Schäden Um die Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können, sollten die Landwirte frühzeitig und aussagekräftig die Schäden dokumentieren. Überschwemmte Flächen und geschädigte Kulturen bzw. Aufwüchse sollten möglichst sofort und georeferenziert fotografiert werden. Mit der App FAL-BY sind solche Fotos schlagbezogen erstellbar.
Folgende Daten sind wichtig:
- Ort (Flurstücknummer und Gemarkung; FID-Nummer)
- Zeitpunkt des Schadenseintritts
- Geschädigte Kultur (Art, Sorte, Anbaustadium, Daten zum Anbau)
- Beschreibung des Schadbildes in Stichpunkten mit Schadenshergang
- Geschätzte geschädigte Fläche (idealerweise als Skizze mit Abmessungen)
- Möglichst viele Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln (evtl. die Blickwinkel auf der Skizze einzeichnen)
- Festhalten von Besonderheiten, z. B. wenn die Fläche innerhalb eines Flutpolders liegt
Neueste Kommentare