Abkochanordnung für den Stadtteil Stublang, Bad Staffelstein
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen). Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen des Befundes der Nachuntersuchung und unter Einhaltung der Anforderungen gemäß Trinkwasserverordnung.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
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