Fische­rei in Bam­berg wegen Sanie­rung gesperrt

symbolbild sperrung

Am Mon­tag, 13.05.2024, beginnt eine neue Bau­pha­se im Bereich Markusbrücke/​Fischerei. Wäh­rend die Arbei­ten zur Sanie­rung der Mar­kus­brü­cke plan­mä­ßig wei­ter­lau­fen, begin­nen die Stadt­wer­ke Bam­berg an die­sem Tag mit der Ver­le­gung neu­er Gas- und Was­ser­haupt­lei­tun­gen in der Fische­rei im Bereich zwi­schen Mar­kus­brü­cke und Hin­te­rer Gra­ben. Im Anschluss der Ver­le­gung der Haupt­lei­tun­gen wer­den die Gas- und Was­ser­haus­an­schlüs­se ausgewechselt.

Wegen der beeng­ten Stra­ßen­ver­hält­nis­se ist eine Voll­sper­rung der Fahr­bahn in die­sem Bereich nicht zu ver­mei­den. Mit die­ser Maß­nah­me, die etwa sechs Wochen in Anspruch neh­men wird, sind daher fol­gen­de Ände­run­gen des Sper­rungs­kon­zepts und der Park­platz­si­tua­ti­on verbunden:

  • Die Fische­rei ist im Bereich zwi­schen Mar­kus­brü­cke und Hin­te­rer Gra­ben für den Ver­kehr voll gesperrt! Fuß­gän­ger kön­nen passieren.

  • Die Mar­kus­stra­ße wird damit zur Sackgasse.

  • Die Aus­fahrt vom Schiff­bau­platz in die Mar­kus­stra­ße Rich­tung Mar­kus­platz ist wei­ter­hin möglich.

  • Die Ein­bahn­re­ge­lung im Hin­te­ren Gra­ben wird auf­ge­ho­ben, um die Erreich­bar­keit der Anwe­sen im Hin­te­ren Gra­ben und in der Fische­rei zu ermöglichen.

  • In den Hin­te­ren Gra­ben kann nur vom Holz­markt aus ein­ge­fah­ren wer­den. Ein direk­tes Abbie­gen von der Kapu­zi­ner­stra­ße aus ist nicht mög­lich, statt­des­sen wird über Stangs­stra­ße – Heu­markt – Holz­markt umgeleitet.

  • Damit Zwei­rich­tungs­ver­kehr im Hin­te­ren Gra­ben mög­lich ist, müs­sen im Hin­te­ren Gra­ben 16 Stell­plät­ze auf­ge­ho­ben werden.

  • Ersatz­stell­plät­ze für Bewoh­ner mit Park­aus­weis B wer­den in der Mar­kus­stra­ße und in der Stein­erst­stra­ße ausgewiesen.

Die Stadt­wer­ke Bam­berg bit­ten um Ver­ständ­nis für die Bau­maß­nah­me, die letzt­lich der Ver­sor­gungs­si­cher­heit dient. Die Stadt­wer­ke wer­den bemüht sein, die damit ver­bun­de­nen Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen und Ver­sor­gungs­un­ter­bre­chun­gen auf ein Min­dest­maß zu beschränken.

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