Haupt­ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 20. Kalen­der­wo­che 2024 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 37-jäh­ri­gen T. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs in 23 Fäl­len am 13.05.2024, 09:00 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 42 KLs 750 Js 2987/23).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, als sog. Reten­ti­on Agent von zwei von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­tern in Tel Aviv/​Isra­el und Sofia/​Bul­ga­ri­en aus, einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit meh­re­ren Tra­ding-Platt­for­men vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len können.

Dabei soll eine Inves­ti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum Juni 2016 bis Novem­ber 2017 soll der Ange­klag­te im Zusam­men­hang mit ver­schie­de­nen Tra­ding-Platt­for­men bei div. Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 500.000,00 Euro ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 63-jäh­ri­gen U. wegen sexu­el­ler Nöti­gung in Tat­ein­heit mit sexu­el­lem Miss­brauch eines Kin­des in zwei Fäl­len und sexu­el­lem Über­griff in Tat­ein­heit mit sexu­el­lem Miss­brauch eines Kin­des und schwe­rer sexu­el­ler Nöti­gung mit sexu­el­lem Miss­brauch eines Kin­des am 16.05.2024, 09:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer (Az. 73 KLs 1105 Js 17879/23 jug).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, zwi­schen den Jah­ren 2016 und 2021 im Gebiet des Land­krei­ses Bam­berg in ins­ge­samt 4 Fäl­len an der min­der­jäh­ri­gen Toch­ter der Lebens­ge­fähr­tin sei­nes Soh­nes, deren zeit­wei­se Betreu­ung er über­nom­men hat­te, sexu­el­le Hand­lun­gen vor­ge­nom­men zu haben. Die Geschä­dig­te soll hier­bei zwi­schen 6 und 12 Jah­ren alt gewe­sen sein.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 24.05.2024, 03.06.2024, 21.06.2024

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