Für die Sportvereine im Landkreis Wunsiedel gehts ums Geld
Vereinspauschale 2024 und Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss – Vereinspauschale 2024 jetzt beantragen
Der laufende Betrieb der Sportvereine wird vom Freistaat Bayern sowie von den Kommunen mit der Vereinspauschale finanziell unterstützt. Grundlage für deren Berechnung sind die sogenannten „Mitgliedereinheiten“ zum Beginn des jeweiligen Jahres. Diese setzen sich vor allem aus der Zahl der Mitglieder und der vorgelegten Übungsleiter-Nachweise der Vereine zusammen und müssen durch die Sportvereine alljährlich aktuell gemeldet werden. Und genau dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt! Die Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale müssen zusammen mit den Übungsleiterausweisen (NEU!! Kopie oder Scan sind ausreichend) sowie einer Erklärung zur Teilung von Lizenzen (Bei Lizenzaufteilung in zwei Vereinen) dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Sportförderung – Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel vorgelegt werden. Abgabeschluss ist der 01.
März 2024. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen sind die jährlichen Mitgliedermeldungen an die Sportverbände sowie der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes in Kopie beizufügen. Es wird daraufhin gewiesen, dass grundsätzlich nur die beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund, dem Oberpfälzer Schützenbund oder dem Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband gemeldeten Mitglieder förderfähig sind.
Das Antragsformular, die Anlage zum Antrag sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern stehen auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge unter: www.landkreiswunsiedel.de/vereinspauschale zum Download bereit. Alternativ können die Formulare auch bei Ronja Wunderlich im Landratsamt (Tel.: 09232 80 – 464, Fax: 09232 809 – 464, Mail: ronja.wunderlich@landkreis-wunsiedel.de) angefordert werden.
Abgabe Verwendungsnachweis für den Energiepreiszuschuss bis April In diesem Zusammenhang ist eine weitere, wichtige Frist einzuhalten, wenn man die Vereinspauschale in voller Höhe erhalten möchte. Diese gilt für Sport- und Schützenvereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss (in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023) erhalten haben. Sie sind verpflichtet dem Landratsamt bis zum 30.04.2024 einen schriftlichen Verwendungsnachweis vorzulegen.
Im Verwendungsnachweis sind die dem Verein tatsächlich entstandenen Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 vollständig anzugeben. Übersteigt der Differenzbetrag der Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 den ausbezahlten Zuschuss, verbleibt der ausbezahlte Zuschuss beim Verein. Sofern der Differenzbetrag der Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 geringer ist als der ausbezahlte Zuschuss, wird der Differenzbetrag zwischen den Energieausgaben und dem ausbezahlten Zuschuss von der Vereinspauschale 2024 abgezogen. Achtung: Erfolgt durch den Verein keine Vorlage des Verwendungsnachweises, wird der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.
Den Verwendungsnachweis als Vorlage sowie nähere Informationen finden auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel (www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale). Das Formular kann auch bei Ronja Wunderlich im Landratsamt (Tel.: 09232 80 – 464, Fax: 09232 809 – 464, Mail: ronja.wunderlich@landkreis-wunsiedel.de) angefordert werden.
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