Erlanger Oberbürgermeister Janik zu Geldstrafe verurteilt
Pressemitteilung der AfD Erlangen/Erlangen Höchstadt:
„Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist Verwaltungsgericht zurecht“
Nun ist es offiziell: Trotz Androhung eines Ordnungsgeldes durch das Ansbacher Verwaltungsgericht, missachtete der Erlanger Oberbürgermeister Janik die Gerichtsentscheidung, seine diskriminierenden und z.T. falschen Behauptungen gegenüber der Alternative für Deutschland (AfD) zu unterlassen. Er wurde nun rechtskräftig vom Bayerischen Veraltungsgerichtshof zu einer Geldstrafe von 1.000 EUR verurteilt.
Wie berichtet hatte Janik ungeprüft auf seiner OB-Facebookseite u.a. ausgeführt, „dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist“ und sie „plant gemeinsam mit Neonazis, Rechtsextremen, Funktionären der CDU-nahen Werteunion und einer Gruppe von Unternehmen die massenhafte Deportation von Menschen …“ Weil er ein gerichtliches Urteil bewusst ignorierte, beantragte der AfDKreisverband gegen den „Wiederholungstäter“ Janik ein Ordnungsgeld im niedrigen vierstelligen Bereich zu erlassen.
Da das Verwaltungsgericht Ansbach jedoch den Antrag zurückwies, legte der AfD-Kreisverband Erlangen Beschwerde beim Bay. Verwaltungsgerichtshof in München ein, mit Erfolg.
Neben dem Ordnungsgeld von 1.000 EUR muss die Stadt Erlangen für Ihren Oberbürgermeister Janik nun auch noch die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
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