Rock im Park 2024: Straßen- und Wegesperren, Campingverbot
Während des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus von Rock im Park, eines der größten Open-Air-Rockfestivals Deutschlands, sind die Wege auf dem Veranstaltungsgelände ab Dienstag, 4. Juni, bis einschließlich Dienstag, 11. Juni 2024, für den öffentlichen Fuß-, Rad- und Auto-Verkehr gesperrt.
Auf folgenden Strecken ist keine Durchfahrt beziehungsweise kein Durchgang möglich:
- in Nord-Süd-Richtung zwischen Bayernstraße und Karl-Schönleben-Straße über die Große Straße,
- in Ost-West-Richtung zwischen Münchener Straße und Zeppelinstraße über die Wege durch den Volkspark Dutzendteich und
zwischen Bayernstraße und Beuthener Straße durch die Herzogstraße und Zeppelinstraße.
Außerdem gesperrt sind:
- der Fuß- und Radweg entlang der Münchener Straße auf deren Ostseite zwischen Bauernfeindstraße und Bayernstraße und
- der Radweg entlang der Bayernstraße auf deren Südseite.
Die Fuß- und Radwege entlang der Münchener Straße auf deren Westseite und der Bayernstraße auf deren Nordseite sind offen.
Nur für den Fuß- und Radverkehr ist die Verbindung zwischen Regensburger Straße, Hans-Kalb-Straße und Beuthener Straße offen.
Das Stadionbad und der Campingplatz am Stadionbad sind nur für Fußgänger und Radfahrer erreichbar, sowie für Campingplatznutzer mit Fahrzeugen. Ein Durchgang beziehungsweise eine Durchfahrt zur Großen Straße ist nicht möglich.
Übersicht der Straßen-/Wegsperren und Fahrradwege (PDF, 1,5MB)
Campingverbot
Bei Rock im Park haben in der Vergangenheit trotz ausreichender Campingflächen viele Besucherinnen und Besucher in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen außerhalb der ausgewiesenen Campingflächen rund um das Veranstaltungsgelände gecampt. Dabei wird an den Zelten, Wohnwägen und Wohnmobilen gegrillt, Alkohol getrunken, Musik abgespielt, die Notdurft verrichtet und Müll abgelagert. Außerhalb des Veranstaltungsgeländes bestehen kein Ordnungsdienst und keine Reinigung durch den Veranstalter.
Die Stadt Nürnberg hat deshalb mit Allgemeinverfügung vom 15. Mai 2024, amtlich bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 11 vom 22. Mai 2024, von Donnerstag, 6. Juni 2024, 0 Uhr, bis Montag, 10. Juni 2024, 24 Uhr, das Campen und Grillen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen sowie auf nicht umfriedeten Grünflächen, Waldflächen und Straßenbegleitgrünflächen außerhalb der auf dem Veranstaltungsgelände von Rock im Park ausgewiesenen Camping- und Wohnmobilflächen und des Campingplatzes am Stadionbad für folgendes Gebiete (im Uhrzeigersinn beginnend im Norden) verboten:
Schultheißallee, Weddigenstraße, Regensburger Straße, Ben-Gurion-Ring, Valznerweiherstraße, Regensburger Straße, Breslauer Straße, Otto-Bärnreuther Straße, Karl-Schönleben-Straße, Münchener Straße, Dr.-Luise-Herzberg-Straße, Brunecker Straße, Ingolstädter Straße, Münchener Straße.
Verboten sind das Aufstellen und Bewohnen von Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen mobilen Campingvorrichtungen zum Zwecke des Bewohnens und das Bewohnen solcher Vorrichtungen, das Benutzen von Grills und das Entzünden von offenen Feuerstellen.
Entgegen des Verbots aufgestellte Gegenstände müssen von den Personen, die die Gegenstände aufgestellt haben oder diese nutzen, auf Anweisung durch die Polizei oder zuständiger Bediensteter der Stadt Nürnberg sofort entfernt werden. Werden solche Gegenstände nicht sofort entfernt, können die Gegenstände auf Kosten der Verursacherinnen oder Verursacher entfernt werden. Für eine Ersatzvornahme fallen Kosten in Höhe in von 55 Euro pro erforderlicher Person und angefangener Stunde an. Vom Verbot nicht betroffen sind private Flächen.
Spielzeiten und Beschwerdetelefon
Von Freitag, 7. Juni, bis Sonntag, 9. Juni, findet im Volkspark Dutzendteich wieder Rock im Park statt. In den Nächten Freitag/Samstag, Samstag/Sonntag und Sonntag/Montag darf auf der großen Bühne auf dem Zeppelinfeld bis 23 Uhr und auf der kleineren Bühne auf dem Sportplatz hinter der Arena bis 1 Uhr gespielt werden. In der Arena wird bis 1.30 Uhr gespielt. Das Veranstaltungsgelände ist bis einschließlich Dienstag, 11. Juni, gesperrt.
Ein Open-Air-Festival ist auch bei Einhaltung der festgesetzten Immissionsrichtwerte leider über das Festivalgelände hinaus zu hören, bei ungünstigen Wind- und Wolkenlagen auch weiter entfernt. Insbesondere die starken Bässe werden häufig als besonders störend und laut empfunden. Damit die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an solche Veranstaltungen eingehalten werden, sind an allen Veranstaltungstagen folgende Richtwerte für die Geräuscheinwirkung an der nächstgelegenen Wohnbebauung einzuhalten: bis 23 Uhr 60 Dezibel (dB)(A), bis 1 Uhr 55 dB(A) und bis 2 Uhr 50 dB(A). Private Musikboxen, Autoradios und ähnliche Schallgeräte der Besucherinnen und Besucher dürfen außerhalb des Veranstaltungsgeländes nicht hörbar sein. Bei diesen Werten handelt es sich um einen Mittelungspegel über jeweils zehn Minuten. Die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte wird während der gesamten Veranstaltungsdauer von einem externen Sachverständigen durchgehend gemessen und dokumentiert. Bei einer Überschreitung der festgelegten Pegel muss der Veranstalter die Lautstärke reduzieren. Der Sachverständige informiert das Ordnungsamt regelmäßig über den Schallpegel und bei Überschreitung der festgesetzten Werte. Nach der Veranstaltung erhält das Ordnungsamt vom Sachverständigen eine vollständige Dokumentation der Messwerte.
Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg unterhält ein Beschwerdetelefon vor Ort. Es ist am Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von 16 bis 1 Uhr unter der Telefonnummer 09 11 / 8 18 61 74 zu erreichen. Es nimmt Lärmbeschwerden und andere Beschwerden zur Veranstaltung an. Beschwerden wegen zu lauter Musik werden an den Sachverständigen weitergegeben. Bei Lärmbeschwerden in einem bestimmten Gebiet wird dort eine Messung vorgenommen. Auf Wunsch wird auch eine Messung in der Wohnung der Anrufenden durch Mitarbeiter des Sachverständigen durchgeführt, soweit dies zeitlich möglich ist.
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