Ab sofort blitzt die Stadt Bay­reuth selbst

radarfalle symbolbild

Ab 16. Mai blitzt die Stadt Bay­reuth zu schnel­le Autofahrer/​innen selbst! Hier­für setzt die Stadt mobi­le Mess­ge­rä­te ein, die vor allem vor Schu­len und Kin­der­gär­ten, in Tem­po-30-Zonen und in ver­kehrs­be­ru­hig­ten Berei­chen sowie auch in Bezug auf bekann­te „Raser­stre­cken“ zum Ein­satz kom­men werden.

Im Stadt­ge­biet Bay­reuth ereig­ne­ten sich im ver­gan­ge­nen Jahr 298 Ver­kehrs­un­fäl­le mit Per­so­nen­scha­den und 680 mit Sach­scha­den. Dar­über hin­aus wur­den 1.299 Ver­kehrs­un­fäl­le regis­triert, bei denen die Poli­zei kei­ne oder ledig­lich eine unbe­deu­ten­de Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keit fest­ge­stellt hat. Gera­de Unfäl­le mit Kin­dern gehö­ren nach wie vor zu den trau­rigs­ten Kapi­teln des Ver­kehr­s­all­ta­ges. Die Geschwin­dig­keits­über­wa­chung als wesent­li­cher Teil der Prä­ven­ti­ons­ar­beit kann künf­tig dazu bei­tra­gen, Unfäl­le zu ver­hü­ten, Unfall­fol­gen zu ver­min­dern und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me im Stra­ßen­ver­kehr zu för­dern. Die Stadt Bay­reuth unter­nimmt größ­te Anstren­gun­gen, das wert­volls­te Gut der Gesell­schaft – unse­re Kin­der – in der Ver­kehrs­um­ge­bung bes­ser zu schüt­zen. Dazu gehö­ren vor allem spie­len­de Kin­der in ver­kehrs­be­ru­hig­ten Berei­chen und Kin­der vor den Kin­der­gär­ten und Schu­len oder auf dem Weg dort­hin bezie­hungs­wei­se nach Hause.

Der Schwer­punkt der Mes­sun­gen wird des­halb ins­be­son­de­re Stel­len betref­fen, an denen stär­ke­re und schwä­che­re bzw. die schwächs­ten Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer auf­ein­an­der­tref­fen. So wer­den die Mes­sun­gen haupt­säch­lich vor Schu­len und Kin­der­gär­ten, in Tem­po-30-Zonen und ver­kehrs­be­ru­hig­ten Berei­chen durch­ge­führt. Dar­über hin­aus erreich­ten die Ver­wal­tung in der Ver­gan­gen­heit zahl­rei­che Beschwer­den von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern über über­höh­te Geschwin­dig­kei­ten in Wohn­ge­bie­ten und den dadurch ver­ur­sach­ten Lärm. Auch die­sen Beschwer­den möch­te die Ver­wal­tung nun Rech­nung tra­gen, um durch eine akti­ve, kon­ti­nu­ier­li­che Geschwin­dig­keits­über­wa­chung zu einer maß­geb­li­chen und wahr­nehm­ba­ren Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit beizutragen.

Es ist erklär­tes Ziel, den Geschwin­dig­keits­ver­stö­ßen ent­schie­den ent­ge­gen­zu­wir­ken. Nied­ri­ge­re Geschwin­dig­kei­ten ver­rin­gern Schad­stof­fe und Ver­kehrs­lärm und tra­gen gleich­zei­tig zu einem lebens­wer­te­ren Umfeld bei. Für die Ver­wal­tung ist im Hin­blick auf die Ein­füh­rung der mobi­len, kom­mu­na­len Geschwin­dig­keits­über­wa­chung aus­schließ­lich das Bestre­ben maß­ge­bend, einen wesent­li­chen Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­si­cher­heit zu leisten.

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