Vergiftete Greifvögel im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Rotmilane und Mäusebussard starben an illegalem Kontaktgift – Kreisgruppe Erlangen-Höchstadt lobt Belohnung aus
Im Bereich von Herzogenaurach-Hauptendorf sind Anfang März zwei Rotmilane und ein Mäusebussard tot aufgefunden worden. Nun zeigen die Befunde toxikologischer Untersuchungen: Die Tiere starben an Vergiftungen mit Carbofuran. Der gleiche traurige Befund ergibt sich für einen weiteren Rotmilan, der ebenfalls im März in der Nähe von Taufkirchen im Landkreis Erding gefunden wurde.
„Die illegale Tötung streng geschützter Arten, wie die eines Rotmilans oder Mäusebussards, ist kein Kavaliersdelikt. Solche Straftaten dürfen nicht folgenlos bleiben“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter Naturschutz beim LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz). Gemeinsam mit der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) ruft der LBV die Bevölkerung im Umfeld der betroffenen Ortschaften deshalb dazu auf, besonders aufmerksam zu sein und mögliche Beobachtungen umgehend an die zuständigen Behörden zu melden. Das als Insektizid eingesetzte Kontaktgift Carbofuran ist seit 2007 in der EU verboten und stellt auch eine Gefahr für Kinder und Hunde dar.
Beim Gassigehen mit dem Hund entdeckte eine Spaziergängerin Anfang März drei tote Greifvögel bei Herzogenaurach-Hauptendorf und meldete ihre Entdeckung dem Veterinäramt des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Die Ergebnisse der pathologischen und toxikologischen Untersuchungen, die der LBV in Auftrag des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) daraufhin veranlasste, zeigen nun, dass die beiden Rotmilane und der Mäusebussard an einer Vergiftung mit Carbofuran starben. Einen Mitte März bei Höch in der Nähe von Taufkirchen (Vils) im Landkreis Erding gefundenen Rotmilan ereilte den durchgeführten Untersuchungen zu Folge das gleiche Schicksal.
Der LBV hat umgehend die Unteren Naturschutzbehörden über die Befunde informiert und in beiden Fällen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. „Ob die verendeten Vögel durch gezielt ausgelegte Giftköder mit dem Carbofuran in Kontakt geraten sind, ist unklar. Fest steht aber: Das nachgewiesene Kontaktgift ist hochtoxisch und in der EU seit 2007 verboten. Es wirkt bereits bei Hautkontakt und stellt deshalb auch für Kinder und Hunde eine enorme Gefahr dar“, warnt Andreas von Lindeiner.
Wer geschützte Arten illegal tötet, begeht eine Straftat. Trotzdem ist es oft schwer, solche Taten aufzudecken. Der LBV und die GLUS hoffen deshalb auf Unterstützung aus der Bevölkerung und appellieren an die Menschen in der Umgebung der Fundorte, besonders aufmerksam zu sein. „Spaziergänger oder Hundehalter, die im betroffenen Raum und andernorts einen vergifteten Köder an Wegen, auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten das unbedingt an die zuständigen Behörden und unter www.tatort-natur.de melden“, erklärt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz. „Es ist unser zentrales Anliegen, die Öffentlichkeit zu schützen, die Vergiftungsfälle aufzuklären und Täter von weiteren Taten abzuhalten.“ Im Landkreis Erlangen-Höchstadt haben die örtliche Kreisgruppe und engagierte Bürgerinnen und Bürger deshalb sogar eine Belohnung über 3.000 Euro für Hinweise, die zur Überführung des Täters oder der Täterin führen, ausgelobt.
Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starteten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.
Weitere Informationen:
Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.
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