Aus der Sitzung des Gemeinderats Stadelhofen vom 18.03.2024

Bericht des 1. Bürgermeisters

Der 1. Bürgermeister berichtet:

1. Kabelreparaturarbeiten

Die Firma OFM hat im Bereich Stadelhofen, Hollfelder Straße 44 (Nähe Grundschule) ihre Kabelreparaturarbeiten abgeschlossen und die halbseitige Sperrung ist aufgehoben. Auch 2 ausgefallene Straßenbeleuchtungen in diesem Bereich wurden erneuert.

2. Verkehrsüberwachung

Die Gemeinde Stadelhofen hat ab den 01.01.24 im gesamten Gemeindegebiet die Verkehrsüberwachung durch den Markt Zapfendorf eingeführt und seit der Zeit auch regelmäßig Messungen durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge des Blitzermarathons 2024 in Bayern, zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen erfolgen können.

3. Information von der TenneT TSO GmbH

Information über die Verlängerung der temporären Höherauslastung nach § 49b Abs. 5 EnWG ab 01.04.2024 und Ankündigung der dauerhaften Höherauslastung nach § 49a Abs. 1 EnWG ab 01.04.2027 auf TenneT-Freileitungen.

Aufgrund der aktuellen Situation und der angespannten Lage im Energiesektor, wurde die TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen des bestehenden TenneT-Höchstspannungsnetzes temporär und zeitnah höher auszulasten.

Mit der am 13.10.2022 in Kraft getretenen Regelung des § 49b EnWG wurde die Möglichkeit geschaffen, eine temporäre betriebliche Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Nach § 49b Abs. 1 Satz 2 EnWG ist eine Höherauslastung im Sinne dieser Vorschrift die Erhöhung der Stromtragfähigkeit ohne Erhöhung der zulässigen Betriebsspannung. Diese temporäre Höherauslastung setzt TenneT auf den nachfolgend genannten Leitungen und Stromkreisen bereits um:

  • ​Leitungen LH-07-B146
  • Stromkreis Redwitz-Würgau 436, maximale Stromauslastung von 4000 A

Die betroffenen Infrastrukturbetreiber wurden bereits gemäß § 49b Abs. 3 und 5 EnWG informiert und aufgefordert alle erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im Verantwortungsbereich ihrer Anlage bzw. Netzes zu ergreifen und umzusetzen.

Um die Übertragungskapazitäten auf den o. a. Leitungen auch über den 01.04.2027 hinaus sicherzustellen, wird die TenneT TSO GmbH die aufgeführten Leitungen nach Ablauf der temporären Höherauslastung weiter mit WAFB betreiben. Dank dieser Betriebsoptimierung werden wir auch in Zukunft eine sichere Energieversorgung bereitstellen.
Hiermit zeigen wir an, dass die temporäre Höherauslastung gemäß § 49b Abs. 1 EnWG in der Fassung vom 09.02.2024 und damit nach jetziger Gesetzeslage bis 31. März 2027 verlängert wird.
Ebenfalls zeigen wir hiermit die dauerhafte Höherauslastung der oben genannten Leitungen ab 01.04.2027 entsprechend des § 49a Abs. 1 EnWG an.

Bei Fragen oder weitergehende Auskünfte, wenden Sie sich bitte an das Postfach fremdnetzinformation@tennet.eu unter der Angabe der o. g. Leitungsbezeichnung.

4. Landschaftspflegeverband Landkreis Bamberg

Auch im Jahr 2024 hat der LPV wieder ein attraktives Jahresprogramm zu bieten. Im Rahmen des Streuobst-Projektes „Landkreis Bamberg- Streuobst hat hier Tradition“, finden zahlreiche Wanderungen und Seminare rund um das Thema statt.

Anmeldungen für Veranstaltungen unter:

Landschaftspflegeverband Landkreis Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg

julia.eberl@lra-ba.bayern.de, christine.hilker@lra-ba.bayern.de, 0951-85-9550-553.

Die Teilnahme ist kostenlos. Denken Sie an festes Schuhwerk und wetterangepasste Kleidung.

