Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser

Schloss Seehof
Schloss Seehof bei Bamberg

Wegen erhöhter Brandgefahr sind Raketen und Böller verboten

Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Die Schlösserverwaltung untersagt jedes Abbrennen dieser Gegenstände insbesondere auf den Schlossplätzen und in den Burginnenhöfen. Das betrifft beispielsweise den Schlossplatz in Aschaffenburg, die Kaiserburg in Nürnberg oder die gesamte Insel Herrenchiemsee.

In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, beispielsweise der Schlossplatz in Dachau (ab 18 Uhr), die gesamte Burganlage der Burg Cadolzburg oder die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg (ab 21 Uhr). Auch die Zufahrtswege zur Burg Trausnitz in Landshut und zur Burg Burghausen werden in der Silvesternacht aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes ab 21 Uhr bzw. ab 18 Uhr gesperrt.

Eine Übersicht aller Regelungen ist unter www.schloesser.bayern.de zu finden.