Bam­ber­ger Pira­ten kri­ti­sie­ren Mit­nah­me­ver­bot von E‑Scootern

Die Pira­ten im Raum Bam­berg äußern schar­fe Kri­tik am kürz­lich ein­ge­führ­ten Mit­nah­me­ver­bot von E‑Scootern in den Ver­kehrs­mit­teln des Ver­kehrs­ver­bunds Groß­raum Nürn­berg (VGN) und damit auch in jenen der Stadt­wer­ke Bamberg.

  • Ein­schrän­kung der Mobilität

Das Ver­bot beein­träch­tigt die Mobi­li­tät vie­ler Bür­ger, ins­be­son­de­re in den Rand­ge­bie­ten, wo Miet E‑Scooter oft nicht ver­füg­bar sind. Die­se Ein­schrän­kung macht den Wech­sel zwi­schen ver­schie­de­nen Ver­kehrs­mit­teln schwie­rig und benach­tei­ligt Nut­zer, die auf die­se umwelt­freund­li­che und fle­xi­ble Trans­port­mög­lich­keit ange­wie­sen sind, um die soge­nann­te „letz­te Mei­le“ zu überbrücken.

  • Sicher­heits­be­den­ken und Lösungen

Obwohl Sicher­heits­be­den­ken bezüg­lich der Lithi­um-Ionen-Akkus von E‑Scootern ver­ständ­lich sind, wei­sen Exper­ten wie der TÜV dar­auf hin, dass moder­ne Akkus bei kor­rek­tem Gebrauch und regel­mä­ßi­ger War­tung sicher sind. TÜV SÜD und TÜV Rhein­land bie­ten umfas­sen­de Tests und Zer­ti­fi­zie­run­gen an, um die Sicher­heit von Lithi­um-Ionen-Bat­te­rien zu gewähr­leis­ten und Risi­ken zu mini­mie­ren. Statt eines pau­scha­len Ver­bots plä­diert die Pira­ten­par­tei für stren­ge­re Sicher­heits­kon­trol­len und kla­re Richt­li­ni­en zur Mit­nah­me von E‑Scootern in öffent­li­chen Verkehrsmitteln.

  • Rück­schritt für nach­hal­ti­ge Mobilität

Die Ent­schei­dung der VGN und der Stadt­wer­ke Bam­berg stellt einen erheb­li­chen Rück­schritt für die För­de­rung nach­hal­ti­ger Mobi­li­tät dar. E‑Scooter bie­ten eine umwelt­freund­li­che Alter­na­ti­ve zum Auto und kön­nen dazu bei­tra­gen, den öffent­li­chen Nah­ver­kehr attrak­ti­ver zu gestal­ten. Ein Ver­bot könn­te hin­ge­gen dazu füh­ren, dass mehr Men­schen auf weni­ger nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­mit­tel umstei­gen, was den Zie­len des Kli­ma­schut­zes widerspricht.

  • For­de­rung nach erneu­ter Überprüfung

Die Pira­ten im Raum Bam­berg for­dern die Ver­ant­wort­li­chen auf, das Mit­nah­me­ver­bot zu über­den­ken und alter­na­ti­ve Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der Sicher­heit zu prü­fen. Eine Kom­bi­na­ti­on aus ver­bes­ser­ten Sicher­heits­stan­dards und geziel­ten Kon­trol­len könn­te eine aus­ge­wo­ge­ne­re Lösung dar­stel­len, die sowohl den Sicher­heits­an­for­de­run­gen als auch den Bedürf­nis­sen der Fahr­gäs­te gerecht wird.

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