Mit­nah­me­ver­bot von E‑Tretrollern im Ver­kehrs­ver­bund Nürnberg

Foto: Grünes Bamberg
Foto: Grünes Bamberg

Ab sofort ist die Mit­nah­me von E‑Tretrollern in U‑Bahnen, Stra­ßen­bah­nen und Bus­sen im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg verboten.

Das haben die VGN-Gre­mi­en in ihren Sit­zun­gen am Mitt­woch, 11. April sowie abschlie­ßend am Don­ners­tag, 8. Mai 2024, beschlos­sen. Der VGN folgt damit einer Sicher­heits­emp­feh­lung des Ver­ban­des Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV), die in vie­len wei­te­ren Städ­ten schon umge­setzt wur­de. Hin­ter­grund waren Brän­de und Explo­sio­nen in ÖPNV Fahr­zeu­gen im euro­päi­schen Aus­land sowie zwei brand­schutz­tech­ni­sche Gut­ach­ten der STU­VA­tec (Stu­di­en­ge­sell­schaft für Tun­nel und Ver­kehrs­an­la­gen mbH) zu den oben auf­ge­führ­ten Ver­kehrs­mit­teln. Für die in den Elek­trot­ret­rol­lern ver­bau­ten Lithi­um-Ionen-Akkus gel­ten bis­lang nur nied­ri­ge Sicher­heits­stan­dards. Damit ver­bun­den ist ein erhöh­tes Brand- und Explo­si­ons­ri­si­ko sowie eine mög­li­che Gefähr­dung von Fahr­gäs­ten durch hoch­gif­ti­ge Rauch­ga­se. Die Betriebs­ver­ant­wort­li­chen vie­ler Ver­kehrs­un­ter­neh­men im VDV haben sich des­halb für den Aus­schluss der E‑Tretroller zum Schutz der Fahr­gäs­te aus­ge­spro­chen. In den Regio­nal­zü­gen und S‑Bahnen ist die Mit­nah­me wei­ter­hin erlaubt. Die vor­lie­gen­den Gut­ach­ten bezie­hen sich nicht auf Eisen­bahn­fahr­zeu­ge und die zuge­hö­ri­ge Infrastruktur.

Pedelecs und Fahr­zeu­ge für Mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te erlaubt Vom Ver­bot nicht betrof­fen sind E‑Bikes und Pedelecs sowie elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge für mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te Per­so­nen, wie etwa E‑Rollstühle und Senio­ren­mo­bi­le. Für deren Akkus gel­ten deut­lich höhe­re Sicher­heits­stan­dards, die Fahr­zeu­ge kön­nen des­halb wei­ter­hin in Bus­sen und Bah­nen mit­ge­nom­men werden.

Der Nut­zen von E‑Tretrollern für ÖPNV-Fahr­gäs­te, zum Bei­spiel für die soge­nann­te letz­te Mei­le, ist unbe­strit­ten. Des­halb behal­ten Ver­kehrs­un­ter­neh­men und Ver­bund die tech­ni­sche Ent­wick­lung im Blick. Sobald ver­bes­ser­te Nor­men und Sicher­heits­stan­dards für die in E‑Tretrollern ver­bau­ten Akkus vor­lie­gen, wird das aktu­el­le Mit­nah­me­ver­bot neu bewer­tet. Bis dahin geht die Sicher­heit aller Fahr­gäs­te vor.

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