Polizeibericht Hochfranken vom 27.12.2023

Symbolbild Polizei

Polizeiinspektion Coburg

Autofahrer fährt Fußgänger an und flüchtet

COBURG. Am späten Dienstagabend fuhr ein bis dato unbekannter Autofahrer einen Fußgänger im Coburger Stadtgebiet an und flüchtete von der Unfallstelle. Der Fußgänger wurde schwer aber glücklicherweise nicht lebensgefährlich verletzt.

Ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Coburg überquerte am Dienstag um 22:20 Uhr die Fußgängerampel von der Bamberg Straße in Richtung Goethestraße. Zu diesem Zeitpunkt war der unfallflüchtige Autofahrer in der Bamberger Straße unterwegs und bog nach links in Richtung der Frankenbrücke ab. Beim Abbiegevorgang übersah er den Fußgänger und erfasste diesen ungebremst im Bereich der Fußgängerfurt. Der 18-Jährige wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert. Der unbekannte Autofahrer bremste kurz ab und entfernte sich im Anschluss von der Unfallstelle. Der Rettungsdienst brachte den 18-Jährigen ins Coburger Klinikum wo er stationär aufgenommen wurde. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem unfallflüchtigen Autofahrer blieb ohne Erfolg.

Zu dem Unfallflüchtigen liegt der Polizei weder eine Personenbeschreibung noch eine genauere Fahrzeugbeschreibung vor. Die Coburger Polizei sucht nun nach Unfallzeugen die am Dienstag um 22:20 Uhr im Bereich der Kreuzung Bamberger Straße/Schillerplatz auf Höhe des Angerparkplatzes ein verdächtiges Fahrzeug erkannt haben. Diese werden gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 09561/645-0 an die Coburger Polizeiinspektion zu wenden. Die Polizei ermittelt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort so wie fahrlässiger Körperverletzung. Das Fahrzeug des Unfallverursachers dürfte im Frontbereich an der Stoßstange und/oder Motorhaube Beschädigungen aufweisen.

Polizeiinspektion Kronach

E-Scooter ohne Versicherungsschutz

Kronach: Am Mittwochmorgen gegen 00:45 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizei Kronach einen jungen Mann, der mit einem E-Scooter auf dem Radweg in der Siechangerstraße fuhr. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass am Scooter noch ein grünes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2022 angebracht war. Auf Vorhalt der Polizeibeamten gab der 18-Jährige zu, kein gültige Versicherungskennzeichen (schwarz) zu besitzen bzw. den Roller versichert zu haben. Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz.