Polizeibericht Fränkische Schweiz vom 25.03.2024

Symbolbild Polizei

Polizeiinspektion Bamberg-Stadt

Betrunkener Autofahrer rasiert Ampel

BAMBERG. Gegen 01.40 Uhr am Montag prallte ein 36-jähriger Mann aus dem Landkreis in der Memmelsdorfer Straße, stadtauswärts fahrend, mit seinem BMW gegen eine Ampelanlage. Am BMW entstand Totalschaden in Höhe von 20000 Euro, der Schaden an der Ampel muss mit ca. 5000 Euro veranschlagt werden. Der Fahrer versuchte zunächst noch die Fahrereigenschaft zu verschleiern, indem er seine Ehefrau, die kurz vor Eintreffen der Polizei zum Unfallort kam, als vermeintliche Verursacherin ins Spiel brachte. Ein Alkotest erbrachte einen Wert von 1,64 Promille. Als der Mann registrierte, dass ihm sein Täuschungsmanöver misslang, wurde er zunehmend aggressiver und musste gefesselt zur Blutentnahme zur PI Bamberg-Stadt verbracht werden. Fahrzeug und Führerschein wurden sichergestellt.

Polizeiinspektion Bamberg-Land

Sonstiges

NAISA. Mit seinem E-Scooter, an dem ein abgelaufenes und seit 1. März ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht war, fuhr am Sonntagmittag ein 16-Jähriger in der Frankenstraße. Der Jugendliche muss nun mit einer Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

Verkehrspolizeiinspektion Bamberg

Viele Autofahrer mit Anhänger zu schnell unterwegs

A70 / A73 / Lkr. Bamberg. Dass viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen, dass man mit einem Anhänger grundsätzlich maximal 80 km/h fahren darf, zeigten mehrere Kontrollen der Verkehrspolizei Bamberg am Samstag auf den Autobahnen rund um Bamberg.

Die Zivilstreife der Autobahnpolizei konnte im Laufe des Samstagvormittags innerhalb kürzester Zeit insgesamt sechs Geschwindigkeitsverstöße bei Gespannen feststellen. In allen Fällen hatten die Anhänger keine spezielle Zulassung für Geschwindigkeiten bis 100 km/h. Hierdurch gilt auch für Autos mit Anhängern eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen. Ein Überschreiten der zugelassenen Geschwindigkeit birgt u. a. die hohe Gefahr, dass sich das Gespann aufschaukelt und es zu einem Verkehrsunfall kommen kann. Die sechs gemessenen Verkehrsteilnehmer müssen daher jeweils mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Der schnellste Fahrer war mit 122 km/h unterwegs. Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er eine Sicherheitsleistung von insgesamt 500 Euro hinterlegen.

Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt

Mehrere Verkehrssünder auf E-Scootern und Kleinkrafträdern gestoppt

Bayreuth. Beamte der Zentrallen Einsatzdienste Bayreuth zogen am Wochenende mehrere Rollerfahrer aus dem Verkehr. Es wurden Fahrten ohne erforderlichen Führerschein, ohne Versicherungsschutz und unter Drogeneinfluss festgestellt.

Am frühen Freitagabend wurde ein E-Scooter angehalten, welcher aufgrund der erhöhten bauartbedingten Geschwindigkeit nicht versicherungsfähig ist und demnach für diesen auch kein Versicherungsschutz bestand. Der 25 – Jährige Belgier muss sich nun wegen einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

In der Freitagnacht beanstandeten die Beamten einen 40 – Jährigen Bayreuther, welcher ohne Führerschein mit seinem Kleinkraftrad unterwegs war. Zusätzlich konnten bei dem Fahrer drogentypische Symptome festgestellt werden, die eine Blutentnahme zur Folge hatten. Zum Abschluss der Kontrolle wurde schließlich der Sozius in Augenschein genommen. Auch hier wurden die Beamten fündig. Er führte eine kleiner Menge Haschisch mit sich. Den Fahrer und Beifahrer erwarten nun Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Zudem muss der Fahrer mit einem einmonatigem Fahrverbot rechnen.

Am Samstag bemerkten die Beamten auf der Albrecht-Dürer-Straße einen Rollerfahrer, welcher ein altes aus dem Versicherungsjahr 2023 datiertes Versicherungskennzeichen angebracht hatte. Die Fahrt war für den 25 Bayreuth damit zu Ende. Eine Strafanzeige kommt obendrein auf ihn zu.

Am Sonntag konnten erneut ähnliche Feststellungen getroffen werden. Grund der Anhaltung eines E-Scooters war die Tatsache, dass augenscheinlich ein schwarzes und somit ein nicht mehr gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der Überprüfung der Fahrttauglichkeit stellten die Beamten zudem drogentypische Auffälligkeiten fest. Dies wurde durch einen positiv auf Amphetamin verlaufenden Drogentest bestätigt. Die Fahrt war natürlich damit für den 23 Jährigen Bayreuth zu Ende. Er muss sich wegen Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Seit dem 01.03.2024 benötigt man für die Teilnahme am Straßenverkehr das neue – für 2024 – gültige Versicherungskennzeichen. Die Polizei stellt immer noch viele Verstöße hierbei fest. Es wird seitens der Polizei nochmals daraufhin gewiesen, E-Scooter, Kleinkrafträder und andere Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen zu kennzeichnen sind, mit dem neuen, seit dem 01.03.2024 erhältlichen blauen Versicherungskennzeichen auszustatten. Andernfalls drohen Strafanzeigen und schlimmstenfalls die Sicherstellung der Fahrzeuge bei wiederholten Verstößen.

Polizeiinspektion Bayreuth-Land

– Fehlanzeige –

Polizeiinspektion Forchheim

Unfälle

Neunkirchen a. Brand. Am Sonntag gegen 18:50 Uhr befuhr eine 28-jährige Pkw-Fahrerin die Ortsverbindungsstraße von Rosenbach Richtung Neunkirchen a. Brand. Aus bislang ungeklärter Ursache kam die Frau alleinbeteiligt nach links von der Fahrbahn ab und überschlug sich mit ihrem Pkw. Grund könnte die nicht unerhebliche Alkoholisierung von ca. 1,5 Promille gewesen sein. Neben der erfolgten Blutentnahme sollte im Auftrag der Staatsanwaltschaft noch der Führerschein sichergestellt werden. Da dieser jedoch aufgrund eines aktiven Fahrverbots bereits bei der Polizei war, konnte dies vor Ort nicht erfolgen. Die 28-jährige erwartet nun eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Gesamtschaden liegt bei ca. 6000 EUR.

Polizeiinspektion Lichtenfels

– Fehlanzeige –