Planungsrecht für neues Wohnen in Bayreuth

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Die Stadt Bayreuth will im nördlichen Anschluss an die bestehende Bebauung der Königsallee die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neues Wohnen schaffen. Ein bisher im Außenbereich liegendes städtisches Grundstück soll aufgrund der baulichen Vorprägung des angrenzenden Umfelds in den planungsrechtlichen Innenbereich einbezogen werden. Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende April das entsprechende Verfahren eingeleitet und die Verwaltung mit den weiteren Schritten beauftragt. Der Entwurf der erforderlichen Satzung für den nördlichen Bereich der Königsallee kann in der Zeit vom 27. Mai bis einschließlich 2. Juli online auf der Homepage der Stadt unter https://www.o-sp.de/bayreuth/plan/beteiligung.php eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollten elektronisch erfolgen, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Unterlagen können parallel zur Veröffentlichung im Internet beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (Öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden. Falls eine persönliche Einsichtnahme der Planung im Rathaus gewünscht wird, wird um vorherige Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten.  Mittarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag gerne zur Verfügung.