Weitere Informationen unter: www.lpv-bamberg.de

5. Neubau KITA Stadelhofen

Der KITA- Neubau ist seit Anfang Februar u.a. mit der Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Gründung des Fundaments, Kanalleitungsanschluss und Entwässerungsleitungsanschluss voll im Gange. Die Baufirma wird den Sockel mit Fertigteilen stellen und danach wird die Bodenplatte gegossen. Weitere Gewerke wurden in der ZV-Versammlung bereits beschlossen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Fertigstellung sich auf alle Fälle verzögert.

Jagdgenossenschaft Steinfeld, Antrag auf Zuschuss für den Wegeunterhalt 2024

Die Jagdgenossenschaft Steinfeld informiert mit Schreiben vom 04.03.2024, dass in 2024 Wegeunterhaltsmaßnahmen in Höhe von rd. 20.000 € brutto durchgeführt werden. Nähere Angaben sind nicht enthalten.

Entsprechend des Beschlusses vom 04.07.2016 wird für die Wegebaumaßnahmen eine gemeindliche Kostenbeteiligung von 40 % gewährt. Kosten ab 3.000 € müssen vorab mit der Gemeinde abgestimmt werden. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst.

Beschluss:

Mit den Wegeunterhaltsmaßnahmen der Jagdgenossenschaft Steinfeld 2024 besteht Einverständnis. Der Kostenanteil der Gemeinde in Höhe von 40 %, d.h. 8.000 € wird an die Jagdgenossenschaft ausgezahlt, sobald die Maßnahmen baulich abgeschlossen sind und Rechnungen vorliegen.

Jagdgenossenschaft Stadelhofen; Antrag auf Zuschuss für den Wegeunterhalt 2024

Die Jagdgenossenschaft Stadelhofen informiert mit Schreiben vom 05.02.2024, dass in 2023 Wegeunterhaltsmaßnahmen in Höhe von 6.275,25 brutto durchgeführt werden. Rechnungen und Kontoauszüge liegen vor.

Entsprechend des Beschlusses vom 04.07.2016 wird für die Wegebaumaßnahmen eine gemeindliche Kostenbeteiligung von 40 % gewährt. Kosten ab 3.000 € müssen vorab mit der Gemeinde abgestimmt werden. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst.

Beschluss:

Mit den Wegeunterhaltsmaßnahmen der Jagdgenossenschaft Stadelhofen besteht Einverständnis. Der Kostenanteil der Gemeinde in Höhe von 40 %, d.h. 2.470,10 € wird an die Jagdgenossenschaft ausgezahlt, sobald die Maßnahmen baulich abgeschlossen sind und Rechnungen vorliegen.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die FF Schederndorf; Stellungnahme des Kreisbrandrates

Bei den Vorbesprechungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Erlasses eines Feuerwehrhauses fand im Herbst 2023 mit Vertretern der Regierung von Oberfranken (Zuschuss), Vertretern der Feuerwehr und dem Planungsbüro ein gemeinsames Gespräch statt. In dieser Sitzung wurde die Frage nach der Anzahl der förderfähigen Stellplätze erörtert. KBI Renner, der bei Fördermaßnahmen einzubeziehen ist, hat nun nachfolgende Stellungnahme abgegeben.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Will,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Stadelhofen beabsichtigt für die FF Schederndorf ein neues Feuerwehrgerätehaus zu bauen. Das bestehende Gerätehaus der Feuerwehr Schederndorf entspricht nicht mehr den Anforderungen. Der momentane Fahrzeugbestand mit MTW und TSA ist nicht sicher untergebracht. Fehlende Räumlichkeiten wie z.B. Schlauchpflegeeinrichtung, Lagerraum, Werkstatt, bzw. Werkbank und ein Umkleideraum lassen einen geordneten Ablauf des Dienstbetriebes im Moment nicht zu. Es besteht erhöhte Unfallgefahr aufgrund mangelnder Platzverhältnisse. Der Bedarf für ein neues, den Anforderungen entsprechendes Feuerwehrhaus, ist mehr als gegeben.

Für die FF Schederndorf ist ein Feuerwehrgerätehaus nach DIN 14092 mit 1 Stellplatz notwendig. Dies ist aus Sicht des Kreisbrandrates notwendig und ausreichend, was sich aufgrund der Gefahren-, Struktur und Risikoanalyse begründet.

