Gemein­de­rat Sta­del­ho­fen tag­te im Rathaus

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Der Gemein­de­rat Sta­del­ho­fen infor­miert über die Ergeb­nis­se der letz­ten Gemeinderatssitzung:

Flur­neu­ord­nung und Dorf­er­neue­rung Steinfeld

Mit dem Schrei­ben vom 06.03.2024 teilt das Amt für länd­li­che Ent­wick­lung Ober­fran­ken mit, dass die Schluss­fest­stel­lung für das Ver­fah­ren Flur­neu­ord­nung und Dorf­er­neue­rung Stein­feld abge­schlos­sen und unan­fecht­bar gewor­den ist.

Sie wur­de dem Vor­stand der Teil­neh­mer­ge­mein­schaft am 05.03.2024 zuge­stellt. Mit der Zustel­lung ist das Ver­fah­ren been­det, gleich­zei­tig ist die Teil­neh­mer­ge­mein­schaft erloschen.

KITA-Neu­bau

Zuletzt wur­de durch die Bau­fir­ma der Unter­bau für das neue Gebäu­de her­ge­stellt und die dazu­ge­hö­ren­de Ent­wäs­se­rung. Die Sockel­tei­le wur­den gesetzt und im Anschluss die Däm­mung ver­legt, wor­auf dann die Boden­plat­te in Abschnit­ten gegos­sen wird. Der neue Schmutz­was­ser­an­schluss zum Kren­bühl mit Schacht wur­de gesetzt.

Feu­er­wehr Ehrungen

Auch im Jahr 2024 fand wie­der die VG wei­te Ehrung, mit der Ver­lei­hung des Feu­er­wehr Ehren­zei­chens statt.

Der 1.Bürgermeister möch­te sich noch­mal bei allen Feu­er­wehr­ka­me­ra­din­nen und Kame­ra­den für die lang­jäh­ri­gen Diens­te in ihren Feu­er­weh­ren bedanken.

FW-Haus Sta­del­ho­fen
Am Feu­er­wehr-Hau­ses in Sta­del­ho­fen wur­den Dach­bal­ken, Spar­ren und wei­ter Holz­tei­le, die bereits stark ver­wit­tert waren mit Blech ver­klei­det, um die­se dau­er­haft zu schützen.

2. Bam­ber­ger Inklusionsmesse

Am Sams­tag, den 27.04.24 fin­det die 2. Bam­ber­ger Inklu­si­ons­mes­se im Neu­bau von Dr. Pfle­ger statt. Eini­ge Frei­kar­ten für Inter­es­sier­te ste­hen noch zur Verfügung.

Bei Inter­es­se bit­te an den 1. Bür­ger­meis­ter Will Vol­ker wenden.

Gelän­de­ab­tra­gung für Rück­hal­te­raum Bio­gas­an­la­ge, Fl​.Nr. 3061 Gmkg. Stadelhofen

Der Bau­herr beab­sich­tigt eine Gelän­de­ab­tra­gung auf der Fl​.Nr. 3061 zur Errich­tung eines Rück­hal­te­rau­mes der Bio­gas­an­la­ge mit Anram­pung einer Teil­weg­flä­che auf der Fl​.Nr. 3053 und Errich­tung eines Leit­walls auf der Fl​.Nr. 3050 der Gemar­kung Stadelhofen.

Zu dem Bau­vor­ha­ben wur­de bereits im April. 2023 ein Antrag auf Gelän­de­ab­tra­gung für den Rück­hal­te­raum ein­ge­reicht. Der Gemein­de­rat der Gemein­de Sta­del­ho­fen hat in sei­ner Sit­zung vom 22.05.2023 dem BV zugestimmt.

Der Rück­hal­te­raum dient als Absi­che­rung für einen mögl. Hava­rie­fall im Nachgärbecken.

Sei­tens des Land­rats­am­tes Bam­berg, wur­den neue Unter­la­gen für eine Anram­pung an dem Gemein­de­weg Fl​.Nr. 3053, ein erwei­ter­ter Lage­plan für die­sen Gemein­de­weg und die Errich­tung eines Leit­walls auf Fl​.Nr. 3050 Gmkg. Sta­del­ho­fen angefordert.

Beschluss:

Das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men gem. § 36 BauGB zum Bau­an­trag (Nach­trag) für die Gelän­de­ab­tra­gung auf der Fl​.Nr. 3061 zur Errich­tung eines Rück­hal­te­rau­mes der Bio­gas­an­la­ge mit Anram­pung einer Teil­weg­flä­che auf der Fl​.Nr. 3053 und Errich­tung eines Leit­walls auf der Fl​.Nr. 3050 der Gemar­kung Sta­del­ho­fen wird erteilt.

Gemein­de­rat Löhr­lein hat wegen Art. 49 GO an Bera­tung und Abstim­mung nicht teilgenommen.

Nie­der­le­gung des Ehren­am­tes als Feldgeschworener

Der Feld­ge­schwo­re­ne Hein­rich Dörf­ler, Eichen­hüll teilt mit Schrei­ben vom 26.03.2024 mit, dass es ihm aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr mög­lich ist, sein Ehren­amt aus­zu­üben. Er möch­te das Ehren­amt zum 31.03.2024 niederlegen.

