Stadt Coburg informiert über die stillen Tage über Ostern
Die stillen Tage rund um Ostern stehen vor der Tür. Das Ordnungsamt der Stadt Coburg informiert deshalb über die aktuelle Rechtslage (Feiertagsgesetz) am Gründonnerstag, Karfreitag und Ostersamstag (28. bis 30. März 2024).
Untersagt sind an allen genannten stillen Tagen, wie an allen Sonntagen, von 7 bis 11 Uhr
alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstähnlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören, öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter den ersten Punkt fallen,
Treibjagden.
Darüber hinaus gelten folgende weiteren Verbote
An Gründonnerstag, 28. März 2024, von 2 bis 24 Uhr
die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen, alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen.
An Karfreitag, 29. März 2024, von 0 bis 24 Uhr
die Veranstaltung sportlicher und turnerischer Wettkämpfe auch außerhalb der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes, die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen, alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb, Öffnung und Betrieb von Spielhallen.
An Karsamstag, 30. März 2024, von 0 bis 24 Uhr:
die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen, alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern dabei nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, Öffnung und Betrieb von Spielhallen.
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