Stadt Bamberg informiert: Endspurt bei der Briefwahl

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Briefwahlunterlagen können noch bis 3. Juni beantragt werden

Die Europawahl am 9. Juni 2024 stellt viele Bürgerinnen und Bürger erneut vor die Frage, ob sie ihre Stimme am Wahltag in einem Urnenwahllokal abgeben oder vorab ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben und von zu Hause aus wählen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, 18.00 Uhr in den Briefkästen der Rathäuser am Maxplatz oder am ZOB (oder direkt im Wahlamt im Rathaus Maxplatz) eingegangen sein. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch online möglich.

Wer sich die Unterlagen per Post zukommen lassen möchte, sollte dies bis spätestens Montag, 3. Juni 2024, beantragen, damit noch genügend Zeit verbleibt, die Unterlagen per Post zu erhalten. Auch für die Antragstellung muss niemand ins Rathaus kommen: Die Wahlbenachrichtigungen sind mit einem QR-Code versehen, der mit der Website für den Online-Antrag verlinkt ist. So können Briefwahlunterlagen auch ganz bequem digital vom Smartphone aus beantragt werden. Aber auch ohne den QR-Code kann die Online-Antragstellung genutzt werden über den Link https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9461000.

Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt beantragen und abholen möchte, kann dies bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr im Wahlamt im Rathaus Maxplatz (ehemalige Infothek) tun. Dort stehen auch Wahlkabinen, in denen man seinen Stimmzettel gleich vor Ort ausfüllen und anschließend in die Wahlurne einwerfen kann.

Die Wahlbriefe können von den Wählerinnen und Wählern kostenlos über die Deutsche Post AG zurück an die Stadt Bamberg gesendet werden. In jedem Fall müssen ausgefüllte Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, 18.00 Uhr, in den Briefkästen der Rathäuser am Maxplatz oder am ZOB (oder direkt im Wahlamt im Rathaus Maxplatz) eingegangen sein. Für die Urnenwahl gilt es zu beachten, dass alle Wahllokale um 18.00 Uhr schließen. Wichtig ist auch, dass der Wahlbrief nicht am Wahlsonntag selbst in einem Urnenwahllokal abgegeben werden kann, sondern ausschließlich in den genannten Rathäusern.

Die Stadt Bamberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, von ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch zu machen, unabhängig davon, ob sie an der Urne wählen oder sich die Unterlagen nach Hause schicken lassen und diese dann wieder an das Wahlamt zurücksenden.

1 Antwort

  1. Tiberius Sempronius Gracchus sagt:

    „Wich­tig ist auch, dass der Wahl­brief nicht am Wahl­sonn­tag selbst in einem Urnen­wahl­lo­kal abge­ge­ben wer­den kann, son­dern aus­schließ­lich in den genann­ten Rathäusern“?

    So formuliert, stimmt es zwar. Nichtsdestoweniger ist es aber möglich, gegen Vorlage des Wahlscheins (und eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder bei nichtdeutschen Wahlberechtigten eines entsprechenden Ausweisdokuments ihres Staates), der mit den Briefwahlunterlagen versandt wurde, am Wahltag in jedem Bamberger Wahllokal zu wählen. Die übrigen Briefwahlunterlagen (zugesandter Stimmzettel sowie Stimmzettel- und Wahlbriefumschlag) werden dann nicht mehr benötigt.