Standesamt Coburg übernimmt Aufgaben für die Gemeinden Grub am Forst und Niederfüllbach

Coburg übernimmt ab 1. Juli standesamtliche Aufgaben der Gemeinden

Lena Lieb, Amtsleitung Standesamt Coburg; Oberbürgermeister Dominik Sauerteig; André Dehler, 2. Bürgermeister Grub am Forst; Marita Pollex-Claus, 2. Bürgermeisterin Niederfüllbach Foto: Stadt Coburg

Lena Lieb, Amtsleitung Standesamt Coburg; Oberbürgermeister Dominik Sauerteig; André Dehler, 2. Bürgermeister Grub am Forst; Marita Pollex-Claus, 2. Bürgermeisterin Niederfüllbach Foto: Stadt Coburg

Für Einwohnerinnen von Grub am Frost und Niederfüllbach ist künftig auch das Coburger Standesamt zuständig. Die Verwaltungsgemeinschaft und die Stadt Coburg haben diese interkommunale Zusammenarbeit vertraglich vereinbart. Damit stehen den Gemeindebürgerinnen auch alle Dienstleistungen der Stadt Coburg zur Verfügung. Viele können online beantragt und bearbeitet werden. Das Standesamt Coburg ist Vorreiter bei der Digitalisierung. Ein weiterer Vorteil ist die gebündelte Fachkenntnis. Durch Zuwanderung werden Personenstandsfälle immer komplizierter, es müssen die Gesetze vieler Länder beachtet und mit dem deutschen verglichen werden. Auch anstehenden Gesetzesneuerungen wie zum Beispiel das Selbstbestimmungsgesetz und die große Namensrechtsreform erfordern spezielles Fachwissen. Für kleine Gemeinden, mit wenigen Fällen pro Jahr, ist es mit großem personellen und finanziellen Aufwand verbunden mit den Entwicklungen Schritt zu halten. Zum Ende des Jahres tritt die Standesbeamtin der VG Grub am Forst ihren Ruhestand an. Daher greift die VG Grub am Forst ab 1. Juli 2024 auf die Expertise des Coburger Standesamts zurück. Nach Großheirath, Lautertal und Sonnefeld sind Grub am Forst und Niederfüllbach damit die vierte und fünfte Gemeinde, die ihre Aufgaben an die Stadt Coburg übertragen haben. Weidhausen bei Coburg wird im vierten Quartal folgen. Das junge Team des Coburger Standesamtes kann die zusätzlichen Fälle stemmen. Die vielen digitalen Dienstleistungen wie der Traukalender, die Bestellung von Urkunden oder die Namensbestimmung bei Neugeborenen erleichtern die Mehrarbeit. Die Stadt erhält dafür eine Aufwandsentschädigung.