Für mehr Sicherheit: Stadt Kulmbach bittet um Rückschnitt von Anpflanzungen und Hecken im Straßenbereich
Sie sorgen für ein grünes, natürliches Flair in der Stadt Kulmbach: Hecken, Bäume und Sträucher sind wesentliche Elemente der Gartengestaltung und tragen einen wichtigen Teil zu einem angenehmen Stadtbild bei.
Doch gerade jetzt in der Vegetationszeit ist es wichtig, dass hereinragende Bäume, Sträucher und anderes Grün so zurückgeschnitten werden, damit öffentliche Verkehrsflächen – zu denen neben der Fahrbahn auch Geh- und Radwege sowie die Feld- und Wirtschaftswege zählen – ohne Einschränkung benutzt werden können.
Deshalb bittet die Stadt Kulmbach die Grundstückseigentümer und Anlieger um Überprüfung und darum, die entsprechenden Bäume, Hecken und Sträucher auf ihren Grundstücken soweit notwendig zurückzuschneiden beziehungsweise verkehrsbehindernde Anpflanzungen unverzüglich zu beseitigen. Der Bewuchs muss entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- oder Radweghinterkante (Grundstücksgrenze) zurückgeschnitten werden.
Daneben dürfen auch Verkehrszeichen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass das Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmenden stets rechtzeitig wahrgenommen werden kann.
Straßenlaternen sind oft durch Äste und Blätter aus Privatgrundstücken eingewachsen, sodass deren Leuchtkraft beeinträchtigt ist. Auch hier gilt, dass die Baumäste so zurückzuschneiden sind, dass die Straßenlaterne in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt ist.
Ganzjährig müssen folgende lichte Räume frei bleiben:
4,50 m über der gesamten Fahrbahn
2,50 m über Rad- oder Gehwegen.
Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die störenden Anpflanzungen zurückzuschneiden.
Die Stadt Kulmbach bittet ihre Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
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