Stadt Bay­reuth geht beim Christ­kind­les­markt neue Wege

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Die Stadt Bay­reuth stellt künf­tig im Rah­men des Bay­reu­ther Christ­kind­les­mark­tes Part­ner­städ­ten und Regio­nen, Ver­ei­nen oder ehren­amt­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen sowie Kunst­schaf­fen­den zwei Markt­bu­den kos­ten­los zur Prä­sen­ta­ti­on ihrer Arbeit zur Verfügung.

Mit dem Ange­bot will die Stadt das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment unter­stüt­zen und zugleich für mehr Viel­falt auf dem Christ­kind­les­markt sor­gen. In knapp sechs Mona­ten steht schon wie­der Weih­nach­ten vor der Tür. Trotz der som­mer­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren lau­fen bei der Stadt Bay­reuth bereits jetzt die Pla­nun­gen für den kom­men­den Bay­reu­ther Christ­kind­les­markt an. Um die Erleb­nis­viel­falt des Mark­tes zu stei­gern, wer­den für die Part­ner­städ­te und Regio­nen Bay­reuths, für Bay­reu­ther Ver­ei­ne, Schu­len, ehren­amt­li­che Orga­ni­sa­tio­nen sowie Hob­by­künst­le­rin­nen und Künst­ler zwei Weih­nachts­bu­den der Grö­ße 2,6 mal 2,4 Meter kos­ten­frei zur Ver­fü­gung gestellt. Die Ter­mi­ne wer­den im Vor­feld in Abstim­mung mit dem Amt für öffent­li­che Ord­nung, Brand- und Kata­stro­phen­schutz fest­ge­legt. Ent­spre­chen­de Zeit­fens­ter kön­nen indi­vi­du­ell nach Ver­füg­bar­keit gewählt wer­den. „Mit die­ser Initia­ti­ve möch­te die Stadt den Aus­tausch und den Zusam­men­halt zwi­schen Besu­chern des Weih­nachts­mark­tes und öffent­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen, Ver­ei­nen und Kunst­schaf­fen­den för­dern. Der Bay­reu­ther Christ­kind­les­markt soll bun­ter und leben­di­ger wer­den und in Zukunft noch mehr Abwechs­lung bie­ten“, umreißt Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Eber­ber­ger die Ziel­set­zung der Akti­on. Das neue Ange­bot ermög­licht es den Insti­tu­tio­nen ihre Arbei­ten bezie­hungs­wei­se ihr Tätig­keits­feld öffent­lich­keits­wirk­sam zu prä­sen­tie­ren, Spen­den zu sam­meln und ihre Krea­ti­vi­tät in Form von Aktio­nen, Geschenk­ar­ti­keln und Selbst­ge­mach­tem unter Beweis zu stel­len. Soll­ten nach der Ver­ga­be der bei­den Markt­stän­de an den ange­dach­ten Bewer­ber­kreis noch freie Ter­mi­ne ver­füg­bar sein, besteht auch für Klein­ge­wer­be­trei­ben­de die Mög­lich­keit, die Buden kos­ten­los anzu­mie­ten. Dabei gilt es zu beach­ten, dass nur selbst­her­ge­stell­te Weih­nachts­ar­ti­kel prä­sen­tiert und ver­kauft wer­den dür­fen. Hier­von aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen ist das Ange­bot von Spei­sen und Geträn­ken. Inter­es­sen­ten kön­nen den Krea­tiv bezie­hungs­wei­se Inter­ak­ti­ons­stand für einen im Vor­feld fest­ge­leg­ten Zeit­raum bele­gen. Es besteht zudem die Mög­lich­keit, dass sich zwei Anbie­ter eine Weih­nachts­bu­de tei­len. Bewer­bun­gen kön­nen ab Mon­tag, 10. Juni, bis ein­schließ­lich 30. Sep­tem­ber schrift­lich beim Amt für öffent­li­che Ord­nung, Brand- und Kata­stro­phen­schutz im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 95444 Bay­reuth, oder per Mail an ordnungsamt@​stadt.​bayreuth.​de ein­ge­reicht wer­den. Bewer­bun­gen poli­ti­scher Insti­tu­tio­nen oder Initia­ti­ven wer­den nicht zuge­las­sen. Bei meh­re­ren Bewer­bun­gen für den glei­chen Tag ent­schei­det der Zeit­punkt der Anmel­dung. Es wird daher emp­foh­len, die Bewer­bun­gen mit prä­fe­rier­ten Ter­min­vor­schlä­gen früh­zei­tig einzureichen.

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