Für mehr Sicher­heit: Stadt Kulm­bach bit­tet um Rück­schnitt von Anpflan­zun­gen und Hecken im Straßenbereich

Das Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen muss freigehalten werden. Für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden gilt dabei ganzjährig, dass 4,50 Meter über der gesamten Fahrbahn und 2,50 Meter über Rad- oder Gehwegen frei bleiben müssen. Die Stadt Kulmbach bittet alle Grundstückseigentümer und Anlieger, entsprechende Maßnahmen zum Wohle aller Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen./Foto: Stadt Kulmbach

Das Licht­raum­pro­fil an öffent­li­chen Stra­ßen, Wegen und Plät­zen muss frei­ge­hal­ten wer­den. Für mehr Sicher­heit für alle Ver­kehrs­teil­neh­men­den gilt dabei ganz­jäh­rig, dass 4,50 Meter über der gesam­ten Fahr­bahn und 2,50 Meter über Rad- oder Geh­we­gen frei blei­ben müs­sen. Die Stadt Kulm­bach bit­tet alle Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und Anlie­ger, ent­spre­chen­de Maß­nah­men zum Woh­le aller Ver­kehrs­teil­neh­men­den zu ergreifen./Foto: Stadt Kulmbach

Sie sor­gen für ein grü­nes, natür­li­ches Flair in der Stadt Kulm­bach: Hecken, Bäu­me und Sträu­cher sind wesent­li­che Ele­men­te der Gar­ten­ge­stal­tung und tra­gen einen wich­ti­gen Teil zu einem ange­neh­men Stadt­bild bei.

Doch gera­de jetzt in der Vege­ta­ti­ons­zeit ist es wich­tig, dass her­ein­ra­gen­de Bäu­me, Sträu­cher und ande­res Grün so zurück­ge­schnit­ten wer­den, damit öffent­li­che Ver­kehrs­flä­chen – zu denen neben der Fahr­bahn auch Geh- und Rad­we­ge sowie die Feld- und Wirt­schafts­we­ge zäh­len – ohne Ein­schrän­kung benutzt wer­den können.

Des­halb bit­tet die Stadt Kulm­bach die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und Anlie­ger um Über­prü­fung und dar­um, die ent­spre­chen­den Bäu­me, Hecken und Sträu­cher auf ihren Grund­stü­cken soweit not­wen­dig zurück­zu­schnei­den bezie­hungs­wei­se ver­kehrs­be­hin­dern­de Anpflan­zun­gen unver­züg­lich zu besei­ti­gen. Der Bewuchs muss ent­lang der Geh- und Rad­we­ge bis zur Geh- oder Rad­weg­hin­ter­kan­te (Grund­stücks­gren­ze) zurück­ge­schnit­ten werden.

Dane­ben dür­fen auch Ver­kehrs­zei­chen nicht ver­deckt wer­den. Die Anpflan­zun­gen sind so zurück­zu­schnei­den, dass das Ver­kehrs­zei­chen von den Ver­kehrs­teil­neh­men­den stets recht­zei­tig wahr­ge­nom­men wer­den kann.

Stra­ßen­la­ter­nen sind oft durch Äste und Blät­ter aus Pri­vat­grund­stü­cken ein­ge­wach­sen, sodass deren Leucht­kraft beein­träch­tigt ist. Auch hier gilt, dass die Baum­äs­te so zurück­zu­schnei­den sind, dass die Stra­ßen­la­ter­ne in ihrer Funk­ti­on nicht beein­träch­tigt ist.

Ganz­jäh­rig müs­sen fol­gen­de lich­te Räu­me frei bleiben:

4,50 m über der gesam­ten Fahrbahn
2,50 m über Rad- oder Gehwegen.

Zur Ver­mei­dung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen sind die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ver­pflich­tet, die stö­ren­den Anpflan­zun­gen zurückzuschneiden.

Die Stadt Kulm­bach bit­tet ihre Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Verständnis.

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