Neue Planung zu einer Westumgehung von Neunkirchen am Brand
Das Staatliche Bauamt Bamberg befasst sich derzeit intensiv mit der Neuauflage der Planungen für die Ortsumfahrung Neunkirchen am Brand im Zuge der Staatsstraße 2243. Diese soll im Westen des Ortes verlaufen.
Nach einem mehrmonatigen europaweiten Vergabeverfahren für die Beauftragung eines Fachbüros erfolgte im Herbst 2023 der Beginn der technischen Planungen mit dem Ziel einer flächensparenden und kostengünstigeren Lösung im Vergleich zur Planfeststellungstrasse.
Aktuell befinden sich die Planungen im Stadium der Vorplanung, um in Frage kommende Varianten zu finden. Die Überlegungen beinhalten zwei im Hinblick auf die o.g. Ziele optimierte Varianten:
Variante 1: „Optimierte Planfeststellungstrasse“:
Die Trasse verläuft entlang der bisherigen Planfeststellungstrasse, bleibt aber außerhalb der Wasserschutzgebietszone II des Brunnens V und beinhaltet eine höhengleiche Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße nach Ebersbach. Durch die höhengleiche Anbindung ergibt sich gegenüber der bisherigen Planfeststellungstrasse ein geländenäherer Verlauf mit geringeren Dammhöhen.
Variante 2: „Ortsnahe Variante“:
Die Trasse verläuft zunächst entlang der bisherigen Planfeststellungstrasse, orientiert sich ab dem Anschluss der Gemeindeverbindungsstraße nach Rosenbach im weiteren Verlauf aber näher an der Ortslage und bleibt außerhalb der Wasserschutzgebietszone II des Brunnens III
Hinweis: Bei den beiden Varianten handelt es sich um die Umsetzung erster Überlegungen. Diese sind noch nicht fixiert. Sie stellen vielmehr Lösungsansätze dar, um den planerischen Zielen „Flächen/Kosten sparen“ und „Klimafreundlichkeit“ zu entsprechen. Die bei der Straßenplanung einzubeziehenden Fachplanungen (z.B. Naturschutz und Landschaftspflege, Baugrunduntersuchungen oder Verkehrsgutachten) sind entsprechend dem frühen Planungsstadium bislang nur oberflächlich berücksichtigt und werden im weiteren iterativen Planungsprozess zu weiteren Optimierungen führen.
Zusätzlich zu diesen Varianten werden in den nächsten Monaten auch zwei sog. „Nullvarianten“ vertieft untersucht. Diese betrachten die Situation, wenn das Projekt – hier die Westumgehung – nicht umgesetzt wird. Die ursprüngliche Nullvariante 1 (Führung der Staatsstraße 2243 durch den Ort und durch die historischen Stadttore) sowie die Nullvariante 2 über gemeindliche Straßen (Friedhofstraße, Erleinhofer Straße, Henkerstegstraße und Erlanger Straße) werden hierbei näher betrachtet.
Hierfür werden aktuell die erforderlichen Vermessungsarbeiten durchgeführt. Wenn diese abgeschlossen sind, kann die technische Ausarbeitung der Nullvarianten erfolgen.
Von Februar bis voraussichtlich Oktober 2024 werden die faunistischen Kartierungen, welche eine wesentliche Grundlage für die weiteren Planungen bilden, durchgeführt. Außerdem werden weitere notwendige Vergabeverfahren (z.B. verkehrstechnische Untersuchung, Baugrunduntersuchung) durchgeführt.
Wenn alle notwendigen Informationen und Randbedingungen vorliegen, kann im Laufe der weiteren Planungen eine Vorzugsvariante konkretisiert werden.
Das Staatliche Bauamt Bamberg steht in engem Austausch mit den beteiligten Fachbehörden und dem Markt Neunkirchen am Brand. Die beiden Varianten der Westumgehung wurden am 21.02.2024 in der Sitzung des Marktgemeinderates öffentlich vorgestellt.
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