Ein Feld­ge­schwo­re­ner kann gemäß Art. 11 Abs. 5 Abmar­kungs­ge­setz aus wich­ti­gem Grund (sie­he Art. 19 Abs. 1 Satz 3 GO) sein Amt niederlegen.

Der Gemein­de­rat, in gemein­de­frei­en Gebie­ten die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de, ent­schei­det lt. § 4 Abs. 4 Satz 3 Feld­ge­schwo­re­nen­ord­nung über die Zuläs­sig­keit der Ableh­nung. Gemäß Abs 5 gilt Abs. 4 Satz 3 gilt ent­spre­chend, wenn ein Feld­ge­schwo­re­ner sein Amt aus wich­ti­gem Grund niederlegt.

In Zusam­men­ar­beit mit dem Feld­ge­schwo­re­nen­ob­mann wird der­zeit eine geeig­ne­te Per­son gesucht, die dann vom Gemein­de­rat als Feld­ge­schwo­re­ner bestellt wer­den muss.

Beschluss:

Der Gemein­de­rat bestä­tigt die Nie­der­le­gung des Ehren­am­tes als Feld­ge­schwo­re­ner durch Herrn Hein­rich Dörf­ler zum 31.03.2024.

Bestel­lung eines Feld­ge­schwo­re­nen für die Gemar­kung Stadelhofen

Mit Schrei­ben vom 04.04.2024 bean­tragt der Feld­ge­schwo­re­nen­ob­mann Tho­mas Oswald eine Nach­be­set­zung für Herrn Hein­rich Dörf­ler, der sei­nen Rück­tritt aus gesund­heit­li­chen Grün­den erklärt hat.

Der Feld­ge­schwo­re­nen­ob­mann der Gemar­kung Sta­del­ho­fen schlägt in Abspra­che mit dem Feld­ge­schwo­re­nen aus Eichen­hüll Herrn Wolf­gang Schren­ker, Eichen­hüll als Nach­fol­ger vor. Herr Schren­ker ist bereit, sich als neu­er Feld­ge­schwo­re­ner zur Ver­fü­gung zu stellen.

Beschluss:

Der Gemein­de­rat bestellt Herrn Wolf­gang Schren­ker aus Eichen­hüll zum Feld­ge­schwo­re­nen für die Gemar­kung Stadelhofen.

Jagd­ge­nos­sen­schaft Hohen­häus­ling; Antrag auf Zuschuss für den Wege­un­ter­halt 2024

Die Jagd­ge­nos­sen­schaft Hohen­häus­ling infor­miert mit Mail vom 12.03.2024, dass im Jahr 2024 Wege­un­ter­halts­maß­nah­men in Höhe von rd. 20.700 € brut­to durch­ge­führt wer­den. Nähe­re Anga­ben sind nicht enthalten.

Ent­spre­chend des Beschlus­ses vom 04.07.2016 wird für die Wege­bau­maß­nah­men eine gemeind­li­che Kos­ten­be­tei­li­gung von 40 % gewährt. Kos­ten ab 3.000 € müs­sen vor­ab mit der Gemein­de abge­stimmt wer­den. Eigen­leis­tun­gen wer­den nicht bezuschusst.

Mit Mail vom 08.04.2024 hat die Jagd­ge­nos­sen­schaft mit­ge­teilt, dass bereits im Zeit­raum vom 04.–08.03.2024 eine Wege­bau­maß­nah­me statt­fand und bit­tet um Kos­ten­be­tei­li­gung von 40 % zur Rech­nung der Fa. Bezold in Höhe von 6.021,40 € brut­to. Die­ser Betrag kommt zu den vor­ge­nann­ten 20.700 € dazu. Die „Geneh­mi­gung des Gemein­de­ra­tes“ vor der Auf­trags­er­tei­lung liegt nicht vor.

Beschluss:

Mit den Wege­un­ter­halts­maß­nah­men der Jagd­ge­nos­sen­schaft Hohen­häus­ling 2024 besteht Ein­ver­ständ­nis. Der Kos­ten­an­teil der Gemein­de in Höhe von 40 %, d.h. 8.000 € wird an die Jagd­ge­nos­sen­schaft aus­ge­zahlt, sobald die Maß­nah­men bau­lich abge­schlos­sen sind und Rech­nun­gen vorliegen.

Die Rech­nung der Fa. Bezold vom 02.04.2024 in Höhe von 6.021,40 € wird eben­falls mit
40 %, d.h. mit 2.408,56 € bezuschusst.

Die Jagd­ge­nos­sen­schaf­ten sind noch­mals schrift­lich dar­auf hin­zu­wei­sen, dass ab einem zu erwar­ten­den Auf­trags­wert ab 3.000 € brut­to Wege­bau­maß­nah­men erst nach Geneh­mi­gung durch den Gemein­de­rat in Auf­trag gege­ben wer­den dürfen.

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