Folgenschwere Verkehrsunfälle mit dunkel gekleideten Fußgängern
In den vergangenen Wochen kam es in Oberfranken vermehrt zu Unfällen mit Fußgängern beim Überqueren der Straße, teils mit folgenschwerem Ausgang. Das Polizeipräsidium Oberfranken mahnt zur Vorsicht.
Am Abend des 20. Novembers ereignete sich in der Kösseinestraße in Hof ein Verkehrsunfall, bei dem ein 79-jähriger Mann schwer verletzt wurde. Ein 81-jähriger Autofahrer erkannte einen dunkel gekleideten Fußgänger, der die Straße überquerte, zu spät und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.
In den Morgenstunden des 7. Dezembers überquerte eine 30-jährige Fußgängerin die Lauterer Straße in Coburg. Eine 40-jährige Autofahrerin übersah die Dame beim Linksabbiegen. Mit leichten Verletzungen kam die 30-Jährige ins Krankenhaus. Unmittelbar vor der Fußgängerin überquerte ein Radfahrer in neongelber Kleidung die Straße. Diesen hatte die Autofahrerin deutlich wahrgenommen – die hinter ihm laufende, dunkel gekleidete Frau jedoch nicht.
Vier Tage später kam es in der Zollnerstraße in Bamberg zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 75-jähriger Mann wurde in der Dunkelheit beim Überqueren der Straße von einem Auto erfasst. Die Verletzungen des Seniors waren tödlich. Es wurde berichtet.
Bayreuth, in der Nacht des 2. Januars: Ein 58-jähriger Autofahrer bog bei Grünlicht von der Bahnhofstraße in den Hohenzollernring ein und übersah dabei zwei Fußgängerinnen, die die Kreuzung ebenfalls bei grünem Lichtzeichen überquerten. Die beiden 27- und 28-jährigen Frauen fielen durch den Aufprall zu Boden. Die 28-Jährige erlitt mittelschwere Verletzungen.
Dies sind nur wenige von mehreren Unfällen dieser Art, die sich in den letzten Wochen oberfrankenweit ereigneten.
Das Polizeipräsidium Oberfranken rät:
Gerade Fußgänger werden bereits wegen ihrer Größe im Vergleich zu Fahrzeugen oft spät oder gar nicht erkannt. Als schwächste Teilnehmer am Straßenverkehr sind sie besonders gefährdet. In den Wintermonaten kommen erschwerend die Dunkelheit und die wetterbedingt oft schlechte Sicht für Fahrzeugführer hinzu. Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gelten als oberstes Gebot im Straßenverkehr.
Fußgänger und Radfahrer können durch helle, auffällige Kleidung ihre eigene Sicherheit auf den Straßen selbst entscheidend erhöhen. Reflektierende Garderobe und Accessoires verstärken die Sichtbarkeit auch schon aus größerer Entfernung. Aber auch als Fahrzeugführer können Sie übersehen werden. Schalten Sie daher spätestens bei einsetzender Dämmerung das Licht an und verlassen Sie sich dabei nicht allein auf die Automatikfunktion. Sorgen Sie für freie Sicht durch die Scheiben und passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die Beschaffenheit der Fahrbahn und die Dunkelheit an.
Trotz des letzten, wie pflichtgemäß noch ergänzten Satzes klingt durch den gesamten – wohl durch die Polizei verfaßten – Beitrag der Tenor durch, die Opfer der Verkehrsunfälle trügen die Hauptverantwortung für ihre Verletzungen.
Die Straßenverkehrs-Ordnung gibt jedoch unmißverständlich vor, daß, wer ein Fahrzeug führt, jederzeit nur so schnell fahren darf, daß das Anhalten innerhalb des übersehbaren Bereichs möglich ist, bei beengten Verhältnissen sogar innerhalb der Hälfte des übersehbaren Bereichs. Die einzige Ausnahme ist, daß auf Autobahnen die Rücklichter vorausfahrender Fahrzeuge zur Bestimmung des eigenen Tempos herangezogen werden dürfen.
Als übersehbarer Bereich gilt alles, was mit Hilfe von natürlichen Lichtquellen, Fahrbahnbeleuchtung und Scheinwerfern des eigenen Fahrzeugs sicher überblickt werden kann. Das umfaßt auch unbeleuchtete Gegenstände und Personen. Nirgendwo ist eine Vorschrift zu finden, welche Fußgänger/inne/n vorschreibt, sich selbst mit aktiver oder passiver Beleuchtung auszustatten. Wie der Unfall mit dem neongelb bekleideten Radfahrer und der weniger auffällig gekleideten Fußgängerin belegt, verleitet gute Sichtbarkeit sogar zu unangemessener Fahrgeschwindigkeit, was die Gefährdung für andere merklich erhöht.
Die Polizei sollte ihre Energie zuvorderst darauf verwenden, die Ursache der Gefährdung, nämlich unangepaßte Geschwindigkeiten vor allem von Kraftfahrzeugen, anzugehen statt den Opfern Selbstverschulden einzureden. Dies gilt umso mehr, wenn die angefahrenen Fußgänger/innen ordnungsgemäß bei Grün einen signalisierten Überweg benutzten.