Bayreuth mit neuen Sanierungszielen
Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet Innenstadt Süd
Für das Sanierungsgebiet Innenstadt Süd (Sanierungsgebiet „C“), das vom Stadtrat im Jahr 2010 förmlich festgelegt worden war, läuft die Frist zur Durchführung der Sanierung im Oktober 2025 ab. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen entsprechend der Sanierungsziele umgesetzt. Außerdem sind neue Themenstellungen, wie zum Beispiel die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, hinzugekommen und haben zu einer wesentlichen Veränderung der Rahmenbedingungen geführt. Daher beabsichtigt die Stadt Bayreuth zu untersuchen, welche weiteren städtebaulichen und funktionalen Missstände in dem Areal mit Blick auf die nächsten Jahre bestehen und welche Maßnahmen realistisch in einem neu festzulegenden Zeitraum umgesetzt werden können. Der Stadtrat Bayreuth hat in seiner Sitzung Ende Februar die Fortschreibung von vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich „Innenstadt Süd“ beschlossen. Damit sollen eine inhaltliche Fokussierung und Aktualisierung der Sanierungsziele sowie eine Neuabgrenzung des Sanierungsgebietes ermöglicht werden. Der Untersuchungsbereich „Innenstadt Süd“ umfasst eine Fläche von 12,56 Hektar. Planunterlagen des Stadtplanungsamtes hierzu werden in der Zeit von Montag, 25. März, bis Freitag, 10. Mai, online auf der Homepage der Stadt veröffentlicht unter https://www.o-sp.de/bayreuth/plan/beteiligung.php. Der Plan wird zusätzlich und parallel zur Veröffentlichung im Internet beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, 9. Obergeschoss (Öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden. Soweit nähere Erläuterungen gewünscht werden, wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich Montag bis Freitag jeweils vormittags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag gerne zur Verfügung. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Berechtigte verpflichtet sind, der Stadt Auskunft über die Zusammenhänge zu geben, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung beziehungsweise Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.
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