Müllabfuhr-Regelung über die Osterfeiertage der Stadt Bamberg

Abfalleimer - Symbolbild

Die Müllabfuhr der Stadt Bamberg – Restmüll, Biomüll und Windelsäcke – wird anlässlich der bevorstehenden Feiertage wie folgt geregelt:

 

Karfreitag,        29.03.2024       wird nachgefahren am Samstag,           30.03.2024

Ostermontag, 01.04.2024       wird nachgefahren am Dienstag,          02.04.2024

Dienstag,          02.04.2024       wird nachgefahren am Mittwoch,        03.04.2024

Mittwoch,        03.04.2024       wird nachgefahren am Donnerstag,    04.04.2024

Donnerstag,    04.04.2024       wird nachgefahren am Freitag,              05.04.2024

Freitag,              05.04.2024       wird nachgefahren am Samstag,           06.04.2024

 

Diese Regelung gilt sowohl für die Restmüllabfuhr als auch für die Entleerung der Biotonnen und die Abholung der Windelsäcke.Für die Abholung der Gelben Säcke und des Altpapiers gelten die Termine des Abfuhrkalendariums. Der Wertstoffhof ist am Karsamstag, 30.03.2024, geschlossen.

Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass ab dem 02.04.2024 die Regelungen für den Vollservice bei der schwarzen Restmülltonne satzungsgemäß angewendet werden. Das bedeutet, dass der Vollservice ab diesem Abholungstermin nur noch bei solchen Müllbehälterstandorten möglich ist, die den Anforderungen der städtischen Abfallsatzung entsprechen. Ausführliche Informationen unter https://www.stadt.bamberg.de/vollservice