Asylunterkunft – Unterbringungssituation im Landkreis Kronach
Angesichts weltweiter Krisenherde und der nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen bei der Zuwanderung nach Deutschland hat sich die Flüchtlingssituation bislang nicht maßgeblich entspannt. Waren es in den Sommermonaten des vergangenen Jahres noch maximal 25 Hilfesuchende, die im Landkreis Kronach monatlich unterzubringen waren, so ist das Staatliche Landratsamt mittlerweile dazu verpflichtet, teilweise bis zu 65 und damit mehr als doppelt so viele Personen aufzunehmen.
Bislang ist es gelungen, diese Hilfesuchenden dezentral über den gesamten Landkreis hinweg unterzubringen. Allerdings sind diese Kapazitäten mittlerweile nahezu ausgeschöpft, so dass das Staatliche Landratsamt gezwungen ist, neue Wege in der Unterbringung zu gehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen konnten bislang größere, auf den Einsatz von Wohncontainern basierende Lösungen vermieden werden. Nun führt allerdings an solch einer Option kein Weg mehr vorbei, um auch weiterhin die Sporthallen für den Schul- und Vereinssport freihalten zu können. Um insgesamt überdimensionierte Einheiten zu vermeiden, sollen im Landkreis Kronach voraussichtlich drei bis vier Wohnanlagen entstehen. Eine Anlage mit Wohnmodulen und weiteren Modulen für Sanitär- und Sozialräume soll in Kronach zwischen Kehläcker und Ruppen errichtet werden, die gegebenenfalls auch längere Aufenthalte ermöglicht und Platz für bis zu 100 Menschen bietet. Ein entsprechender Bauantrag wurde eingereicht und liegt der Stadt Kronach vor. Was weitere Einheiten in vergleichbarer Größe betrifft, so befindet sich das Staatliche Landratsamt gerade in der Prüfungsphase.
Unabhängig von diesen Planungen ist das Staatliche Landratsamt darüber hinaus dazu verpflichtet, eine Notunterkunft vorzuhalten, um kurzfristige Schwankungen bei den Flüchtlingszahlen innerhalb kürzester Zeit ausgleichen zu können. Dafür dient bereits seit geraumer Zeit das ehemalige Diska-Gebäude in Kronach, in dem vorübergehend rund 90 Personen untergebracht werden könnten. Eine solche Notunterkunft wurde bereits zu Beginn des Ukraine-Krieges in der Nordwaldhalle Nordhalben eingerichtet. Auch in der Leßbachtalhalle in Weißenbrunn wurden ehemals entsprechende Vorkehrungen getroffen. Für eine Unterbringung von Hilfesuchenden mussten diese beiden Einrichtungen allerdings nicht genutzt werden. Anders sah dies dann etwas später aus, als zeitweise in der Festhalle in Tettau zahlreiche Hilfesuchende untergebracht werden konnten.
Dass nun weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, liegt auch an der andauernden Überlastung des Ankerzentrums in Bamberg, was zu einer verstärkten Abverlegung von geflüchteten Personen aus der Ankereinrichtung in die oberfränkischen Landkreise und kreisfreien Städte geführt hat.
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