Diskussion und den Bamberger Schlachthof – Viele Fragen offen

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Nach der von der Stadt Bamberg aufgeworfenen Diskussion um eine Beteiligung des Landkreises am Schlachthof sind auch von den Verantwortlichen im Kreis zahlreiche Fragen an den Landrat gerichtet worden.

Jede Übernahme einer neuen Verpflichtung setzt für den Landkreis Bamberg in Verantwortung für alle 150.000 Einwohner eine Prüfung voraus, ob diese rechtlich zulässig, finanzierbar und gut abgesichert ist. Das gilt auch für eine eventuelle Beteiligung am Schlachthof Bamberg.

Nachdem die Stadt Bamberg eine Beteiligung des Landkreises am Schlachthof Bamberg in den Raum gestellt hat, sind auch von den Verantwortlichen im Kreis zahlreiche Fragen an den Bamberger Landrat herangetragen worden. Landrat Johann Kalb: „Hier stünde eine langfristige finanzielle Bindung im Raum, die erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises hätte. Auch eine solche Entscheidung muss von den Kreisgremien in Verantwortung für die Gesamtbevölkerung und für 36 Gemeinden getroffen werden. – Wir sind rechtlich verpflichtet und es unserer Bevölkerung schuldig, nicht die ,Katze im Sack‘ zu kaufen.“

Die Zeiten werden nicht einfacher, die Aufgaben nicht geringer. Die Landkreisordnung definiert dabei verschiedene Pflichtaufgaben bayerischer Landkreise: den Bau und den Unterhalt der Kreisstraßen, die Einrichtung und der Unterhalt von Krankenhäusern, die Aufwandsträgerschaft für die weiterführenden staatlichen Schulen und die Schülerbeförderung, die Jugend- und Sozialhilfe, die Förderung der Gartenkultur- und Landespflege und die Abfallwirtschaft.

Wenn es die finanziellen Mittel zulassen, kann sich der Landkreis freiwillig betätigen zum Beispiel auf den Gebieten der Organisation des landkreisbezogenen öffentlichen Personennahverkehrs, der überörtlichen Denkmal- und Kulturpflege, der Sportförderung, der Wirtschaft und des Tourismus.

Entscheidungen von erheblicher Tragweite bedürfen einer gründlichen Bewertung. Im Falle der Beteiligung am städtischen Schlachthof müssen aus Sicht des Landkreises Bamberg unter anderem diese Themen und Fragen geprüft werden:

  1. Rechtliche Zulässigkeit
    Darf sich der Landkreis überhaupt an einem Schlachthof in der Stadt Bamberg beteiligen?
    In welcher Rechtsform wäre dies möglich?
    Sind (alle) Optionen für einen privatwirtschaftlichen Betrieb geprüft?
    Wer sind – zum Beispiel entlang des Einzugsbereiches und im Verhältnis der Schlachtzahlen – weitere mögliche kommunale Partner/Gesellschafter?
  2. Betriebsergebnisse
    Welche Einnahmen, Ausgaben, Überschüsse oder Verluste hat der Schlachthof in den zurückliegenden zehn Jahren erzielt?
    Was ergibt sich daraus für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (unabhängige Wirtschaftsprüfer)?
  3. Investitionsbild
    Welche Investitionen wurden in den zurückliegenden zehn Jahren von wem getätigt?
  4. Investitionsstau (Gesamtbetrachtung)
    Welche Investitionen sind nötig für
    – das Gelände
    – die Gebäude
    – den Betrieb
    Welche Einschränkungen/Zusatzkosten lösen die Denkmalpflege (Weltkulturerbe) bei den Investitionen aus?
  5. Fördermittel
    Welche staatlichen Fördermittel stehen in Aussicht?
  6. Verpflichtungen
    Welche Schulden und welche Darlehen sind vorhanden und wie sollen diese zurückgeführt werden?
  7. Gewerbesteuereinnahmen
    Wie hoch waren die Gewerbesteuerzahlungen in den zurückliegenden zehn Jahren?
  8. Eigentumsverhältnisse
    Wem gehören die Grundstücke bzw. die Immobilien?
    Wem sollen diese künftig gehören?
  9. Anteil der Schlachtzahlen/Einzugsbereich/Regionalität
    Schlachtzahlen/Herkunft Tiere insgesamt
    Schlachtzahlen Tiere Landkreis Bamberg
    Anteil des Schlachtaufkommens aus dem Landkreis Bamberg am gesamten Schlachtvolumen
  10. Zukunftskonzept(e)
    Welche(s) (alternierenden) Zukunftskonzept(e) gibt es für den Betrieb des Schlachthofes in Bamberg (insbesondere Größe, Gesellschafter, Einzugsbereich)?
  11. Risikobewertung/Abhängigkeit/Sicherheit
    Schlachtzahlen nach Betrieben
    Art und Dauer vertraglicher Verpflichtungen
    Risikobewertung der Verlagerung von Schlachtungen
  12. Betriebsformen und (freie) Kapazitäten umliegender Schlachthöfe