Gemeinderat Stadelhofen tagte im Rathaus

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Der Gemeinderat Stadelhofen informiert über die Ergebnisse der letzten Gemeinderatssitzung:

Flurneuordnung und Dorferneuerung Steinfeld

Mit dem Schreiben vom 06.03.2024 teilt das Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken mit, dass die Schlussfeststellung für das Verfahren Flurneuordnung und Dorferneuerung Steinfeld abgeschlossen und unanfechtbar geworden ist.

Sie wurde dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft am 05.03.2024 zugestellt. Mit der Zustellung ist das Verfahren beendet, gleichzeitig ist die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

KITA-Neubau

Zuletzt wurde durch die Baufirma der Unterbau für das neue Gebäude hergestellt und die dazugehörende Entwässerung. Die Sockelteile wurden gesetzt und im Anschluss die Dämmung verlegt, worauf dann die Bodenplatte in Abschnitten gegossen wird. Der neue Schmutzwasseranschluss zum Krenbühl mit Schacht wurde gesetzt.

Feuerwehr Ehrungen

Auch im Jahr 2024 fand wieder die VG weite Ehrung, mit der Verleihung des Feuerwehr Ehrenzeichens statt.

Der 1.Bürgermeister möchte sich nochmal bei allen Feuerwehrkameradinnen und Kameraden für die langjährigen Dienste in ihren Feuerwehren bedanken.

FW-Haus Stadelhofen
Am Feuerwehr-Hauses in Stadelhofen wurden Dachbalken, Sparren und weiter Holzteile, die bereits stark verwittert waren mit Blech verkleidet, um diese dauerhaft zu schützen.

2. Bamberger Inklusionsmesse

Am Samstag, den 27.04.24 findet die 2. Bamberger Inklusionsmesse im Neubau von Dr. Pfleger statt. Einige Freikarten für Interessierte stehen noch zur Verfügung.

Bei Interesse bitte an den 1. Bürgermeister Will Volker wenden.

Geländeabtragung für Rückhalteraum Biogasanlage, Fl.Nr. 3061 Gmkg. Stadelhofen

Der Bauherr beabsichtigt eine Geländeabtragung auf der Fl.Nr. 3061 zur Errichtung eines Rückhalteraumes der Biogasanlage mit Anrampung einer Teilwegfläche auf der Fl.Nr. 3053 und Errichtung eines Leitwalls auf der Fl.Nr. 3050 der Gemarkung Stadelhofen.

Zu dem Bauvorhaben wurde bereits im April. 2023 ein Antrag auf Geländeabtragung für den Rückhalteraum eingereicht. Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen hat in seiner Sitzung vom 22.05.2023 dem BV zugestimmt.

Der Rückhalteraum dient als Absicherung für einen mögl. Havariefall im Nachgärbecken.

Seitens des Landratsamtes Bamberg, wurden neue Unterlagen für eine Anrampung an dem Gemeindeweg Fl.Nr. 3053, ein erweiterter Lageplan für diesen Gemeindeweg und die Errichtung eines Leitwalls auf Fl.Nr. 3050 Gmkg. Stadelhofen angefordert.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauantrag (Nachtrag) für die Geländeabtragung auf der Fl.Nr. 3061 zur Errichtung eines Rückhalteraumes der Biogasanlage mit Anrampung einer Teilwegfläche auf der Fl.Nr. 3053 und Errichtung eines Leitwalls auf der Fl.Nr. 3050 der Gemarkung Stadelhofen wird erteilt.

Gemeinderat Löhrlein hat wegen Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Niederlegung des Ehrenamtes als Feldgeschworener

Der Feldgeschworene Heinrich Dörfler, Eichenhüll teilt mit Schreiben vom 26.03.2024 mit, dass es ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, sein Ehrenamt auszuüben. Er möchte das Ehrenamt zum 31.03.2024 niederlegen.

Ein Feldgeschworener kann gemäß Art. 11 Abs. 5 Abmarkungsgesetz aus wichtigem Grund (siehe Art. 19 Abs. 1 Satz 3 GO) sein Amt niederlegen.

Der Gemeinderat, in gemeindefreien Gebieten die Kreisverwaltungsbehörde, entscheidet lt. § 4 Abs. 4 Satz 3 Feldgeschworenenordnung über die Zulässigkeit der Ablehnung. Gemäß Abs 5 gilt Abs. 4 Satz 3 gilt entsprechend, wenn ein Feldgeschworener sein Amt aus wichtigem Grund niederlegt.

In Zusammenarbeit mit dem Feldgeschworenenobmann wird derzeit eine geeignete Person gesucht, die dann vom Gemeinderat als Feldgeschworener bestellt werden muss.

Beschluss:

Der Gemeinderat bestätigt die Niederlegung des Ehrenamtes als Feldgeschworener durch Herrn Heinrich Dörfler zum 31.03.2024.

Bestellung eines Feldgeschworenen für die Gemarkung Stadelhofen

Mit Schreiben vom 04.04.2024 beantragt der Feldgeschworenenobmann Thomas Oswald eine Nachbesetzung für Herrn Heinrich Dörfler, der seinen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen erklärt hat.

Der Feldgeschworenenobmann der Gemarkung Stadelhofen schlägt in Absprache mit dem Feldgeschworenen aus Eichenhüll Herrn Wolfgang Schrenker, Eichenhüll als Nachfolger vor. Herr Schrenker ist bereit, sich als neuer Feldgeschworener zur Verfügung zu stellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat bestellt Herrn Wolfgang Schrenker aus Eichenhüll zum Feldgeschworenen für die Gemarkung Stadelhofen.

Jagdgenossenschaft Hohenhäusling; Antrag auf Zuschuss für den Wegeunterhalt 2024

Die Jagdgenossenschaft Hohenhäusling informiert mit Mail vom 12.03.2024, dass im Jahr 2024 Wegeunterhaltsmaßnahmen in Höhe von rd. 20.700 € brutto durchgeführt werden. Nähere Angaben sind nicht enthalten.

Entsprechend des Beschlusses vom 04.07.2016 wird für die Wegebaumaßnahmen eine gemeindliche Kostenbeteiligung von 40 % gewährt. Kosten ab 3.000 € müssen vorab mit der Gemeinde abgestimmt werden. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst.

Mit Mail vom 08.04.2024 hat die Jagdgenossenschaft mitgeteilt, dass bereits im Zeitraum vom 04.-08.03.2024 eine Wegebaumaßnahme stattfand und bittet um Kostenbeteiligung von 40 % zur Rechnung der Fa. Bezold in Höhe von 6.021,40 € brutto. Dieser Betrag kommt zu den vorgenannten 20.700 € dazu. Die „Genehmigung des Gemeinderates“ vor der Auftragserteilung liegt nicht vor.

Beschluss:

Mit den Wegeunterhaltsmaßnahmen der Jagdgenossenschaft Hohenhäusling 2024 besteht Einverständnis. Der Kostenanteil der Gemeinde in Höhe von 40 %, d.h. 8.000 € wird an die Jagdgenossenschaft ausgezahlt, sobald die Maßnahmen baulich abgeschlossen sind und Rechnungen vorliegen.

Die Rechnung der Fa. Bezold vom 02.04.2024 in Höhe von 6.021,40 € wird ebenfalls mit
40 %, d.h. mit 2.408,56 € bezuschusst.

Die Jagdgenossenschaften sind nochmals schriftlich darauf hinzuweisen, dass ab einem zu erwartenden Auftragswert ab 3.000 € brutto Wegebaumaßnahmen erst nach Genehmigung durch den Gemeinderat in Auftrag gegeben werden dürfen.