Müllabfuhr-Regelung über die Osterfeiertage der Stadt Bamberg
Die Müllabfuhr der Stadt Bamberg – Restmüll, Biomüll und Windelsäcke – wird anlässlich der bevorstehenden Feiertage wie folgt geregelt:
Karfreitag, 29.03.2024 wird nachgefahren am Samstag, 30.03.2024
Ostermontag, 01.04.2024 wird nachgefahren am Dienstag, 02.04.2024
Dienstag, 02.04.2024 wird nachgefahren am Mittwoch, 03.04.2024
Mittwoch, 03.04.2024 wird nachgefahren am Donnerstag, 04.04.2024
Donnerstag, 04.04.2024 wird nachgefahren am Freitag, 05.04.2024
Freitag, 05.04.2024 wird nachgefahren am Samstag, 06.04.2024
Diese Regelung gilt sowohl für die Restmüllabfuhr als auch für die Entleerung der Biotonnen und die Abholung der Windelsäcke.Für die Abholung der Gelben Säcke und des Altpapiers gelten die Termine des Abfuhrkalendariums. Der Wertstoffhof ist am Karsamstag, 30.03.2024, geschlossen.
Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass ab dem 02.04.2024 die Regelungen für den Vollservice bei der schwarzen Restmülltonne satzungsgemäß angewendet werden. Das bedeutet, dass der Vollservice ab diesem Abholungstermin nur noch bei solchen Müllbehälterstandorten möglich ist, die den Anforderungen der städtischen Abfallsatzung entsprechen. Ausführliche Informationen unter https://www.stadt.bamberg.de/vollservice
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