Wichtige Information der Stadt Kulmbach zur Grundsteuerreform
Angaben in der Grundsteuererklärung prüfen
Bei der Steuerabteilung der Stadt Kulmbach werden seit Anfang Januar dieses Jahres die vom Finanzamt über ELSTER zur Verfügung gestellten neuen Grundsteuerbemessungen ab 2025 eingelesen.
Anhand eines Abgleiches zwischen dem derzeit noch aktuellen Messbetrag und dem ab 1. Januar 2025 gültigen, neuen Messbetrag ist aufgefallen, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser neuen Grundsteuermessbeträge nicht korrekt sein kann bzw. unwissentlich in der Grundsteuererklärung fehlerhafte Angaben gemacht wurden.
Stichprobenartige Überprüfungen ergaben, dass unter anderem bei land- und forstwirtschaftlichen Veranlagungen (Grundsteuer A) die Art der wirtschaftlichen Einheit falsch erklärt und somit durch das Finanzamt das veranlagte Objekt nun als unbebautes oder bebautes Grundstück (Grundsteuer B) veranlagt wurde. Aber auch bei sonstigem Grundvermögen (Wohn- und Geschäftsimmobilien) wurden fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Wohn- und Nutzfläche gemacht.
Die Stadt Kulmbach rät deshalb dringend, die Angaben in den Grundsteuererklärung hinsichtlich der Wohn- und Nutzfläche und der Art der wirtschaftlichen Einheit zu überprüfen und – falls erforderlich – eine überarbeitete Erklärung beim Finanzamt Kulmbach abzugeben.
Bei Fragen steht die Steuerabteilung der Stadt Kulmbach (Tel. 09221/940-293 und 09221/940-310) gerne zur Verfügung.
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