Kommission für wissenschaftliche Integrität der Universität Bayreuth hat über Plagiatsverdachtsgutachten entschieden

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Die Universität Bayreuth leitet kein Hauptverfahren zur Überprüfung des Plagiatsverdachts bzgl. der Dissertation von Dr. Alice Weidel ein. Dies hat die Kommission für wissenschaftliche Integrität aufgrund mangelnder Hinweise auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches wissenschaftliches Fehlverhalten gestern einstimmig beschlossen.

Nach Auffassung der Kommissionsmitglieder sind in der Arbeit vereinzelt Zitierfehler – das heißt die Übernahme von Textpassagen aus anderen Werken ohne entsprechende Kennzeichnung – festzustellen. Diese Passagen reichen aber nach Umfang und Bedeutung nicht aus, um gemäß den Anforderungen von § 8 der Satzung der Universität Bayreuth zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten ein schuldhaftes (also grob fahrlässiges oder vorsätzliches) wissenschaftliches Fehlverhalten zu belegen. Diese Bewertung ergibt sich vor allem daraus, dass die Passagen, für die sich der Verdacht einer ungekennzeichneten Übernahme erhärtet hat, nach Zahl und Umfang gering sind und diese Passagen die Darstellung des allgemeinen volkswirtschaftlichen Wissenstandes bzw. Faktenbeschreibungen betreffen. Es handelt sich um eine einstellige Zahl von Passagen, in denen Lehrbuchwissen wiedergegeben wird. Ein Versuch, sich Forschungsergebnisse anderer Autoren anzueignen, die noch nicht allgemein bekannt sind, kann damit nicht festgestellt werden. Auch fehlen angesichts der geringen Zahl der Passagen Anhaltspunkte für ein systematisches Vorgehen. Daher stimmten die Kommissionmitglieder einstimmig gegen die Einleitung eines Hauptverfahrens. Das Verfahren wird gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung eingestellt.

Der Ombudsperson der Universität Bayreuth war am 04.12.2023 ein Plagiatsverdachtsgutachten zur Dissertation von Dr. Alice Weidel zugegangen. Die Universität Bayreuth prüfte daraufhin den Plagiatsverdacht im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens, welches in der „Satzung der Universität Bayreuth zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ (https://www.amtliche-bekanntmachungen.uni-bayreuth.de/de/amtliche-bekanntmachungen/konsoldFassg-SamSa-ab2023-002/2023-002-164-kF.pdf) geregelt ist. Die Kommission für wissenschaftliche Integrität tagte insgesamt drei Mal. Sie gab, wie in der Satzung vorgesehen, Dr. Alice Weidel Gelegenheit zur Stellungnahme.

Von weiteren Stellungnahmen und Detailauskünften zur Causa wird die Universität Bayreuth Abstand nehmen.