„Enkeltrick“ kurz vor Geldübergabe in Bayreuth verhindert
Dank einer aufmerksamen Bankangestellten konnte eine ältere Dame daran gehindert werden, ihre Ersparnisse zu verlieren. Sie war Opfer eines sogenannten „Enkeltricks“ geworden.
Gestern gegen 17:00 Uhr erschien eine 81-jährige Bayreutherin in einer Bayreuther Bankfiliale, um am Schalter einen niedrigen fünfstelligen Betrag von ihrem Konto abzuheben. Dank der aufmerksamen Bankangestellten konnte dies verhindert werden und die Polizei wurde verständigt. Viel Einfühlungsvermögen musste an den Tag gelegt werden, um der älteren Dame zu erklären, dass es ihren Enkeln gut gehe und sie nicht, wie gegen 14:30 Uhr in betrügerischer Absicht durch falsche Polizeibeamte am Telefon erklärt, in einer Notlage wären und Geld benötigen würden. Durch die unbekannte Anrufer wurde eine Kaution von dem o.g. Betrag gefordert, die sie später an die Täter hätte übergeben sollen.
Leider sind solche Fälle keine Einzelfälle. Auffällig bei diesem Fall war, dass die Dame durch die Unbekannten sogar noch darauf hingewiesen wurde, dass sie das Geld bei der Bank unter einem anderen Vorwand abholen solle. Sie wurde angewiesen, bei Nachfragen zu erklären, dass sie dieses an ihre Enkel verteilen wolle.
Die Polizei hat folgende Hinweise:
Die Strategien der Täter an Vermögenswerte zu gelangen, sind mindestens genauso vielfältig wie deren erfundene Geschichten. Ein gesundes Misstrauen ist deshalb die beste Prävention. Das gilt insbesondere immer dann, wenn sensible Daten oder persönliche Informationen telefonisch abgefragt werden.
Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen echten Anruf handeln könnte. Wenn Sie dort anrufen, vergewissern Sie sich unbedingt, dass die vorherige Telefonverbindung mit dem Anrufer definitiv getrennt (aufgelegt) ist oder nutzen Sie ggf. ein anderes Telefon für Ihre Rückfrage bei der Polizeidienststelle.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie im Zweifel einfach auf.
- Sprechen Sie immer mit nahestehenden Personen oder Familienangehörigen über ungewöhnliche Telefonanrufe.
- Gehen Sie nicht ans Telefon, wenn die Nummer unterdrückt oder Ihnen nicht bekannt ist. Lassen Sie den Anrufenden auf Ihren Anrufbeantworter sprechen und vergewissern Sie sich im Zweifel über den Notruf 110 in Ruhe, ob es mit dem Anruf seine Richtigkeit haben kann.
- Machen Sie keine Angaben über finanzielle Verhältnisse am Telefon.
- Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals telefonisch um die Aushändigung von Bargeldbeträgen oder Wertsachen bitten.
- Die Übergabe eines Vermögensbetrages oder einer angeblichen „Kaution“ schützt keinesfalls vor Strafverfolgung, noch ist eine ärztliche Behandlung von einer vorherigen Geldzahlung abhängig.
- Übergeben Sie grundsätzlich niemals Geld an fremde Personen und stellen Sie auch niemals Wertgegenstände zur Abholung vor die Tür.
- Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
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