Aus der Königsfelder Gemeinderatssitzung vom 18.01.2024
Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für einen qualifizierten Bebauungsplan „Solarpark Königsfeld“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans
Die Fa. IBC Solar hat mit Antrag vom 06.03.2023 den Antrag gestellt auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 BauGB mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes und Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Solarpark Königsfeld“ gestellt. Das Vorhaben wurde in der Sitzung am 09.03.2023 durch IBC Solar dem Gemeinderat vorgestellt.
Der 1. Bürgermeister schlug damals folgenden Beschluss vor: Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage östlich der Ortschaft Treunitz wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens gemäß § 2 BauGB mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes und Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Solarpark Königsfeld“ im Parallelverfahren beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nummer 231, 235, 271 der Gemarkung Treunitz. Die Lage ist aus dem markierten Luftbild und der Flurkarte aus dem Bayernatlas ersichtlich. Diese sind Bestandteil des Beschlusses.
Eine Beschlussfassung des Gemeinderates ist jedoch nicht erfolgt.
In nichtöffentlicher Sitzung hat sich der Gemeinderat mehrmals damit beschäftigt, ob einheitliche Kriterien für die Errichtung von Solarparks aufgestellt werden sollen, um einen Wildwuchs bei PV-Freiflächenanlagen zu verhindern. In der Sitzung am 07.12.2023 wurde Beschlussfassung zu konkreten Kriterien in Bezug auf PV-Freiflächenanlagen erneut zurückgestellt, weil der Gemeinderat die Meinung vertritt, dass die Gemeinde Königsfeld ein weiteres Windvorranggebiet haben möchte und erst mit der Entscheidung hierüber über mögliche Solarparks im Gemeindebereich entschieden werden soll.
Beschluss:
Der Antrag der IBC Solar AG, Bad Staffelstein auf Errichtung einer PV-Freiflächenanlage östlich der Ortschaft Treunitz Fl.Nr. 231, 235, 271, Gemarkung Treunitz wird ebenso wie die Einleitung eines Bauleitverfahrens gemäß § 2 BauGB mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes und Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Solarpark Königsfeld“ im Parallelverfahren abgelehnt.
Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Jakobus auf Förderung der Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der kath. St. Annakapelle – 2. BA Friedhofkapelle
Die Kath. Kirchenstiftung St. Jakobus Königsfeld plant Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der kath. St. Annakapelle. Insbesondere sind Maßnahmen an der Dachkonstruktion dringend notwendig. Die grundsätzliche Sanierung des Gebäudezustandes der Annakapelle wurde im Beschluss des Kirchenrates bereits 2010 festgelegt. Das Vorhaben einer Auslagerung des Leichenraums wird verworfen. Allerdings wird die massive Ausmauerung des Chorbogens zurückgebaut und dafür zur Abtrennung eine transparente, aber nicht durchsichtige Glaswand angedacht. Der Lager- und Aufbarungsraum bleibt so in seiner Funktion erhalten. Der Charakter des Gotteshauses bleibt erlebbar. Die Wiederaufnahme der Annakapelle als Friedhofskapelle zeigt den historischen Wert des Gotteshauses im kirchlichen Ensemble des Königsfelder Jakobsbergs.
Als Grundlage für die weiteren Planungen hat nach Vorgabe des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) eine Voruntersuchung mit folgenden Leistungen zu erfolgen: Aufmaß des Gebäudekubus, Tragwerksgutachten mit Schadenskartierung, Befunduntersuchung mit Dendrodatierung und Bauforschung. Die entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis wurde bereits erteilt. Es sollte eine Drittelung der Gesamtkosten zwischen BLfD, Erzbistum und Kirchenstiftung angestrebt werden, wobei eine Zusage des Erzbistums jedoch nicht gesichert ist.
Lt. Kostenberechnung liegen die Gesamtkosten bei 21.847,70 €. Die Kath. Kirchenstiftung bittet um Förderung der Maßnahme.
Die Ausführung der Untersuchungen soll unmittelbar beginnen und der Abschluss aller Arbeiten wird bis zum Frühjahr 2024 angestrebt. Die weiteren Sanierungsarbeiten erfolgen im Anschluss je nach Fördersituation nach und nach.
Beschluss:
Die Kath. Kirchenstiftung Königsfeld erhält für die Voruntersuchungen an der Friedhofskapelle (2. Bauabschnitt) einen Zuschuss von bis zu 10 % der tatsächlichen Kosten, max. 2.184,00 €.
