Bayreuth feiert den 75. Geburtstag des Grundgesetzes – ohne Parteien?
Pressemitteilung der der Bayreuther Parteien CSU/FDP/GRÜNE/SPD:
„Kein Ausschluss der Parteien vom Festival in Bayreuth!“
In diesem Jahr wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Wir haben allen Grund zu feiern. Schließlich garantiert uns diese Errungenschaft unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Wir finden es deshalb großartig, dass wir unsere Verfassung am 16. Mai auch in Bayreuth feiern.
Gleichzeitig haben wir aber mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die Bayreuther Parteien zu dieser Feier bei den Veranstaltern unerwünscht sind. Wir finden, dass diese Entscheidung mit unserem Grundgesetz selbst nicht zu vereinbaren und auch durch sonst nichts gerechtfertigt ist.
Deshalb haben wir uns am 25.04.2024 mit einem Brief an die Organisatoren des Festivals gewandt, um sich zu beteiligen und für unsere demokratischen Werte zu werben. Einem Dialog wollte man sich von Veranstalterseite leider nicht stellen. So haben wir bis zum heutigen Tag (07.05.2024) keinerlei Rückmeldung von den Organisatoren erhalten. Dies bedauern wir sehr, freuen uns aber, dass die Stadt uns außerhalb des Festivals nun trotz Platzmangels Plätze zu Verfügung stellt. Somit kann die demokratische Auseinandersetzung – wie es das Grundgesetz fordert – doch auch in Bayreuth stattfinden.
„Die Parteien wirken bei der Willensbildung des Volkes mit.“ So steht es in jenem Grundgesetz selbst (Art. 21 GG). Im Parteiengesetz ist außerdem zu lesen, dass die Parteien ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sind (vgl. § 1 I 1 PartG). Es ist also zweifelsfrei klar, dass die Parteien durch das Grundgesetz selbst eine besondere Stellung eingeräumt bekommen. Wie sollen wir also unser Grundgesetz mit gutem Gewissen feiern, während dabei ganz offensichtlich gegen dessen Wortlaut verstoßen wird?
Im Schreiben des Bundesfamilienministeriums zum Umgang der Zuwendungsempfänger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit Parteien wird ausschließlich auf die staatliche Neutralität und das Gebot der Sachlichkeit hingewiesen. Ein Ausschluss von Parteien ist dort generell nicht genannt. Im Gegenteil, es wird explizit darauf hingewiesen, dass das Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien nicht die sachliche Auseinandersetzung mit deren inhaltlichen Positionen verbiete und auch vor „reflexhaften Auswirkungen auf den Parteienwettbewerb“ schütze.
Auch für den drohenden Fall einer Teilnahme durch die AfD weist der Brief darauf hin, dass „die Unvereinbarkeit des konkreten parteipolitischen Vorhabens mit der Menschenwürde, dem Demokratieprinzip oder der Rechtsstaatlichkeit im Zentrum stehen“. Dies sei anhand des konkreten Einzelfalls zu ermitteln. Ganz klar unzulässig seien Diffamierungen, Herabwürdigungen, Eingriffe in die Privatsphäre oder falsche Tatsachenbehauptungen. Das Bundesministerium stellt auch ausdrücklich klar, dass „Einschätzungen politischer Parteien als verfassungsfeindlich vorgenommen werden können, soweit sie auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhen“. Gegen Feinde der Demokratie und des Rechtsstaates werden also klare Grenzen gezogen, die man auch vor Ort durchsetzen könnte. Man könnte es eben auch so lesen, dass zu dieser Grenzziehung ausdrücklich aufgerufen wird.
Unsere Demokratie lebt vom politischen Wettbewerb. Wir dürfen unsere Demokratie nicht dahingehend schwächen, dass wir uns aus Angst nicht mehr diesem Wettstreit der Argumente stellen. Im Gegenteil, wir können die Demokratie sogar stärken, indem wir die Regeln dieses Wettstreites ernst nehmen, die wir uns selbst als „Grundgesetz“ gegeben haben.
Wir Parteien übernehmen vor Ort Verantwortung und stellen uns mutig dem demokratischen Auftrag, den uns das Grundgesetz gibt, um die Demokratie wirklich zu leben!
- Tobias Schmidmeier, Vorsitzender des SPD Stadtverbandes Bayreuth
- Dr. Silke Launert (MdB), Kreisvorsitzende der CSU Bayreuth-Stadt
- Aila Banach & Ulf Boderius, Co-Kreisvorsitzende der Grünen Bayreuth-Stadt
- Luisa Funke-Barjak, Kreisvorsitzende der FDP Bayreuth-Stadt
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