Stadt Bamberg erhält 400.000 € für den Erdhaufen auf der Erba-Insel
OB Starke informiert Anwohnerschaft vor Ort: Geld soll grundsätzlich zur Beseitigung des Haufwerks verwendet werden
Es ist ein „großer Hoffnungsschwimmer, den sie sich durch ihren wertvollen Einsatz verdient haben“. So formulierte es Oberbürgermeister Andreas Starke. So nahmen es auch die zahlreichen Anwohner:innen auf, die zur öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung am Erdhaufen auf der Erba-Insel gekommen waren. Die Nachricht, dass der Stadt Bamberg nun 400.000 Euro zur Verfügung stehen, um das in Teilbereichen belastete und nach den Bauarbeiten liegen gebliebene Haufwerk zu entfernen, quittierten sie spontan mit zustimmenden Beifall. „Wir werden nun eine Prioritätenliste und einen Zeitplan erstellen, in dem festgelegt wird, was bis wann zu tun ist. Dabei wollen wir auch die betroffene Bürgerschaft aktiv einbinden“, erklärte OB Starke vor Ort.
Das Stadtoberhaupt brachte die Anwohnerschaft zunächst auf den aktuellen Sachstand. Demnach hat die Stadt Bamberg eine Bürgschaft wegen unerledigter Leistungen der ERBA Projektentwicklungs GmbH & Co. Vermögensverwaltung oHG gerichtlich geltend gemacht. Weil die Bürgin nicht zur Zahlung der verbürgten Summe von 1,1 Millionen Euro freiwillig bereit war, erhob die Stadt Klage beim zuständigen Landgericht Wiesbaden. In der Güteverhandlung stellte der Richter für beide Seiten erhebliche Prozessrisiken fest und schlug einen Vergleich vor: Die Bürgin sollte 363.000 Euro an die Stadt Bamberg zahlen. Der Stadt gelang es, den Betrag sogar auf 400.000 Euro nach oben zu verhandeln. Die Bürgin hat inzwischen, ebenso wie der Bamberger Stadtrat, diesen Vergleich angenommen.
„Das sind sehr gute Nachrichten für die Erba-Insel, denn damit bietet sich eine echte Perspektive auf eine zeitnahe Beseitigung des Haufwerks“, betonte OB Starke. Der städtische Jurist Timo Wuttke machte deutlich, dass es mindestens ein bis zwei Jahr dauern würde, bis in diesem Fall das Gericht erstinstanzlich entscheidet. „Es spricht vieles dafür, dass das Verfahren zudem in die Berufung und am Bundesgerichtshof landen würde. Dann können es sogar fünf weitere Jahre bis zu einem rechtskräftigen Urteil werden“, erläuterte der Jurist Wuttke.
Ein weiterer Lichtblick ist die bevorstehende Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die oHG und die ERBA Projektentwicklungs GmbH, was durch die Intervention des Oberbürgermeisters erfolgreich angestoßen wurde. Sobald ein Insolvenzverwalter feststehe, habe die Stadt auch endlich wieder einen Ansprechpartner auf der anderen Seite. „Ein solcher hat zuletzt gefehlt, was uns die Sache auch so schwer gemacht hat“, sagte Wuttke. Mittlerweile hat das Amtsgericht Charlottenburg einen Gutachter beauftragt, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Anwohnerschaft will kleinen Park
Was wünschen sich nun die Anwohner:innen? Wie soll das Geld aus dem Vergleich verwendet werden? Schließlich sind im städtebaulichen Vertrag auch noch andere offene Positionen, wie beispielsweise das Anlegen eines Uferwegs festgeschrieben. Beim Ortstermin waren sich die Anwesenden einig: Die 400.000 Euro sollen vor allem dazu dienen, den Erdhaufen baldmöglichst zu entfernen. „Wir brauchen hier keinen Spielplatz. Wir brauchen nur eine begrünte Rasenfläche mit ein paar Bäumen“, erklärte ein Bewohner und erhielt dafür einhellige Zustimmung von seinen Nachbarn. OB Starke versprach, beim nächsten Treffen ein darauf ausgelegtes Konzept vorzustellen und zu diskutieren. Nächster Schritt wird nun eine detaillierte Beprobung des Erdhaufens sein, um Klarheit über dessen Zusammensetzung und die Entsorgungskosten zu erhalten. „Wir haben dafür schon erste Ergebnisse. Aber aufgrund der 2023 eingeführten Mantelverordnung und zur genaueren Eingrenzung von belasteten Teilbereichen brauchen wir noch genauere Untersuchungen“, erklärte der Leiter des Umweltamts, Tobias Schenk.
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