Antrag der Dorfgemeinschaft Huppendorf auf Bezuschussung der Anschaffung eines Rasenmähers
Die Dorfgemeinschaft Huppendorf hat bisher die öffentlichen Flächen in Huppendorf, z.B. Grünflächen am Löschbehälter, Spielplatz usw., in Eigenleistung und mit privaten Geräten gemäht und gepflegt. Die Privatgeräte sind in die Jahre gekommen. Die Dorfgemeinschaft hat deshalb einen Rasenmähtraktor zu einem Preis von 3.100 € ansgechafft, den die Ehrenamtlichen zum Mähen künftig einsetzen könnten Die Dorfgemeinschaft bittet um einen Zuschuss der Gemeinde für die Anschaffung.
Der Gemeinderat muss eine Entscheidung treffen, in welcher Höhe der Zuschuss gewährt werden soll. Die Gemeinde hat die DJK Königsfeld bei der Anschaffung eines Rasenmähtraktors mit Kosten von rd. 12.900 € mit 20 % bezuschusst, weil der Sportplatz auch von der Schule genutzt wird. Spielgeräte auf gemeindlichen Spielplätzen werden mit 55 % bezuschusst. Weitere Bezugsfälle sind der Verwaltung nicht bekannt.
Im Gemeinderat wird diskutiert, dass ein Grundsatzbeschluss für die Anschaffung von Rasenmähertraktoren gefasst werden sollte, weil das Gremium damit rechnet, dass weitere Ortschaften diese Investition tätigen möchten.
Beschluss:
Die Gemeinde gewährt für die Anschaffung von Rasenmähertraktoren grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 55 %, max. 2.500 € Zuschuss. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gezahlt, dass damit ausschließliche öffentliche Flächen gepflegt werden. Eine private Nutzung ist nicht zulässig.
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
Die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022 wurde von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses durchgeführt. Die Punkte, die zu Feststellungen geführt haben, werden dem Gemeinderat erläutert.
Geldeingang Gewerbesteuer/Verspätungszuschlag
Die Zahlungen sind bis heute nicht erfolgt. Die Kasse mahnt die Beträge regelmäßig an.
Sirenenmessung
Für die Sirenenumrüstung gibt es zurzeit eine Förderung. Die Messung ist u. a. Grundlage für die Förderung/Umrüstung.
Verbrauchsstellen für Stromkosten
- Huppendorf 22 = Straßenbeleuchtung Huppendorf
- Huppendorf 24 = Feuerwehrhaus Huppendorf
- Huppendorf 1 = Pumpwerk Huppendorf
Grundlage für Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining
Für Lehrgänge und Kurse werden 30,00 € Zuschuss bezahlt. Daran orientiert sich auch die Zuschusszahlung zum Fahrsicherheitstraining. Ein Beschluss zur Klarstellung über die Zuschusszahlungen ist noch zu fassen.
Bargeldauszahlung 300,00 €
Es wurde Geld für die Barkasse abgehoben, um z. B. Barauslagen zu bezahlen.
Wassergebühr Festplatz Voitmannsdorf – Weiterverrechnung/Generelles
Hierüber wird die gemeindliche Maschinenhalle versorgt.
Beschluss:
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der heutigen Sitzung bekannt gegeben. Die vom Vorsitzenden veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 2 und 3 GO festgestellt. Die Feststellungen der Jahresrechnung 2022 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und diesem als Anlage beigefügt.
Entlastung der Jahresrechnung 2022
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und gleichzeitig über die Entlastung zu beschließen. Die Jahresrechnung 2022 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 25.09.2023 örtlich geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
Windenergie in der Gemeinde Königsfeld
Im Gemeindegebiet werden zahlreiche Grundstückseigentümer von Projektanten für Windenergie angesprochen/angeschrieben mit der Bitte, Pachtverträge zu unterzeichnen, um den Ausbau der Windkraft in der Gemeinde Königsfeld zu ermöglichen.
Der Gemeinderat steht dem Thema Windenergie mehrheitlich aufgeschlossen gegenüber. Er möchte aber auf jeden Fall verhindern, dass Projektanten aus dem ganzen Bundesgebiet Flächen sichern und die Gemeinde finanziell leer ausgeht bzw. unkontrolliert in der gesamten Gemeinde Windenergieanlagen entstehen könnten. Außerdem hofft die Gemeinde, dass, wenn weitere Windräder kämen, ein Bürgerenergieprojekt verwirklicht werden könnte, bei dem sowohl die Bürger als auch die Gemeinde Einfluss auf die Gesellschaft nehmen könnten.
