Vortrag über die Macht digitaler Worte am GFS Ebermannstadt – „Tatwerkzeug Handy“
In einem lebensweltnahen Vortrag am Gymnasium Fränkische Schweiz in Ebermannstadt sensibilisierte Richterin Christiane Hanslbauer Schülerinnen und Schüler der zehnten Klasse für die Bedeutung digitaler Kommunikation und die potenziellen rechtlichen Konsequenzen von Online-Aktivitäten. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Thema „Tatwaffe Handy“, welches die zunehmende Rolle digitaler Geräte bei der Begehung von Straftaten beleuchtete.
Christiane Hanslbauer, die bereits bei der Staatsanwaltschaft Bamberg im Bereich Cybercrime gearbeitet hat, berichtet, dass die Jugendstraftaten massiv zunehmen. Dies liege aber nicht an einer schlimmeren heranwachsenden Generation, sondern daran, dass den Jugendlichen oft das Unrechtsbewusstsein fehle. Juristen unterscheiden jedoch nicht zwischen „Real-Life“ und Internet, denn das Strafgesetzbuch gilt überall.
Gerade deswegen ist es wichtig, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Wirtschaft- und Rechtunterrichts aufzuklären, weshalb die Lehrkraft Janina Gebelein diesen Vortrag organisierte. Während man in einem persönlichen Gespräch einiges an Mut aufbringen muss, um jemanden zu beleidigen, ist die Hemmschwelle im Internet für viele deutlich geringer. Doch während sich gesprochene Worte im „echten“ Leben leicht leugnen lassen, verschwinden beleidigende oder diskriminierende Kommentare im Internet nicht einfach wieder und lassen sich als Beweismittel sichern. Um sich der Tragweite bewusst zu werden und um sich vor dem Absetzen eines Postings besser selbst zu reflektieren, gibt die Richterin den Heranwachsenden folgende Kontrollfragen an die Hand: „Würde ich wollen, dass mir das passiert?“ und „Würde ich mich in der analogen Welt genauso verhalten?“ In diesem Zusammenhang nennt die Juristin auch die häufigsten Straftaten, die mit dem Handy begangen werden. So ist es beispielsweise bereits Besitz von Kinderpornographie, wenn man in einer WhatsApp-Gruppe ein vermeintlich lustiges Video in dieser Art empfange. Ebenso verhält es sich mit Material von verfassungswidrigen Organisationen oder auch Gewaltdarstellungen, die oft in solchen Chat-Gruppen auftauchen.
Was ist in einem solchen Fall zu tun? Die einzig richtige Reaktion darauf ist das umgehende Anzeigen solcher Inhalte und nach der Beweissicherung das Löschen dieser, um sich nicht selbst des Besitzes strafbar zu machen. Konsequenzen, die die Richterin benennt, sind: Durchsuchung, Sicherstellung aller digitaler Speichermedien in einer Familie (incl. jedes USB-Sticks, PlayStation, Handy, PC, etc.) und der Vernehmung von Zeugen.
Mögliche Sanktionen im Jugendstrafrecht haben allerdings immer das Ziel, den straffällig gewordenen Heranwachsenden auf den richtigen Pfad zu bringen, sodass neben einem Jugendarrest auch ein Entschuldigungsbrief als Maßregelung möglich ist. Allerdings wird das Tatwerkzeug Handy vernichtet – mit allen Kontakten, persönlichen Fotos und Nachrichten. Auch ein Eintrag in das Bundeszentralregister, der die mögliche spätere Berufswahl einschränken kann, findet statt.
Nachdem die Jugendlichen den Vortrag gespannt verfolgt haben, erfragten sie bei der Richterin die rechtliche Lage zu hypothetischen Fällen, die jedoch gar nicht so unrealistisch erschienen. Christiane Hanslbauer schaffte es, durch einzelne Fallbeispiele und ihren persönlichen Werdegang das Interesse für ihren oder ähnliche juristische Berufe zu wecken. Vor allem vermittelte sie den Zuhörenden aber ein tieferes Verständnis und Bewusstsein dafür, wie scheinbar harmlose Äußerungen in sozialen Medien zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen können.
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