Polizeibericht Hochfranken vom 01.06.2024

Symbolbild Polizei

Verkehrspolizeiinspektion Coburg

Zeugenaufruf nach gefährlicher Fahrweise im Stadtgebiet Coburg

Coburg – Am 01.06.2024, kurz nach Mitternacht, fiel einer Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Coburg ein dunkler BMW der 5er-Reihe aus dem Zulassungsbezirk Coburg aufgrund seiner riskanten und aggressiven Fahrweise auf. Der Fahrer des BMW befuhr die Neustadter Straße vom Thüringer Kreuz kommend stadtauswärts und überholte dabei zunächst einen Lkw mit überhöhter Geschwindigkeit, um im weiteren Verlauf mit quietschenden Reifen in den Dammweg abzubiegen. Im Dammweg beschleunigte der Fahrer seinen Pkw wieder mit Vollgas, sodass er es nur nach einer Vollbremsung schaffte in die Rosenauer Straße in Richtung Innenstadt abzubiegen.

In der Rosenauer Straße fuhr der BMW weiter mit stark überhöhter Geschwindigkeit und missachtete dabei die Baustellenbeschilderung indem er über den dortigen Gehweg in die für den Fahrzeugverkehr gesperrte Baustelle einfuhr.

Auf Höhe des Rittersteiches konnte das Fahrzeug letztlich angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Gegen den 19-jährigen Fahrer wurde u.a. ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

Die Verkehrspolizeiinspektion Coburg sucht in diesem Zusammenhang Zeugen, die durch die riskante Fahrweise des Fahranfängers gefährdet wurden. Insbesondere werden die Fußgänger gebeten sich zu melden, welche sich an der Einmündung Neustadter Straße / Dammweg aufhielten und gerade im Begriff waren die Fahrbahn zu queren.

Zeugen werden gebeten sich unter 09561/645-0 mit der Verkehrspolizei in Coburg in Verbindung zu setzen.

Polizeiinspektion Kronach

„Bekifft“ ohne die nötige Fahrerlaubnis gefahren.

Blumau (Kronach Stadtteil) – Am Freitagnachmittag, 31.05.24, gegen 15:30 Uhr, stellten Beamten der Zentrale Einsatzdienste Coburg bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der Bundesstraße (B) 85 Höhe Blumau, bei einem Kleinkraftrad-Fahrer fest, dass dieser lediglich den Führerschein der Klasse AM inne hatte. Dies berechtigt ihm zum Führen von Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Da allerdings die Aprilia 56 km/h lief, muss der 21-jähriger Fahrer sich für ein „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ verantworten. Der Fahrer wies zudem Auffälligkeiten hinsichtlich Cannabis-Konsums auf, welcher auch eingeräumt wurde. Dem Fahrer droht nun auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz – Fahren unter Einwirkung berauschender Mittel (Cannabiseinwirkung). Strafbarer THC-Grenzwert ab 1,0 ng/ml im Blut.

Hinweis: Cannabis enthält einen psychoaktiven Wirkstoff (THC), dessen Wirkung sich nicht vorhersehen lässt. Bei THC im Blut kann dieser Panikattacken, Filmrisse, Halluzinationen, Herzrasen und Schwindel verursachen. Wer in diesem Zustand am Straßenverkehr teilnimmt, kann sich und andere gefährden. Deswegen ist es auch verboten, „bekifft“ zu fahren. In den meisten Fällen ist acht Stunden nach dem Konsum noch mehr als ein Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) Blutserum enthalten. Dies sollte trotz der seit 01.04.24 in Kraft getretenen Cannabis-Legalisierung beachtet werden.

Cannabis im Straßenverkehr

Kronach (Stadt) – Am Freitagmittag, 31.05.24, gegen 11:50 Uhr, wurde eine 23-jährige Pkw-Fahrerin von Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Coburg auf der Bundesstraße (B) 85 bei Kronach einer Verkehrskontrolle unterzogen. Herbei räumte die Fahrerin den Konsum von Cannabis ein. Gegen die Fahrerin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz – Fahren unter Einwirkung berauschender Mittel (Cannabiseinwirkung) eingeleitet. Strafbarer THC-Grenzwert ab 1,0 ng/ml im Blut.

Hinweis: Cannabis enthält einen psychoaktiven Wirkstoff (THC), dessen Wirkung sich nicht vorhersehen lässt. Bei THC im Blut kann dieser Panikattacken, Filmrisse, Halluzinationen, Herzrasen und Schwindel verursachen. Wer in diesem Zustand am Straßenverkehr teilnimmt, kann sich und andere gefährden. Deswegen ist es auch verboten, „bekifft“ zu fahren. In den meisten Fällen ist acht Stunden nach dem Konsum noch mehr als ein Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) Blutserum enthalten. Dies sollte trotz der seit 01.04.24 in Kraft getretenen Cannabis-Legalisierung beachtet werden.

Diebstahl eines Blumenkastens

Roßlach (Wilhelmsthal Ortsteil – Lkrs. Kronach) –Im Zeitraum 28.05.24 bis 30.05.24 wurde ein am Ortsschild Roßlach in Richtung Ortsverbindungsstraße Zeyern zur Ortsverschönerung stehender Blumenkasten entwendet. Hinweise auf den Täter bzw. Verbleib des Blumenkastens erbittet die Polizeiinspektion Kronach unter Tel. 09261 /503-0.

Polizeiinspektion Kulmbach

Bei nasser Fahrbahn zu schnell unterwegs

Unfallstelle bei Kasendorf © Polizei

Unfallstelle bei Kasendorf © Polizei

St2190 / KASENDORF, LKR. KULMBACH. Bei nasser Fahrbahn fuhr am Freitagmorgen ein junger Mann aus dem südlichen Landkreis Kulmbach zu schnell in eine Kurve auf der Staatsstraße 2190 bei Heubsch. Sein Auto landete im Graben, der Fahrer blieb unverletzt.

Gegen 6.20 Uhr war der 20-Jährige mit seinem Opel auf der St2190 von Krumme Fohre in Richtung Kasendorf unterwegs. Kurz vor Heubsch kam er aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit in einer Rechtskurve von der Straße ab. Das Fahrzeug kam quer zur Fahrbahn im Straßengraben zum Stehen. Der Fahrer konnte unverletzt aussteigen. Ein Abschleppdienst kümmerte sich um die Bergung des Opels, bei dem ein Totalschaden vorliegen dürfte. Zur Reinigung der Fahrbahn und Instandsetzung eines überfahrenen Leitpfostens befand sich auch die Straßenmeisterei vor Ort.

Von der Straße abgekommen

St2190 / KASENDORF, LKR. KULMBACH. Mit seinem VW-Bus kam am Freitagabend ein Mann aus dem Kulmbacher Landkreis ebenfalls von der Staatsstraße 2190 kurz vor Krumme Fohre ab. Aus Unachtsamkeit geriet der Fahrer auf gerader Strecke von Kulmbach Richtung Kasendorf zunächst ins Bankett. Danach fuhr er über den Grünstreifen in eine vor Kurzem gerodete Waldfläche. Der Fahrzeugführer und ein Kleinkind, das sich ebenfalls im Auto befand, blieben unverletzt. Der entstandene Sachschaden am VW-Bus dürfte im Bereich eines niedrigen fünfstelligen Betrages liegen, ein Abschleppdienst barg das Fahrzeug, das nicht mehr fahrbereit war.