Abkoch­a­n­ord­nung für die zen­tra­le Trink­was­ser­ver­sor­gung Gemein­de Michel­au und Ortsteile

symbolbild wasserkocher

Bei der rou­ti­ne­mä­ßig durch­ge­führ­ten Trink­was­ser­un­ter­su­chung der zen­tra­len Trink­was­ser­ver­sor­gung Michel­au wur­den im Trink­was­ser bak­te­rio­lo­gi­sche Ver­un­rei­ni­gun­gen festgestellt.

In Michel­au i.OFr. und den dazu­ge­hö­ri­gen Orts­tei­len darf das Lei­tungs­was­ser ab sofort nur noch in abge­koch­tem Zustand ver­wen­det wer­den. Die Abkoch­a­n­ord­nung gilt bis zum Vor­lie­gen ein­wand­frei­er bak­te­rio­lo­gi­scher Untersuchungsergebnisse.

Wei­te­re Sofort­maß­nah­men wur­den ein­ge­lei­tet. Die Gemein­de Michel­au i.OFr. ist informiert.

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