Mörderische Schatten über Bamberg: Tom Davids‘ Thriller „Folterknecht“ verspricht Hochspannung
In den Schatten des Landkreises Bamberg verbirgt sich ein verstörender Albtraum: Unter dem Pseudonym Tom Davids entführt der 1981 in Forchheim geborene Thomas Gengler seine Leser mit seinem Werk „Folterknecht“ in eine beklemmende Welt, geprägt von einem rätselhaften Serienkiller und blutigen mittelalterlichen Foltermethoden. Das Buch verspricht nicht nur Nervenkitzel, sondern auch einen fesselnden Einblick in die Abgründe der menschlichen Psyche.
Der Klappentext des Thrillers liest sich wie eine dunkle Prophezeiung: Ein brutaler Serienkiller treibt im Landkreis Bamberg sein Unwesen und versetzt die Stadt in Angst und Schrecken. Die Polizei um Hauptkommissar Schäfer steht vor einem Rätsel, denn der Mörder entführt eine Frau nach der anderen in einen abgelegenen Rohbau, um sie dort mit mittelalterlichen Foltermethoden hinzurichten. Ein Wettlauf gegen die Zeit beginnt, während die schockierten Ermittler verzweifelt versuchen, den scheinbar übermächtigen Täter zu stoppen.
Geboren in Forchheim und aufgewachsen in Kirchehrenbach, lebt Thomas Gengler heute mit seiner Familie im Landkreis Bamberg und hat mit „Folterknecht“ ein Werk geschaffen, das die Leser mit einem spannenden Fall und rasanten Cliffhangern in seinen Bann zieht. Seine Leidenschaft für das Schreiben entdeckte er im Alter von 18 Jahren durch das Verfassen von Songtexten. Nach regionalen Erfolgen unter dem Pseudonym Jonas Philipps mit den humorvollen fränkischen Romanen „Sonntagsschüsse“ und „Wer probt hat´s nötig“, wagt er nun unter seinem zweiten Pseudonym Tom Davids den Schritt in die finsteren Gefilde von Thriller und Krimi.
„Folterknecht“ ist dabei nicht nur der erste Roman von Tom Davids, sondern auch eine eindrucksvolle Premiere, die seine Leserschaft in Atem halten wird. Der Autor verspricht einen atemlosen Ritt durch eine finstere Realität, in welcher der Mörder immer einen Schritt voraus zu sein scheint. Eine Geschichte, die nicht nur durch ihre beklemmende Atmosphäre, sondern auch durch ihre raffinierte Handlung besticht.
Leser dürfen gespannt sein, ob Hauptkommissar Schäfer und sein Team das mörderische Rätsel rechtzeitig entschlüsseln können oder ob die Schatten des „Folterknechts“ noch weitere Opfer fordern werden.
„Folterknecht“ ist ab sofort im Handel erhältlich und verspricht allen Fans von hochspannenden Krimis und packenden Thrillern eine schlaflose Nacht.
Die regionale Buchhandlung „Buch und Papier Geis“ in Bad Staffelstein hat das Buch aktuell vorrätig. Darüber hinaus ist der Thriller bei allen weiteren Buchhandlungen sowie in Online-Shops wie Amazon bestellbar.
Wer Tom Davids live erleben möchte, sollte sich die drei spannenden Veranstaltungen rund um die Veröffentlichung von „Folterknecht“ im Kalender anstreichen:
- 15.03.: Die „Strullendorfer Thriller-Nacht“ mit Bier vom Strullendorfer Spiegel-Bräu und musikalischer Begleitung von „Unexpected“ im Sportheim des 1. FC Strullendorf
- 12.04.: Die „Ehrabocher Thriller-Nacht“ im Musikheim Kirchehrenbach mit musikalischer Begleitung durch Wolfgang Harrer und Andreas Ringel
- 20.04.: Das „Thriller-Dinner“ im Gasthaus Drei-Kronen in Memmelsdorf mit 3 ½ Gänge Menü, Thriller-Quiz und Musik von Thomas Müller
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen unter www.tom-davids.de
Ab diesen Sonntag im Neuen Wiesentboten: Auszüge aus „Folterknecht“ von Tom Davids!
Buchverlosung!
„Der Neue Wiesentbote“ verlost unter den Lesern 1 Exemplar von „Folterknecht“. Senden Sie dazu eine E-Mail an redaktion@wiesentbote.de mit dem Betreff „Folterknecht“. Bitte vergessen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse nicht (siehe Hinweis zum Datenschutz weiter unten). Einsendeschluss ist der 16.03.2024. Die Bücher werden unter allen bis dahin eingegangenen E-Mails verlost.
Sie erhalten eine Gewinnbestätigung per E-Mail. Der Gewinn wird Ihnen anschließend zugesandt.
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Teilnehmen kann jede(r) Volljährige, ausgenommen Mitarbeiter von „Der Neue Wiesentbote GbR“. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den Teilnehmer bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen.
Der Losentscheid ist für die Beteiligten verbindlich. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ebenso wie der Rechtsweg ausgeschlossen.
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