Sit­zung des Coburg Zweck­ver­ban­des für Ret­tungs­dienst und Feuerwehralarmierung

Jederzeit einsatzbereit - rund 100 Notärzte im Rettungsdienstbereich Coburg. © LRA Coburg / Berthold Köhler
Jederzeit einsatzbereit - rund 100 Notärzte im Rettungsdienstbereich Coburg. © LRA Coburg / Berthold Köhler

Quo Vadis Notarztversorgung?

Die rund 100 Ärz­te, die sich im Ret­tungs­dienst­be­reich Coburg beim Not­arzt­dienst enga­gie­ren, erhal­ten seit Jah­res­be­ginn, wie alle baye­ri­schen Kol­le­gen eine deut­lich erhöh­te Ver­gü­tung. Davon pro­fi­tiert auch der Zweck­ver­band für Ret­tungs­dienst und Feu­er­wehr­alar­mie­rung Coburg (ZRF) – er umfasst die Land­krei­se Coburg, Kro­nach und Lich­ten­fels sowie die Stadt Coburg – erheb­lich. Das bestehen­de, bis­her gra­vie­ren­de Miss­ver­hält­nis im Ver­gleich zu Thü­rin­gen bei der Ver­gü­tung sei­ner Not­ärz­te wur­de damit deut­lich geglättet.

ZRF-Geschäfts­füh­rer Ralf Schei­chen­ost berich­te­te bei einer Sit­zung des Zweck­ver­ban­des, dass ein gemein­sa­mer Vor­stoß auf poli­ti­scher Ebe­ne über den Baye­ri­schen Land­kreis­tag zum Erfolg geführt hat: Ende des ver­gan­ge­nen Jah­res teil­te die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung Bay­erns (KVB) mit, dass bei den Ver­hand­lun­gen mit den Kos­ten­trä­gern eine deut­li­che Anhe­bung der Not­arzt­dienst-Ver­gü­tung auf den Weg gebracht wur­de. Die Bedeu­tung des Not­arzt­diens­tes unter­streicht auch Dr. Hans-Joa­chim Gol­ler, der Ärzt­li­che Lei­ter des Ret­tungs­diens­tes: „Pro­fes­sio­nel­le prä­kli­ni­sche Not­fall­me­di­zin stellt eine wesent­li­che Säu­le der Daseins­vor­sor­ge für die Bevöl­ke­rung dar. Das pati­en­ten­ori­en­tier­te prag­ma­ti­sche Vor­ge­hen aller Betei­lig­ten im Not­arzt- und Ret­tungs­dienst wird durch den ZRF unter­stützt, geför­dert und gefordert.“

Dem­nach steigt heu­er die Gesamt­ver­gü­tung um 17,6 und im kom­men­den Jahr um wei­te­re 7 Pro­zent. Damit ist der Unter­schied zu Thü­rin­gen mit sei­nen fast dop­pelt so hohen Stun­den­sät­zen für Not­ärz­te deut­lich klei­ner gewor­den. Als Vor­sit­zen­der des Zweck­ver­ban­des setzt Coburgs Land­rat Sebas­ti­an Straubel dar­auf, dass die KVB wie ver­spro­chen am Ball bleibt und sich für eine auch künf­tig ange­mes­se­ne Ver­gü­tung der Not­ärz­te stark macht: „Wir müs­sen den Not­arzt­dienst lukra­tiv gestal­ten, um eine gute Ver­sor­gung auf­recht zu erhalten“.

Ein wei­te­res Instru­ment, um die Beset­zung der acht Not­arzt-Stand­or­te im Gebiet des ZRF dau­er­haft zu sichern, sind die regel­mä­ßi­gen Schnitt­stel­len­ge­sprä­che. Die­se wer­den vom Zweck­ver­band orga­ni­siert und die­nen dem Aus­tausch zwi­schen den Akut­kran­ken­häu­sern im Ret­tungs­dienst­be­reich. Dabei setzt der ZRF auch künf­tig auf die Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft der Ver­ant­wort­li­chen in den Kli­ni­ken. Es sei wich­tig, dass die­se inter­es­sier­ten und qua­li­fi­zier­ten Ärz­te unter­stüt­zen und ihnen eine Teil­nah­me am Not­arzt-Dienst ermög­li­chen, beton­te Geschäfts­füh­rer Ralf Scheichenost.

Gera­de im länd­li­chen und grenz­na­hen Raum droht auf­grund der Alters­struk­tur eine mas­si­ve Unter­ver­sor­gung im Not­arzt­be­reich. Die­ser Her­aus­for­de­rung gilt es sich zu stel­len. Die Ver­ant­wort­li­chen sind daher auf­ge­ru­fen, auch wei­ter­hin an der Ver­bes­se­rung der Rah­men­be­din­gun­gen – sowohl für nie­der­ge­las­se­ne Ärz­te, als auch im Not­arzt­dienst – zu arbei­ten. Denn eine gute medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung im Not­fall ist ele­men­ta­re Lebens­grund­la­ge der Menschen.

Mit Blick auf die lau­fen­den Pro­zes­se im Ret­tungs­dienst­be­reich Coburg ste­hen die Ver­bands­rä­te hin­ter ihrem im ver­gan­ge­nen Jahr getrof­fe­nen Beschluss, an den bestehen­den Struk­tu­ren mit acht Not­arzt­stand­or­ten im Ret­tungs­dienst­be­reich fest­zu­hal­ten. Das heißt: Auch Pres­sig, Stein­bach am Wald und Stein­wie­sen blei­ben als Not­arzt­stand­or­te erhalten.

Der­zeit läuft eine bay­ern­wei­te Bestands­auf­nah­me, bei der die ret­tungs­dienst­li­chen Ver­sor­gungs­struk­tu­ren – ins­be­son­de­re die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Ret­tungs- und Kran­ken­trans­port­wa­gen sowie die Stand­or­te der Ret­tungs­wa­chen bzw. Stell­plät­ze – im Fokus ste­hen. Das Insti­tut für Not­fall­me­di­zin und Medi­zin­ma­nage­ment (INM) emp­fiehlt dem ZRF Coburg die Situa­ti­on der Not­arzt­stand­or­te nach Vor­lie­gen der Ergeb­nis­se der bay­ern­wei­ten Erhe­bung noch­mals begut­ach­ten zu las­sen. Ohne­hin ist es ja so, dass der aktu­el­le Sta­tus auf jeden Fall bis zum Jahr 2026 unver­än­dert erhal­ten bleibt.

Obers­tes Ziel aller Betei­lig­ten muss dabei sein, nach Mög­lich­keit eine flä­chen­de­cken­de not­ärzt­li­che Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum zu gewähr­leis­ten, so der Geschäftsleiter.

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