Für die Unterbringung des vorhandenen Fahrzeuges und des TSA ist ein Stellplatz der Stellplatzgröße 2 (4,50m x 12,50m) ausreichend und zu empfehlen. Ein TSA darf nach technischer Baubeschreibung max.4,30m, ein MTW 6,20m lang sein. Somit kann die Kombination auf einen Stellplatz der Größe 2 untergebracht werden. Diese Größe wäre auch in Zukunft für eine andere Fahrzeugausstattung ausreichend.

Der Unterzeichner empfiehlt im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrhauses zudem eine Lösung im Bereich der Schlauchpflege für die gesamte Gemeinde Stadelhofen. Eine ordnungsgemäße Schlauchpflege und Prüfung ist aktuell nicht gegeben. Hier könnte durch die Anschaffung einer geeigneten Anlage für alle Feuerwehren in der Gemeinde bzw. VG, Abhilfe geschaffen werden.

Der geplante Bau eines Feuerwehrhauses mit 1 Stellplatz wird vom Kreisbrandrat als notwendig erachtet und befürwortet.

Die Planungen für das Feuerwehrhaus Schederndorf werden somit mit einem Stellplatz weiterbetrieben. Der Architekt ist zu informieren.

Hinsichtlich der Schlauchpflege sollte ein gemeinsames Gespräch mit den Bürgermeistern und Kommandanten auf VG-Ebene zeitnah geführt werden, ob die Schlauchpflege VG-weit praktikabel ist und organisiert werden könnte. Falls das nicht zum Tragen kommt, müsste sich die Gemeinde Stadelhofen mit den Kommandanten aus der Gemeinde Stadelhofen zusammensetzen und klären, wo die Schlauchpflege sinnvoll errichtet werden kann.

Beschluss:

Die Stellungnahme des KBR Renner hinsichtlich der Stellplatzanzahl wird zur Kenntnis genommen. Die Planungen sollen nun auf dieser Grundlage (ohne Schlauchwaschanlage) weiterbetrieben werden.

Zur Klärung, wo die Schlauchpflege für die Gemeinde Stadelhofen bzw. in der VG verortet werden sollte, sollen die Kommandanten der VG zeitnah zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen werden.

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

  • Ausübung der Aufgaben des Wasserwarts im Bereich der Wasserversorgung Stadelhofen (FWO-Wassergast)
    Der Gemeinderat beschließt, die Aufgaben des Wasserwarts an den VG-Bauhof zu übertragen.
    Gleichzeitig wird die VG-Verwaltung beauftragt, die Notwendigkeiten, die sich aus dem Themenkomplex Arbeitssicherheit ergeben, zu ermitteln und zur weiteren Beratung dem Gemeinderat vorzulegen.
  • Antrag auf Rückerstattung der Mittel für den Ausbau der Umfahrung im Rahmen der Flurbereinigung (Weg BT 4aK) der „Wegebaugemeinschaft Schederndorf“
    Dem Antrag der Wegebaugemeinschaft wird stattgegeben unter der Voraussetzung, dass sich die Wegebaugemeinschaft verbindlich schon heute schriftlich bereit erklärt, die Kostenbeteiligung zu leisten, sobald der Weg BT4aK tatsächlich gebaut wird.
    Die Rückzahlung von 18.000 € ist zu veranlassen.
  • Genehmigung der Annahme von Spendengeldern
    Für die Spenden, die im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 eingegangen sind, wird die Annahme durch den Gemeinderat beschlossen.
  • Wasserleitungsauswechslung Steinfeld „BA 2024 – 2026“, Beweissicherung
    Der Gemeinderat Stadelhofen beschließt, den Auftrag der Beweissicherung an das kostengünstigste Angebot des Arch. Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Neukel aus Bischberg zu vergeben.

Verschiedenes; Algenansatz am VG-Gebäude

Am VG-Gebäude ist eine starke Algenbildung festzustellen. Die Angelegenheit soll geprüft werden, wie man Abhilfe schaffen kann.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Montag, 15.04.2024, 19:30 Uhr statt.