LEA­DER Auf­ruf zur Ein­rei­chung von Pro­jekt­be­schrei­bun­gen für Pro­jek­te in Lichtenfels

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Am 17. Juni 2024 fin­det die 1. Sit­zung des LAG-Ent­schei­dungs­gre­mi­ums der LAG Regi­on Ober­main e. V. im Gro­ßen Sit­zungs­saal im Land­rats­amt Lich­ten­fels statt. Im Vor­feld der Sit­zung ruft die LAG Regi­on Ober­main e. V. zur Ein­rei­chung von Pro­jekt­be­schrei­bun­gen für Pro­jek­te für das För­der­pro­gramm LEA­DER auf, über die bei der Aus­wahl­sit­zung ent­schie­den wer­den sollen.

Eine För­de­rung ist mög­lich, wenn die Pro­jek­te zu Inhal­ten der Loka­len Ent­wick­lungs­stra­te­gie pas­sen. Wei­te­re Infos zur För­de­rung sind unter www​.lkr​-lif​.de/​l​a​n​d​r​a​t​s​a​m​t​/​k​r​e​i​s​e​n​t​w​i​c​k​l​u​n​g​/​l​a​g​-​r​e​g​i​o​n​-​o​b​e​r​m​a​i​n​/​2​2​7​7​.​L​E​A​D​E​R​-​F​o​e​r​d​e​r​u​n​g​.​h​tml einzusehen.

Pro­jekt­trä­gern wird unbe­dingt emp­foh­len, vor Aus­fül­len und Ein­rei­chen ihrer Pro­jekt­be­schrei­bun­gen mit der LAG-Geschäfts­stel­le Kon­takt auf­zu­neh­men und Bera­tung einzuholen.

Nur die bei der LAG-Geschäfts­stel­le frist­ge­recht und voll­stän­dig ein­ge­gan­ge­nen Pro­jekt­be­schrei­bun­gen kön­nen in der Sit­zung des Ent­schei­dungs­gre­mi­ums vom 17. Juni 2024 zur Bera­tung und Beschluss­fas­sung auf­ge­nom­men werden.

Wich­tig ist, dass die Pro­jek­te bis dahin beschluss­taug­lich sind.

Die voll­stän­dig aus­ge­füll­ten Pro­jekt­be­schrei­bun­gen kön­nen bis Diens­tag 28. Mai 2024 per E‑Mail, Post oder Fax bei der LAG Regi­on Ober­main e. V. ein­ge­reicht wer­den. Für die Ein­rei­chung von Pro­jekt­be­schrei­bun­gen ist das LEA­DER-Form­blatt zur Pro­jekt­be­schrei­bung zu verwenden.

Die Ein­reich­frist für den För­der­an­trag bei der Bewil­li­gungs­stel­le beträgt nach LAG-Beschluss:

3 Mona­te bei Ein­zel­pro­jek­ten und Teil­pro­jek­ten von Kooperationsprojekten
6 Mona­te bei unteil­ba­ren Koope­ra­ti­ons­pro­jek­ten (mit gemein­sa­men Antrag)
Eine nicht frist­ge­rech­te (unvoll­stän­di­ge) Ein­rei­chung des För­der­an­trags bei der Bewil­li­gungs­stel­le führt zur Auf­he­bung des LAG-Beschlus­ses zum jewei­li­gen Pro­jekt sowie der Reser­vie­rung der För­der­mit­tel aus dem LAG-Bud­get. Das Pro­jekt ist dann vom Antrag­stel­ler erneut für ein Pro­jekt­aus­wahl­ver­fah­ren bei der LAG einzureichen.

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