Sicherheitswesten für Bayreuths Radlerinnen und Radler
Das Tragen eines Fahrradhelms und von heller beziehungsweise reflektierender Kleidung fördert die Sicherheit und die Sichtbarkeit von Fahrradfahrern. Dies gilt besonders in der „grauen“ Winterzeit. Der Unternehmer Bodo Löppert, Geschäftsführer des Eventdienstleisters „MUVI WETE GmbH“, Bad Berneck, hat der Stadt Bayreuth vor diesem Hintergrund 1.250 Warn- und Laufwesten für Erwachsene, Jugendliche und Kinder im Wert von 3.624 Euro gespendet. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (3. von rechts) hat die Spende nun auf dem Radweg an der Mistel entgegengenommen und gemeinsam mit Löppert (2. von rechts) und dem Vorsitzenden der SPD-Stadtratsfraktion Thomas Bauske (4. von rechts) einige der gespendeten Westen an vorbeifahrende Radfahrer/innen verteilt. Bauske übernimmt die Ausgabe der Westen am Graf-Münster-Gymnasium (GMG), der Rest wird über die Schulverwaltung verteilt.
Tatsächlich verschaffen Helm und Warnweste so ausgerüsteten Radler/inne/n zwar einen leichten Vorteil gegenüber denen, welche diese Accessoires nicht haben. Allerdings wird die Wirkung stark überschätzt: Die wenigsten Fahrradunfälle beruhen auf schlechter Erkennbarkeit, vielmehr sind meist schlechter Wegezustand, riskante Linienführung und Unachtsamkeit bzw. Rücksichtslosigkeit der Unfallgegner/innen verantwortlich.
Das höchste Risiko, bei einem Unfall eine Kopfverletzung zu erleiden, tragen trotz Sicherheitsgurts und Airbags mit deutlichem Abstand Autoinsassen, hierauf folgen dicht beieinander zunächst Fußgänger/innen und auf dem dritten Platz die Radler/innen. Deren Kopfverletzungen beruhen meist auf Mißachtung ihrer Vorfahrt, Kollisionen mit unachtsam geöffneten Autotüren und Alleinstürzen auf Grund von Schäden im und (häufig schlecht erkennbaren) Hindernissen auf der Fahrbahn bzw. dem Radweg. Die Schutzwirkung des Fahrradhelms ist zwar gegeben, wird aber meist weit überschätzt.
Nicht übersehen werden darf das Risiko, daß einerseits mit Schutzkleidung ausgestattete Radler/innen einen riskanteren Fahrstil wählen, andererseits Autofahrer/innen sich rücksichtsloser verhalten. So ist bekannt, daß ihr Überholabstand gegenüber behelmten Radler/inne/n im Schnitt spürbar geringer ausfällt als gegenüber solchen ohne Helm. Im Vertrauen auf die Warnwesten wird auch gern schneller gefahren als zulässig: Laut Straßenverkehrs-Ordnung darf nur so schnell gefahren werden, daß Anhalten innerhalb des übersehbaren Bereichs, bei beengten Verhältnissen innerhalb der Hälfte des übersehbaren Bereichs möglich ist. Das bezieht sich auf die unbeleuchtete, gegebenenfalls nur durch die Scheinwerfer des eigenen Fahrzeugs erhellte Straße.
Daß gerade Verkehrspolitik (von der Kommune bis zum Bund) und Sicherheitsbehörden, aber auch Interessenverbände der Kraftfahrer/innen auffällig stark für Sicherheitsausrüstung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer/innen werben, hat einen einfachen Grund: Sie lehnen es ab, die tatsächlichen Unfallursachen ernsthaft anzugehen, indem entsprechende, den Kraftverkehr verträglicher gestaltende Vorschriften erlassen, die Geldbußen und Strafen angemessen verschärft, die Verkehrswege sicher gestaltet und die Kraftfahrer zur Akzeptanz der Fußgänger/innen und Radfahrer/innen als gleichberechtigt angehalten werden.