Poli­zei­be­richt Erlan­gen / Land­kreis ERH vom 13.06.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt und ‑Land

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Am 12.06.2024, gegen 20.30 Uhr, teil­te ein Pas­sant mit, dass sich in Aurachtal/​Dörflas auf einem Feld zwei Jugend­li­che befin­den, von denen einer mit einer Schuss­waf­fe mehr­fach geschos­sen habe. Bei der anschlie­ßen­den Fahn­dung durch Ange­hö­ri­ge der Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach konn­ten zwei Jugend­li­che, bei­de 15 Jah­re alt, von einer Strei­fe in Aurach­tal ange­trof­fen wer­den, auf denen die Beschrei­bung exakt pass­te. Die Jugend­li­chen ver­nein­ten auf Anspra­che, eine Schuss­waf­fe mit sich zu füh­ren. Bei der anschlie­ßen­den Durch­su­chung konn­te bei einem Jugend­li­chen eine Schreck­schuss­waf­fe in einem am Gür­tel getra­ge­nen Hols­ter auf­ge­fun­den wer­den. Der ande­re Jugend­li­che hat­te kei­ne Waf­fe bei sich und wird daher als Zeu­ge geführt. Da bei­de bei der Durch­su­chung nicht koope­rier­ten, muss­te die Durch­su­chung mit unmit­tel­ba­rem Zwang und Fes­se­lung durch­ge­führt wer­den. Die Schreck­schuss­waf­fe und die Muni­ti­on wur­den sicher­ge­stellt. Bei­de Jugend­li­che wur­den noch vor Ort den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über­ge­ben. Dem Jugend­li­chen, bei dem die Waf­fe sicher­ge­stellt wur­de, und einem Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erwar­ten nun Anzei­gen wegen Ver­stö­ße gegen das Waffengesetz.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höchstadt a.d. Aisch

Müll­wer­ker ange­fah­ren und geflüchtet

Ein beson­ders rück­sichts­lo­ser Auto­fah­rer hat am Mitt­woch um 08.30 Uhr im Adels­dor­fer Orts­teil Neu­haus einen Müll­wa­gen­fah­rer mit dem rech­ten Außen­spie­gel am Kör­per tou­chiert und ist danach ein­fach wei­ter gefah­ren. Zur Krö­nung rief der Mann dann noch bei der Müll­ent­sor­gungs­fir­ma an und beschwer­te sich über den Ver­letz­ten, wie­der ohne Anga­be sei­ner Per­so­na­li­en. Beam­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Höchstadt a.d. Aisch konn­ten den Unfall­ver­ur­sa­cher den­noch ermit­teln. Nun wird sich der Mann neben der Unfall­ver­ur­sa­chung auch wegen uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort ver­ant­wor­ten müs­sen. Glück­li­cher­wei­se wur­de der Geschä­dig­te nicht so schwer ver­letzt, dass er nicht selbst einen Arzt hät­te auf­su­chen können.

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