Aussetzung der Hauptverhandlung im Verfahren gegen mutmaßliche „Geldautomatensprenger“

Symbolbild Justiz

Am 8.5.2024 hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Bamberg das Verfahren gegen 16 mutmaßliche „Geldautomatensprenger“ ausgesetzt. Als Aussetzung ist der Abbruch einer bereits begonnenen Hauptverhandlung zu verstehen, dies hat zur Folge, dass die Verhandlung neu beginnen wird. Ein konkreter Termin wurde hierzu durch den Vorsitzenden Richter noch nicht bestimmt, nach den mündlichen Erörterungen im Rahmen der Hauptverhandlung ist jedoch damit zu rechnen, dass dies nicht vor Mitte Juni der Fall sein wird.

Die Kammer hat damit auf entsprechende Anträge durch die Verteidigung nahezu aller Angeklagter reagiert, aufgrund der Tatsache, dass erst relativ kurzfristig vor Prozessbeginn vereinzelte Aktenbestandteile an die Verteidigung weitergeleitet werden konnten, sah die Kammer diesen Schritt als erforderlich an. Unter Abwägung zum einen des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen, zum anderen aber auch des Gebotes des sog. „fairen Verfahrens“ soll nunmehr in dem Zeitraum bis zu der neuen Terminierung der Verteidigung die Möglichkeit gegeben werden, sich in die weiteren Aktenbestandteile einzuarbeiten.

Über den erneuten Prozessbeginn wird unterrichtet werden.

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