„Enkel­trick“ kurz vor Geld­über­ga­be in Bay­reuth verhindert

symbolfoto polizei

Dank einer auf­merk­sa­men Bank­an­ge­stell­ten konn­te eine älte­re Dame dar­an gehin­dert wer­den, ihre Erspar­nis­se zu ver­lie­ren. Sie war Opfer eines soge­nann­ten „Enkel­tricks“ geworden.

Ges­tern gegen 17:00 Uhr erschien eine 81-jäh­ri­ge Bay­reu­the­rin in einer Bay­reu­ther Bank­fi­lia­le, um am Schal­ter einen nied­ri­gen fünf­stel­li­gen Betrag von ihrem Kon­to abzu­he­ben. Dank der auf­merk­sa­men Bank­an­ge­stell­ten konn­te dies ver­hin­dert wer­den und die Poli­zei wur­de ver­stän­digt. Viel Ein­füh­lungs­ver­mö­gen muss­te an den Tag gelegt wer­den, um der älte­ren Dame zu erklä­ren, dass es ihren Enkeln gut gehe und sie nicht, wie gegen 14:30 Uhr in betrü­ge­ri­scher Absicht durch fal­sche Poli­zei­be­am­te am Tele­fon erklärt, in einer Not­la­ge wären und Geld benö­ti­gen wür­den. Durch die unbe­kann­te Anru­fer wur­de eine Kau­ti­on von dem o.g. Betrag gefor­dert, die sie spä­ter an die Täter hät­te über­ge­ben sollen.

Lei­der sind sol­che Fäl­le kei­ne Ein­zel­fäl­le. Auf­fäl­lig bei die­sem Fall war, dass die Dame durch die Unbe­kann­ten sogar noch dar­auf hin­ge­wie­sen wur­de, dass sie das Geld bei der Bank unter einem ande­ren Vor­wand abho­len sol­le. Sie wur­de ange­wie­sen, bei Nach­fra­gen zu erklä­ren, dass sie die­ses an ihre Enkel ver­tei­len wolle.

Die Poli­zei hat fol­gen­de Hinweise:

Die Stra­te­gien der Täter an Ver­mö­gens­wer­te zu gelan­gen, sind min­des­tens genau­so viel­fäl­tig wie deren erfun­de­ne Geschich­ten. Ein gesun­des Miss­trau­en ist des­halb die bes­te Prä­ven­ti­on. Das gilt ins­be­son­de­re immer dann, wenn sen­si­ble Daten oder per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen tele­fo­nisch abge­fragt werden.

Ver­ge­wis­sern Sie sich bit­te durch einen selbst­stän­di­gen Anruf beim Poli­zei­not­ruf 110, ob es sich tat­säch­lich um einen ech­ten Anruf han­deln könn­te. Wenn Sie dort anru­fen, ver­ge­wis­sern Sie sich unbe­dingt, dass die vor­he­ri­ge Tele­fon­ver­bin­dung mit dem Anru­fer defi­ni­tiv getrennt (auf­ge­legt) ist oder nut­zen Sie ggf. ein ande­res Tele­fon für Ihre Rück­fra­ge bei der Polizeidienststelle.

  • Las­sen Sie sich nicht unter Druck set­zen und legen Sie im Zwei­fel ein­fach auf.
  • Spre­chen Sie immer mit nahe­ste­hen­den Per­so­nen oder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen über unge­wöhn­li­che Telefonanrufe.
  • Gehen Sie nicht ans Tele­fon, wenn die Num­mer unter­drückt oder Ihnen nicht bekannt ist. Las­sen Sie den Anru­fen­den auf Ihren Anruf­be­ant­wor­ter spre­chen und ver­ge­wis­sern Sie sich im Zwei­fel über den Not­ruf 110 in Ruhe, ob es mit dem Anruf sei­ne Rich­tig­keit haben kann.
  • Machen Sie kei­ne Anga­ben über finan­zi­el­le Ver­hält­nis­se am Telefon.
  • Die Poli­zei oder ver­gleich­ba­re Amts­per­so­nen wer­den Sie nie­mals tele­fo­nisch um die Aus­hän­di­gung von Bar­geld­be­trä­gen oder Wert­sa­chen bitten.
  • Die Über­ga­be eines Ver­mö­gens­be­tra­ges oder einer angeb­li­chen „Kau­ti­on“ schützt kei­nes­falls vor Straf­ver­fol­gung, noch ist eine ärzt­li­che Behand­lung von einer vor­he­ri­gen Geld­zah­lung abhängig.
  • Über­ge­ben Sie grund­sätz­lich nie­mals Geld an frem­de Per­so­nen und stel­len Sie auch nie­mals Wert­ge­gen­stän­de zur Abho­lung vor die Tür.
  • Las­sen Sie grund­sätz­lich kei­ne Unbe­kann­ten in Ihre Wohnung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert