Sper­rung der Reg­nitz an der Bug­er Brü­cke in Bamberg

symbolbild sperrung

Beim Neu­bau der Franz-Fischer-Brü­cke in Bug beginnt am Mon­tag, 13. Mai, der Aus­bau des Trag­ge­rüs­tes der neu­en Brü­cke. In die­sem Zusam­men­hang fin­den sehr häu­fig Kran- und somit Schwenk­ar­bei­ten statt, bei denen zahl­rei­che gro­ße Stahl­bau­tei­le mit enor­men Gewich­ten ver­ho­ben wer­den. Zudem wer­den vie­le Schal­bau­tei­le über den Fluss geschwenkt. Daher wird aus Sicher­heits­grün­den das Befah­ren der Reg­nitz im Bereich der Franz-Fischer-Brü­cke mit Fahr­zeu­gen ohne eige­ne Trieb­kraft (z. B. Kanus, Kajaks, Falt­boo­te, Ruder­boo­te, Stand Up Padd­les, Schlauch­boo­te, Tret­boo­te, Flo­ße o. Ä.) ab dem 13. Mai 2024 per All­ge­mein­ver­fü­gung untersagt.

Da der eigens errich­te­te Durch­fahrts­kor­ri­dor, der zeit­wei­se eine siche­re Durch­fahrt der Bau­stel­le ermög­lich­te, ein fest inte­grier­ter Bestand­teil des Tra­ge­ge­rüs­tes ist, wird die­ser für die wei­te­re Bau­zeit nicht mehr nutz­bar sein. Auch nach dem Abbau des Trag­ge­rüs­tes, der meh­re­re Wochen dau­ern wird, fin­den Bau­tä­tig­kei­ten mit einem hohen Gefah­ren­po­ten­zi­al (z. B. Kran­be­trieb, Abbruch­ar­bei­ten) statt, bei denen Per­so­nen unter kei­nen Umstän­den in den Gefah­ren­be­reich gera­ten dür­fen. Die Sper­rung der Reg­nitz wird daher im Grund­satz bis Ende des Jah­res auf­recht­erhal­ten. Pha­sen­wei­se Durch­fahrts­mög­lich­kei­ten wer­den aller­dings geschaf­fen, solan­ge es aus Sicher­heits­aspek­ten mög­lich ist. Die Gewäs­ser­nut­zer wer­den dar­über jeweils vor­ab informiert.

Für den Ein- bzw. Aus­stieg vor oder nach der Bau­stel­le sind Ein- und Aus­stiegs­stel­len vor­han­den bzw. wur­den her­ge­stellt. Ober­stro­mig befin­det sich die Anle­ge- bzw. Aus­stiegs­stel­le am nörd­li­chen Ufer­be­reich ca. 50 Meter strom­auf­wärts der Franz-Fischer-Brü­cke. Hier ist die bestehen­de Anle­ge- bzw. Aus­stiegs­stel­le mit einem Schwimm­steg ver­se­hen, um einen regu­lä­ren Ein- und Aus­stieg zu ermög­li­chen. Die vor­han­de­ne Ein- bzw. Aus­stiegs­stel­le (Slip­stel­le) auf Höhe der Mari­ne­ka­me­rad­schaft ist als Not­aus­stieg vor­ge­se­hen. Unter­stro­mig steht die bestehen­de Slip­stel­le (auf Höhe der Lie­ge­wie­se) an der ca. 300 Meter nord­west­lich der Bug­er Brü­cke lie­gen­den Kai­mau­er für den Ein- und Aus­stieg zur Verfügung.

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