Der Gemeinderat bittet deshalb alle Grundstückseigentümer inständig, keine Flächen an auswärtige Projektanten zu verpachten bzw. deren Flächensicherungsverträge nicht zu unterzeichnen.
Anmietung des ehem. Pumphauses Fl.Nr. 1199, Gem. Kotzendorf
Das Grundstück Fl.Nr. 1199, Kotzendorf wird an Herrn Christian Nüßlein, Königsfeld verpachtet. Die Pachtzeit beginnt am 01.12.2023. Der Pachtvertrag wird auf fünf Jahre abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend, wenn nicht ein halbes Jahr vor Ablauf des Pachtvertrages gekündigt wird.
Felssicherung Treunitz; Honorarangebot für die Ausführungsplanung und Bauüberwachung
Die LGA, Nürnberg erhält entsprechend des Angebots vom 15.11.2023 den Auftrag für die Ausführungsplanung und die Bauüberwachung.
Ankündigung einer Entgelterhöhung für Verträge über die Betriebsleitung und Betriebsausführung für den Gemeindewald Königsfeld
Die Gemeinde hat mit dem Freistaat Bayern (Forstamt Scheßlitz) einen Vertrag über die Betriebsleitung und -Ausführung schon seit vielen Jahren abgeschlossen. Dafür zahlt die Gemeinde aktuell ein Entgelt von jährlich 5.028,94 € (Stand 2021).
Aufgrund der Entgelterhöhung zum 01.01.2024 steht der Gemeinde ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Wenn der Hiebsatz sich aufgrund des neuen Forstwerks reduziert, ist damit zu rechnen, dass nach der Entgeltanpassung nur noch ca. 3.600 € p.a. zu zahlen sind.
Wegen der Reduzierung des Entgeltes aufgrund des neuen Forstwerkes macht die Gemeinde vom Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch.
Verschiedenes; Zuschuss Gigabit Bund 2.0
Der 1. Bürgermeister informiert, dass der Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm Gigabit Bund 2.0 genehmigt worden ist. Der weitere Glasfaserausbau kann deshalb erfolgen. Die Verwaltung wird die notwendigen Schritte vorbereiten.
Verschiedenes; Schülerbeförderung durch die Fa. Deuber
Die Fa. Deuber nutzt bei Schülerfahrten immer wieder in Voitmannsdorf und Kotzendorf Feldwege als Abkürzungsstrecke. Lt. Bgm. Grasser ist die Firma bereits letztes Jahr auf die Nutzung der Straßen hingewiesen worden.
Verschiedenes; Spielplatz Königsfeld – Austausch defekter Spielgeräte
Am Spielplatz müssen zwei Spielgeräte erneuert werden. Dafür entstehen Kosten in Höhe von rd. 4.000 €. Die Spielgeräte sollen gesperrt werden, bis Ersatz vorhanden ist.
Verschiedenes; Erneuerung der Rinne beim Anwesen Kohler
Die Dachrinne wird zwischenzeitlich ordnungsgemäß entwässert/abgeleitet. Die Rinne müsste aber dennoch erneuert werden. Sie befindet sich auf Privatgrund. Die Gemeinde kann nur investieren, wenn der Bestand der Rinne über eine Dienstbarkeit gesichert ist. Gemeinderat Reiner Bezold erläutert, dass der Eigentümer mit der Dienstbarkeit einverstanden sei.
Verschiedenes; „Essen auf Rädern“ für die Königsfelder Senioren
Seniorenbeauftragter Hofmann berichtet, dass einige Königsfelder und Steinfelder Senioren Essen auf Rädern von Tabea, Heiligenstadt erhalten haben. Diese Möglichkeit fällt weg und stellt die Senioren vor Herausforderungen. Z. Zt. holt der Seniorenbeauftragte das Essen auf Rädern in Hollfeld (für die nächsten ca. 6 Monate). Er hofft auf ehrenamtliche Unterstützung.
Verschiedenes; Linden Huppendorf
Bei einem Ortstermin mit der Gartenfachberaterin Klemisch, LRA Bamberg sollen die Linden in Huppendorf durch einen Fachmann (mit Zuschuss des LRA) geschnitten werden.
Verschiedenes; Birkenwald in Königsfeld
Es stellt sich die Frage, ob am Birkenweg nicht einige Bäume entlang der Straße gefällt werden müssten. Der 1. Bürgermeister wird das mit dem Forstamt klären.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 15.02.2024 um 19:00 Uhr statt.
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