Neue Boden­richt­wer­te für den Land­kreis Kro­nach beschlossen

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Der Gut­ach­ter­aus­schuss des Land­krei­ses Kro­nach am Land­rats­amt hat mit Beschluss vom 05.03.2024 die neu­en Boden­richt­wer­te für den Land­kreis Kro­nach gemäß Bau­ge­setz­buch und der Baye­ri­schen Gut­ach­ter­aus­schuss­ver­ord­nung zum Stand 01.01.2024 festgelegt.

Die Boden­richt­wer­te für Bau­land und land­wirt­schaft­li­che Flä­chen kön­nen ab sofort im Inter­net unter www​.boden​richt​wer​te​.bay​ern​.de ein­ge­se­hen wer­den (Boden­richt­wert­kar­te). Eine schrift­li­che Aus­kunft kann dort online oder beim Gut­ach­ter­aus­schuss des Land­krei­ses Kro­nach (gutachterausschuss@​lra-​kc.​bayern.​de) jeweils kos­ten­pflich­tig (20 € pro Aus­kunft und Boden­richt­wert) bestellt wer­den. Hier kann auch die gesam­te Lis­te (ana­log oder digi­tal, jeweils 100 €) ange­for­dert werden.

Hin­ter­grund: Boden­richt­wer­te sind durch­schnitt­li­che Lage­wer­te für den Boden, bezo­gen auf einen Qua­drat­me­ter Grund­stücks­flä­che. Sie wer­den für eine Mehr­zahl von Grund­stü­cken ermit­telt, die in ihren tat­säch­li­chen Eigen­schaf­ten und recht­li­chen Gege­ben­hei­ten weit­ge­hend über­ein­stim­men, eine im Wesent­li­chen glei­che Struk­tur und Lage haben und im Zeit­punkt der Boden­richt­wert­ermitt­lung ein annä­hernd glei­ches Preis­ni­veau auf­wei­sen. Boden­richt­wer­te stel­len also auf typi­sche Ver­hält­nis­se ein­zel­ner Gebie­te ab. Die­se Gebie­te wer­den abge­grenzt und wer­den als Boden­richt­wert­zo­nen bezeichnet.

Boden­richt­wer­te tra­gen zur Trans­pa­renz auf dem Immo­bi­li­en­markt bei. Sie wer­den alle zwei Jah­re flä­chen­de­ckend ermit­telt und die­nen in beson­de­rem Maße der Unter­rich­tung der Öffent­lich­keit über die Situa­ti­on am Grund­stücks­markt; dar­über hin­aus sind sie eine Grund­la­ge zur Ermitt­lung des Boden­werts und die­nen der steu­er­li­chen Bewer­tung (u. a. der Erbschaftssteuer).

Aus­gangs­ma­te­ri­al für die Boden­richt­wert­ermitt­lung waren die Daten der soge­nann­ten Kauf­preis­samm­lung, wo alle Grund­stücks­ver­käu­fe (Notar­ver­trä­ge) des Jahr­gangs 2021 anony­mi­siert erfasst und aus­ge­wer­tet wer­den. Die Boden­richt­wer­te sind in bebau­ten Gebie­ten mit dem Wert ermit­telt wor­den, der sich erge­ben wür­de, wenn die Grund­stü­cke unbe­baut und erschlie­ßungs- und kos­ten­bei­trags­frei (Bau­rei­fes Land) wären. Für die Ent­wick­lungs­zu­stän­de Bau­erwar­tungs- bzw. Roh­bau­land wur­den die Boden­richt­wer­te ent­spre­chend ange­passt. Der jewei­li­ge bei­trags- und abga­ben­recht­li­che Zustand für die ein­zel­nen Boden­richt­wer­te wird bei der Boden­richt­wert­aus­kunft mit angegeben.

Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Boden­richt­wer­te kei­ne bin­den­de Wir­kung haben. Ansprü­che gegen­über den Trä­gern der Bau­leit­pla­nung, den Bau­ge­neh­mi­gungs- oder den Land­wirt­schafts­be­hör­den kön­nen weder aus den Boden­richt­wer­ten, den Abgren­zun­gen der Boden­richt­wert­zo­nen noch aus den sie beschrei­ben­den Attri­bu­ten abge­lei­tet werden.

Bei Fra­gen ste­hen die Mit­ar­bei­ter der Geschäfts­stel­le des Gut­ach­ter­aus­schus­ses zur Ver­fü­gung, tele­fo­nisch unter 09261 678–247, per E‑Mail unter gutachterausschuss@​lra-​kc.​bayern.​de.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind auch auf der Home­page des Land­krei­ses Kro­nach (www​.land​kreis​-kro​nach​.de) unter den Such­be­griff „Gut­ach­ter­aus­schuss“ zu finden.

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