Bamberger MdB Schwarz informiert über Förderung für Musiker
Die zweite Runde des Amateurmusikfonds ist gestartet
Seit Mitte April können sich kreative Projekte auf eine Förderung aus dem Amateurmusikfonds von bis zu 50.000 Euro bewerben.
„Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich“, erläutert der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 bis maximal 10.000 Euro erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 bis höchstens 50.000 Euro erhalten.
Neu in dieser zweiten Förderrunde sind die drei möglichen Schwerpunkte, denen sich die Projekte widmen sollen. Unter dem Motto „Musik pur!“ können zum Beispiel Proben- und Auftrittsformate entwickelt werden, die von der bisherigen Arbeit im Ensemble abweichen, wie beispielsweise Arrangements von außergewöhnlichen Komponisten oder Komponistinnen, besondere Konzertorte oder Gespräche mit denen, die die aufgeführte Musik komponiert haben. Ensembles aller Größen sind aufgerufen zu experimentieren und zu improvisieren.
Der zweite Themenschwerpunkt widmet sich Neuen Wegen, denn Chöre, Orchester, Musikvereine und Kirchengemeinden leisten neben ihrer musikalischen Arbeit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt und für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Hier soll es Raum geben, um durch die Musik und mit dem Verein aktuellen Herausforderungen zu begegnen und das Ensemble zukunftssicher aufzustellen, sei es durch partizipatives Proben, interreligiöse Projekte, inklusive Ansätze oder Kooperationen.
Die dritte thematische Möglichkeit für einen Förderantrag ist die sogenannte Zukunftswerkstatt, bei der – moderiert von einer externen Person – Vereine oder Verbände ihre Strukturen überdenken können. Alle Beteiligten werden dabei in einen Prozess einbezogen, bei dem bestehende Herausforderungen benannt, fantasievolle Vorschläge entwickelt, Vertrauen aufgebaut und bei der Umsetzung sowohl Aufgaben also auch Verantwortung verteilt werden. Geeignet ist die Zukunftswerkstatt für Gemeinschaften von 5 bis 200 Personen.
Die Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden.
Alle Informationen zur Ausschreibung sind zu finden unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds. Eine telefonische Beratung gibt es unter 030 60 98 07 81 – 35.
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