Ausstellung in Bayreuth: „75 Jahre Grundgesetz – Die Polizei als Hüter der Grundrechte“

Seit 75 Jahren hat sie nunmehr Bestand. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Als Grundgesetz hatten es die Siegermächte nach dem zweiten Weltkrieg der deutschen Bevölkerung einst an die Hand gegeben. Trotz Weiterentwicklung und Anpassung an das Leben und Miteinander in der Bevölkerung hat es seinen ursprünglichen Namen weiter behalten. Die Polizei ist als Teil der Exekutive ein fester Bestandteil unserer in diesem Grundgesetz verankerten staatlichen Gliederung. In den Tagen vom 13. bis 17. Mai möchte die Polizei die Gelegenheit nutzen, in einer Ausstellung allen Besucherinnen und Besuchern ihre Rolle in unserer Verfassung anschaulich darzustellen.

Veranstaltungsflyer

Veranstaltungsflyer

Der größte Teil der Menschen in unserem Land hat in seinem ganzen Leben nur wenig oder überhaupt keinen Kontakt mit der Polizei. Vielleicht nach einem Verkehrsunfall, bei einer Verkehrskontrolle oder wenn man von selbst zur Anzeigeerstattung auf eine Dienststelle kommt. Ansonsten sieht man die Polizei meist nur aus der Ferne. Im Streifenwagen zum Beispiel, der einem auf der Straße entgegenkommt – manchmal mit, manchmal ohne Blaulicht und Tatütata. Bei Sportveranstaltungen, wie Fußball- oder Eishockeyspielen in größeren Stadien oder etwa auf einer Demonstration. Über manche Bereiche ihrer Arbeit ist viel in den Medien zu sehen oder zu lesen. Über andere wiederum weiß man in der Öffentlichkeit fast gar nichts. Was man in Filmen, Fernsehserien oder Büchern über die Ordnungshüter erfährt, ist längst nicht alles wahr. Mit dem Alltag unserer Polizistinnen und Polizisten hat dies oft nur wenig zu tun.

Polizeialltag eine Herausforderung

Dieser Alltag ist zu einem großen Teil davon geprägt, die Grundrechte aller in unserem Land zu wahren und zu schützen. Das klingt zunächst einmal einfach. Fast immer sind jedoch individuelle Rechte einzelner Menschen gegenüberzustellen, sie abzuwägen, um dann sozusagen als Vermittler oder Schlichter zu wirken. Auch Grundrechte haben nämlich schon per Gesetz ihre Schranken. Und zwar immer dann, wenn dadurch die Rechte anderer Menschen zu stark belastet oder nicht mehr gewahrt werden können. Hier die Grenze an der richtigen Stelle zu ziehen ist knifflig. Dahinter stecken oft schwierige Entscheidungen. Im menschlichen Miteinander gibt es eben nicht nur schwarz oder weiß.

Buntes Veranstaltungsprogramm

Unser Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Ein würdiger Anlass zu feiern. Aber auch eine gute Gelegenheit, um die Rolle der Polizei in unserer Verfassung zu beleuchten. Was genau hinter der Polizeiarbeit steckt, mit welchen Konflikten die Beamtinnen und Beamten konfrontiert sind, welche Rolle genau hierbei das Grundgesetz spielt und warum sie sich als „Hüter der Grundrechte“ bezeichnen, soll in den Tagen vom 13. bis 17. Mai 2024 gezeigt werden. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, täglich von 9.30 Uhr bis 18 Uhr zur Ausstellung „75 Jahre Grundgesetz“ im Alten Schloss in Bayreuth zu kommen. Der Eingang liegt in der Maximilianstraße 6. An den Abenden des 14. und 15. Mai bietet die Polizei verschiedene Vorträge an (Eingang Schlossberglein) und freut sich darauf, möglichst viele Interessierte am 16. Mai von 10 bis 18 Uhr beim Straßenfest mit einem abwechslungsreichen Programm in der Maximilianstraße begrüßen zu dürfen.